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§. 6o,
Wenn ein Praktikant bei dem ihm an-
vertrauten Kranken das Eintreten von Zu-
fällen bemerkt, die dem Leben des Kran-
ken Gefahr drohen könnten, so ist er ver-
pflichtet, davon sogleich den Direktor zu
unterrichten, damit dieser mit ihm den
Kranken besuche, und wenn es wirklich
erforderlich seyn sollte, das Nöthige zu
seiner Rettung veranstalte.
$. 61,
Jedes Mitglied, welches die ärztliche in-
nere Praxis besorgt, mufs mit einem Kran-
kenbiiche versehen seyn, worinn dasselbe
die vorzüglichsten, die Natur der Krankheit
bestimmenden Symptome bei jedem Kran-
kenbesuche aufzeichnet. Aus diesem Bu-
che mufs es in der klinischen Sitztmg re-
feriren und daraus wird das klinische Pro,
tokoll errichtet, welches als Eigenthuni
der Anstalt von den Sekretären wöchent-
lich redigirt wird.
§. 62.
Wenn ein Mitglied allein die chirurgi-
sche Praxis ausüben, oder diese mit der.
§. 6o,
Wenn ein Praktikant bei dem ihm an-
vertrauten Kranken das Eintreten von Zu-
fällen bemerkt, die dem Leben des Kran-
ken Gefahr drohen könnten, so ist er ver-
pflichtet, davon sogleich den Direktor zu
unterrichten, damit dieser mit ihm den
Kranken besuche, und wenn es wirklich
erforderlich seyn sollte, das Nöthige zu
seiner Rettung veranstalte.
$. 61,
Jedes Mitglied, welches die ärztliche in-
nere Praxis besorgt, mufs mit einem Kran-
kenbiiche versehen seyn, worinn dasselbe
die vorzüglichsten, die Natur der Krankheit
bestimmenden Symptome bei jedem Kran-
kenbesuche aufzeichnet. Aus diesem Bu-
che mufs es in der klinischen Sitztmg re-
feriren und daraus wird das klinische Pro,
tokoll errichtet, welches als Eigenthuni
der Anstalt von den Sekretären wöchent-
lich redigirt wird.
§. 62.
Wenn ein Mitglied allein die chirurgi-
sche Praxis ausüben, oder diese mit der.