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ausserhalb der klinischen Sitzung leichtfer-
tig unter sich, oder bei Anderen über Din-
ge sprechen, welche sie dort gesehen,
oder gehört haben, und die ihnen anver-
trauten Geheimnifse der Kranken entwei-
hen. Geschieht dieses, so haben diese Mit-
glieder es ihrer Unbescheidenheit und ih"
rem Leichtsinne zuzuschreiben, wenn sie
als untaugliche Glieder dieser menschen-
freundlichen Anstalt aus dem Kreise der-
selben entfernt werden,
§. 59.
Jedes der praktizirenden Mitglieder ist
verbunden, alle Tage in der gewöhnlichen
Sitzung zu erscheinen. Es darf sich nie
von dieser Obliegenheit lossagen, wenn
würcklich ein Kranker seiner speziellen Ob-
sorge anvertraut ist. — Sollte Krankheit,
oder sonst ein unvermeidliches Hindernifs
es ihm unmöglich machen in der Sitzung
zu erscheinen, so mufs dieses dem Direktor
angezeigt werden, damit derselbe an seine
Stelle einen Andern ernennt, welcher die
Besorgung des Kranken so lange übernimmt,
bis jene Hindernisse aufgehört haben.
ausserhalb der klinischen Sitzung leichtfer-
tig unter sich, oder bei Anderen über Din-
ge sprechen, welche sie dort gesehen,
oder gehört haben, und die ihnen anver-
trauten Geheimnifse der Kranken entwei-
hen. Geschieht dieses, so haben diese Mit-
glieder es ihrer Unbescheidenheit und ih"
rem Leichtsinne zuzuschreiben, wenn sie
als untaugliche Glieder dieser menschen-
freundlichen Anstalt aus dem Kreise der-
selben entfernt werden,
§. 59.
Jedes der praktizirenden Mitglieder ist
verbunden, alle Tage in der gewöhnlichen
Sitzung zu erscheinen. Es darf sich nie
von dieser Obliegenheit lossagen, wenn
würcklich ein Kranker seiner speziellen Ob-
sorge anvertraut ist. — Sollte Krankheit,
oder sonst ein unvermeidliches Hindernifs
es ihm unmöglich machen in der Sitzung
zu erscheinen, so mufs dieses dem Direktor
angezeigt werden, damit derselbe an seine
Stelle einen Andern ernennt, welcher die
Besorgung des Kranken so lange übernimmt,
bis jene Hindernisse aufgehört haben.