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Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland: Von einem Staatsmanne — [S.l.], 1798 [VD18 12052043]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29625#0020
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setzt des Deutschen Reichs zu werfen, Kraft
welchen demsribcn ausdrücklich unkersagr ist,
„dirsc Grunze gegen Frankreich zu schützen."
Dann vermöge der Wahlkapitulation
kann „weder vom Kaiser noch von Reichs
wegen «ine Vcstung angelegt werden, weil
dieses einem schmReichsßand in feinem Lan«
de sclöst zukommt." Nun aber reichen aste
jährlichen Revenuen aller dieser benannten
Länderchen nicht, «ach Abzug was ihre Ad
rmnistration kostet, zu, nm «in einziges Fort,
vieiwcniger jeder in seinem L«nd«, eine sol'
che Vestung «nzulegrn, wsdurch das Reich
SM dieser Seite gedeckt werden könnte. Bey
dem »rsten Angriffe find diese Lä»d«r also i«
den Händen der Republikaner und erleichtert«
den Uebergang über den Rhein, weil dies«
Fürsten auch nicht so viel übrig habe«, dies-
seits des Rheins Vestungen anjulegen. Sb
Düsseldorf in den Händen des Reichs üver-
hauxt bleiben werde, ist mir unbekannt, aber
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