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Auktionshaus Dr. Walther Achenbach <Berlin> [Hrsg.]; Auktionshaus Dr. Walther Achenbach [Hrsg.]
Auktionshaus Dr. Walther Achenbach: Luxus-Villeneinrichtung: Besitz Kl., Berlin-Charlottenburg, Fasanenstraße 83 ; Versteigerung: 24. [und] 25. August 1938 — Berlin, 1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.14110#0006
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Auktionsbedingungen:

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers
und des Versteigerers für deren Beschaffenheit oder Vollständigkeit
gegen sofortige Barzahlung versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf
eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zu-
schlages kann der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich
vorbehalten oder verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach
dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so entscheidet
das Los über den Zuschlag oder der Gegenstand wird nochmals aus-
geboten.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung
des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten
Sache unmittelbar auf den Erste her über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 15 % Aufgeld
sofort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet oder die Abnahme
der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des
Gegenstandes an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr
seiner Rechte aus dem Zuschlage verlustig und der Gegenstand wird
auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet
der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen
Anspruch, wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der
Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen, der Sitz des
Gewerbebetriebes des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen der Käufer.

8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten
für andere übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur
Besichtigung und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Ge-
nehmigung des Versteigerers gestattet.

9. Bis zu RM. 100 — wird um mindestens RM. i —, über RM. 100,— um
mindestens RM. 5,—, über RM. 1000,— um mindestens RM. 50,— ge-
steigert.

10. Durch Ausstellung der Gegenstände vor der Auktion ist Gelegenheit
geboten, sich von der Eigenschaft und dem Zustand der einzelnen
Gegenstände zu überzeugen. Die Gegenstände werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden.
Nach erfolgtem Zuschlag werden irgendwelche Beanstandungen oder
Mängelrügen nicht berücksichtigt. Die Angabe der Künstlernamen
und die Zuschreibungen im Katalog erfolgten nach sachverständiger
Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der
Sachen, auch bezüglich der Maße und Gewichte, nicht gewährleistet.
Wesentliche Beschädigung und Mängel sind in vielen Fällen an-
gegeben, doch verbürgt deren Nichtangabe keinesfalls das Nichtvor-
handensein einer Beschädigung.

Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

11. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen, sowie einzelne Sachen zurückzustellen, wenn ein be-
sonderer Grund dafür vorliegt.

12. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung; er kann sich niemals
darauf berufen, im Auftrage eines Dritten gehandelt zu haben. Die
Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die
Käufer sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände
innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Auktion zu sorgen,
andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der
Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben.
Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr der Käufer. Die unterzeichnete Firma übernimmt
keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

Dr. Walther Achenbach u. Philo Wuest
 
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