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tizirenden Mitglieder verpflichtet, sich ein
eigenesKrankenbuch zu halten, darinn sich
die merkwürdigsten Momente der Krank-
heitsgeschichte, und den täglichen Verlauf
derselben an dem Krankenbette aufzuzeich-
nen, und in öffentlichen klinischen Si-
tzungen aus diesem Buche zu referiren. Je- .
de andere Relation ist untersagt.
Die erste Relation enthält die Krank»
heitsgeschichte, die Bestimmung der Krank-
heit und des Heilverfahrens j die fol-
gende nur den täglichen Verlauf, das heifst
die täglich beobachtete hervorstechendere
oder merkwürdigere Symptome der Krank-
heit.
§. 40.
Wenn der Referent diese zur Kunde
des klinischen Auditoriums gebracht hat,
so wird er zuerst um sein Urtheil gefragt j
er mufs den Gang der Krankheit bezeich-
nen , und entweder ihr Vorwärtsschreiten in
andere Formen, oder ihr Zurückgehen zu
dem Zustande der Gesundheit, der Mittel-
tizirenden Mitglieder verpflichtet, sich ein
eigenesKrankenbuch zu halten, darinn sich
die merkwürdigsten Momente der Krank-
heitsgeschichte, und den täglichen Verlauf
derselben an dem Krankenbette aufzuzeich-
nen, und in öffentlichen klinischen Si-
tzungen aus diesem Buche zu referiren. Je- .
de andere Relation ist untersagt.
Die erste Relation enthält die Krank»
heitsgeschichte, die Bestimmung der Krank-
heit und des Heilverfahrens j die fol-
gende nur den täglichen Verlauf, das heifst
die täglich beobachtete hervorstechendere
oder merkwürdigere Symptome der Krank-
heit.
§. 40.
Wenn der Referent diese zur Kunde
des klinischen Auditoriums gebracht hat,
so wird er zuerst um sein Urtheil gefragt j
er mufs den Gang der Krankheit bezeich-
nen , und entweder ihr Vorwärtsschreiten in
andere Formen, oder ihr Zurückgehen zu
dem Zustande der Gesundheit, der Mittel-