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Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland: Von einem Staatsmanne — [S.l.], 1798 [VD18 12052043]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29625#0066
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Ls
zwey Drittheile aus fürstlichen und geistli,
chcn Domainen bestehn. Diele Districte
enthalten die fruchtbarsten Gegenden
Deutschlands, und geben dem Güterbestand
einen ausserordentlichen Werth. Alle diese
den Fürsten, Stiftern und Klöstern gehörige
Ländereyen werden natürlicherweise Nativ-
ualeigenthum.
Kämen diese Gegenden wieder ans Reich,
so würden sie keinem Menschen nützlich wer«
den , als schwelgenden Dompfaffen, müßi-
gen Priestern und singen en Normen. Der
Unrerthan bliebe ein Sela»« nach w>e vor,
und müßte Zehoden, Frohndiensie und der.
gleichen ununterbrochen fernerhin leisten;
andere Abgaben nicht mitgerrchnet, di« er
dem Lanbesherrn gua »li« zu-entrichten ver.
Lunden ist. Wie ungleich glücklicher muß er
sich nicht als rin freyer Mensch befinden, wo
sr Zwar feine Abgaben, wie jeder Staatsbür-
ger, zu entrichten hat, aber doch nicht auf
eine Weise, und zu Zwecken, welche aste Ver-
munft empören. Denn es ist doch wahrlich
sin Unterschied zum allgemeinen Besten b«v«
Sragen, un-mit Schweiß und Müh« i» ar-
beiten ,
 
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