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Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland: Von einem Staatsmanne — [S.l.], 1798 [VD18 12052043]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29625#0019
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Len Chnrfürsten von Cölln zu entschädi-
gen , giebt es mehr als überflüßrg geisili-
che Besitzungen diesseits des Rheins, wel-
che , wenn Deutschland seinen wahren
Vortheil kennt, ohne Ausnahme einer einzi-
gen sacularisitt werden sollten; und für den
Herzog von Cleve und Grafen von Moeurs,
und Herrn von Geldern, giebt es in Franken
ein so weites Feld zuJndemnisationen, dass
von dieser Seit« nur Eigensinn zutreken kann,
der dem Reiche, wenn die Republik ihm nach -
giebt, sehr verderblich werden kann.
Um aber ganz deutlich in der Darstellung
der ganzen Sache zu werden, um vollksm«
men nachjuwns n, wie fehlerhaft das Deut-
sch. R ich handeln würde / wenn es sich den
kleinen Distnct von der Mosel bis zur Maas,
in der kleinen Breite der Länder-yen von
Cölln, Möeurs, Cleve und Geldern Vorbe-
halten wollte, so. bitte ich den erlauchten
Congreß zu Rastadt kiocn Llik auf die Ge.
setze
 
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