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Ackermann, Jacob Fidelis
Der Scheintod und das Rettungsverfahren: Ein chrimiatrischer Versuch — Frankfurt am Main, 1804

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https://doi.org/10.11588/diglit.2364#0152
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ic;

Erstes Kapitel,

Grün dsätze,, die den Arzt bei der
Behandlung der Scheintodten
le it en müssen.

XVein Arzt, der zum Beistand scheintodter
Menschen herbeigerufen wurde, kannte bis-
hieher seine Bestimmung. So, wie in Be-
handlung der Krankheiten, folgte er auch hier
seiner Routine, und in unsern Tagen ist das
Losungswort bei dergleichen Vorfällen: Man
mufs reitzen.

Da man unter Reitzen gewöhnlich nur die
Anwendung flüchtiger Mittel versteht, welche,
indem, sie den Körper durchdringen , mecha-
nisch auf das Nervensystem wirken; so thut
man in den meisten Fällen etwas, was eher
dazu beiträgt, den schwachen Funken des
Lebens, der alsobald wieder zu lodern beginnt,
■wenn der Scheintodte dem ihm eigenen Me-
dium wieder übergeben wird, auszulöschen,
als von neuem anzufachen.
 
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