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Ackermann, Jacob Fidelis
Nachricht von der Organisation und den Gesetzen der Kurfürstlichen Poliklinischen Anstalt in Heidelberg, welche mit dem Anfange des Wintersemesters 1805 - 1806 eröffnet werden wird — Heidelberg, Mannheim, 1805

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https://doi.org/10.11588/diglit.2362#0020
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henden nöthigen Verhältnisse; dann die eige-
ne Handlungsweise in der Civilpraxis, und
die Klügheits-und Vorsiehtsmafsregeln, die
oft dem Arzte so wichtig sind, als die the-
rapeutischen Regeln und die unmittelbare
Heilmethode der Krankheit selbst.

§• *9-
Es kann daher diese in der Stadt Hei-
delberg und in ihrer Nähe sich ausdeh-
nende Unterrichtsanstalt gar wohl neben
der klinischen Anstalt des Hospitals beste-
hen, und wird immer auf die Bildung
junger Aerzte einen ausgezeichneten Vor-
theil habeu müssen.

§. 20.

Jeder Kranke, der sich der Obsorge des
Instituts anvertrauen will, meldet sich,
oder l'äfst sich melden, entweder bey dem
Direktor selbst, oder bey einem der Mit-
glieder, und, wenn er diefem sein beson-
deres Zutrauen schenkt, so behandelt ihn
derselbe unter der Aufsicht des Direktors.

§. ci.

Ist der Kranke vermögend, so zahlt er
seine Arzney — die ärztliche Behandlung
 
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