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Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland: Von einem Staatsmanne — [S.l.], 1798 [VD18 12052043]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29625#0021
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auch dieses »orauSgesetzk, so Mt es noch
Einwenbuugen andrer Art.
Gesetzt man wär« im Stande jenseits
des Rheins drey Vestungen von Bedeutung
anjulegrn, so fragt sich nun: haben diese
Herren auch Soldaten genug, diese Vestun-
gen zu besitzen ? Sie würden doch auf alle
Fälle eigene Garnisonen erfordern, und ich
bin überzeugt, baß die ganz« Kriegsmacht
von Cölln nicht hinreiche/ eine einzige Ve»
siung zu besetze».
Ueberdem so würde di« Anlegung von den
Wellungen jensiitdes Rheinsgegendi« Fran-
zösische Gränze nur dazu dienen, den Re-
publicanern den künftigen Besitz dieser Länder
zu versichern. Reichstruppen würben sie ver,
theidlgea, und zuletzt'/ da keine Destung gegen
t>en Hunger aushält, sich auf diese oder rin«
andere Art ergeben müssen. In diesem nur
allzugewissen Falle, würden st<alsdrnn mehr
zu des Reichs Schaben und Nachthril bienen,
als zu seinem Vvrrpeil.
D Saß
 
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