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Auktionshaus Dr. Walther Achenbach <Berlin> [Editor]; Auktionshaus Dr. Walther Achenbach [Editor]
Auktionshaus Dr. Walther Achenbach: Luxus-Wohnungseinrichtung Besitz K., Berlin, Buchenstraße 4 (a. d. Derfflingerstr., Nähe Lützowplatz): Vesteigerung: 14. September 1937 — Berlin, 1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.15112#0004
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Versteigerungs-Bedingungen

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und des Verstei-
gerers für deren Beschaffenheit oder Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung
versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der Versteigerer als
Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem
Aufruf ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zu-
schlag oder der Gegenstand wird nochmals ausgeboten.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages
gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den
Ersteher über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 15°/0 Aufgeld sofort nach
erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet oder die Abnahme der zu-
geschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den
Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlage
verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert.
In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehr-
erlös keinen Anspruch, wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer in
eigenem Namen einziehen und einklagen, der Sitz des Gewerbebetriebes des Ver-
steigerers gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer,

8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für andere
übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Ver-
steigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Versteigerers gestattet.

9. Bis zu RM. 100.- wird um mindestens RM. 1.-, über RM. 100.- um mindestens
RM. 5.-, über RM. 1000.- um mindestens RM. 50.- gesteigert.

10. Durch Ausstellung der Gegenstände vor der Auktion ist Gelegenheit geboten, sich
von der Eigenschaft und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie s ch im Augen-
blick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag werden irgendwelche
Beanstandungen oder Mängelrügen nicht berücksichtigt.

Die Angabe der Künstlernamen und die Zuschreibungen im Katalog erfolgten nach
sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der
Sachen, auch bezüglich der Maße und Gewichte, nicht gewährleistet. Wesentliche
Beschädigung und Mängel sind in vielen Fällen angegeben, doch verbürgt deren
Nichtangabe keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat,

11. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie einzelne Sachen zurückzustellen, wenn ein besonderer Grund dafür
vorliegt.

12. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung; er kann sich niemals darauf be-
rufen, im Auftrage eines Dritten gehandelt zu haben. Die Aufbewahrung ver-
kaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind verpflichtet, für Ab-
holung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der
Auktion zu sorgen, anderenfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr
der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder
Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr
der Käufer. Die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für Verluste
oder Beschädigungen.

Die Versteigerer:
Dr. W. Achenbach u. Philo Wüest
 
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