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Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland: Von einem Staatsmanne — [S.l.], 1798 [VD18 12052043]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29625#0049
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Eben so mUenwir auch vieles auf die Ke»
wohnheit, tyrannisirt zu w-rden, rechnen. Dw
Unbekanntschaft mitden Vorlh-ilen der Frei»
heit unter guten Gesetzen nicht zu vergessen.
Aber sollen wir darum, weil das Land Jahr-
hunderte lang Nachtschatten, Wolfsmilch und
andere giftige Krauter trug, unS abhalten
lassen es anzubauen und bessern Saamen dar -
auf zu streuen ? Sollen wir den Verbrecher
darum nicht von der Galeere, w-nn seine Zeit
da ist, bkfreyen, Weiler ans Rudern gewohnt
M Will jemand sich bis unter alle Menschheit
so ticfrrniedrigen, daß er durchaus ein Cclave
seyn will — nun so laßt ihn in Frieden ziehe«
und in Kerker wandern, dergleichen er allent-
halben findet, wo keine Freiheit ist. Zu seiner«
Verlust muß der Freistaat sichGlüct wünschen§
denn verächtliche Seelen taugen nicht jur Er«

habenheit, über alles was Menschenrechte be-
einträchtiget, und sie sind der Wohlthat nicht
Werth, Gesetzen zu gehorche«/ di« glücklich
machen.
Noch
 
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