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Ackermann, Jacob Fidelis
Nachricht von der Organisation und den Gesetzen der Kurfürstlichen Poliklinischen Anstalt in Heidelberg, welche mit dem Anfange des Wintersemesters 1805 - 1806 eröffnet werden wird — Heidelberg, Mannheim, 1805

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https://doi.org/10.11588/diglit.2362#0028
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— 23 —

tizirenden Mitglieder verpflichtet, sich ein
eigenesKrankenbuch zu halten, darinn sich
die merkwürdigsten Momente der Krank-
heitsgeschichte, und den täglichen Verlauf
derselben an dem Krankenbette aufzuzeich-
nen, und in öffentlichen klinischen Si-
tzungen aus diesem Buche zu referiren. Je- .
de andere Relation ist untersagt.

Die erste Relation enthält die Krank»
heitsgeschichte, die Bestimmung der Krank-
heit und des Heilverfahrens j die fol-
gende nur den täglichen Verlauf, das heifst
die täglich beobachtete hervorstechendere
oder merkwürdigere Symptome der Krank-
heit.

§. 40.

Wenn der Referent diese zur Kunde
des klinischen Auditoriums gebracht hat,
so wird er zuerst um sein Urtheil gefragt j
er mufs den Gang der Krankheit bezeich-
nen , und entweder ihr Vorwärtsschreiten in
andere Formen, oder ihr Zurückgehen zu
dem Zustande der Gesundheit, der Mittel-
 
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