Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Auktionshaus Dr. Walther Achenbach [Hrsg.]; Auktionshaus Dr. Walther Achenbach [Mitarb.]
Auktionshaus Dr. Walther Achenbach: Luxus-Wohnungs-Einrichtung, Kaiserdamm 74 (am Adolf-Hitler-Platz): Versteigerung: 12. Mai [1933] — Berlin, 1933

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15111#0005
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
VERKAUFS - BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Deutscher
Reichswährung.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent
zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitende Firma zu ent-
richten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen
Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks zu bezahlen.
Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des
Unterzeichneten zulässig. — Unterzeichneter behält sich das Recht
vor, wenn nicht spätestens am 19. Mai 1933, mittags 12 Uhr, Zahlung
erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteige-
rung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer
vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht
genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so
wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Ge-
bots erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Die angegebenen Maße der Gemälde verstehen sich ohne die Rahmen.

8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigen-
schaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen,
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr berück-
sichtigt werden.

9. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen
nach sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und
Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie.
Die Käufer sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegen-
stände innerhalb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls werden die
Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur
sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der er-
standenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der
Käufer. Der Unterzeichnete übernimmt keinerlei Flaftung für Ver-
luste oder Beschädigungen.

11. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und
ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, Amtsgericht Berlin-Char-
lottenburg.

Dr. Walther Achenbach
 
Annotationen