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Auktionshaus Dr. Walther Achenbach <Berlin> [Hrsg.]; Auktionshaus Dr. Walther Achenbach [Hrsg.]
Auktionshaus Dr. Walther Achenbach: Luxus-Wohnungseinrichtung und Kunstbesitz eines bekannten Grosskaufmannes: Kurfürstendamm 62, (Ecke Giesebrechtstrasse im Haus der Conditorei Jester) ; Versteigerung: 27. Juni 1933 — Berlin, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.15113#0005
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerang erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Spätere Zahlung ist nur nach ausdrücklich erfolgter Vereinbarung zu-
lässig und bankmäßig vom Tage des Zuschlags ab zu verzinsen.

Bei Zahlungsverzug ist der Käufer für alle dadurch entstehenden
etwaigen Schäden, besonders für Zins- und Kursverluste, haftbar.

Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 15 Prozent vom Käufer
erhoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des vollständigen Erstehungs-
preises, die Gefahr jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Der Versteigerer hat das Recht, innerhalb 4 Tagen nach Schluß der
Versteigerung nicht abgeholte Gegenstände dem Käufer auf dessen
Kosten und Gefahr zuzusenden oder sie auf dessen Kosten zu lagern
und bei ihm geeignet erscheinender Gelegenheit freihändig zu ver-
kaufen oder zum Meistgebot zu versteigern. Die Verpflichtung des
Käufers zur Zahlung des Kaufpreises, soweit er durch den Weiter-
verkauf nicht gedeckt wird, bleibt bestehen.

Die Gegenstände werden in dem Zustand, in dem sie sich im Augen-
blick des Zuschlages befinden, versteigert.

Nach erfolgtem Zuschlag ist jede irgendwie geartete Reklamation oder
Mängelrüge ausgeschlossen.

Die mit bestem Wissen und pflichtgemäßem Ermessen vorgenommenen
Beschreibungen und Zuschreibungen des Kataloges werden nicht
gewährleistet.

Wesentliche Beschädigungen sind angegeben, sofern sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber
keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

Der Versteigerer hat das Recht, ausnahmsweise von der Reihenfolge
der Katalognummern abzuweichen, Nummern zu trennen oder zu ver-
einigen.

Gesteigert wird um mindestens eine Mark, über hundert Mark um min-
destens fünf Mark, über tausend Mark um mindestens fünfzig Mark.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolg-
los bleibt, entscheidet das Los.

Erfüllungsort: Berlin.

Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

DR. WALTHER ACHENBACH
 
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