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Ackermann, Jacob Fidelis
Nachricht von der Organisation und den Gesetzen der Kurfürstlichen Poliklinischen Anstalt in Heidelberg, welche mit dem Anfange des Wintersemesters 1805 - 1806 eröffnet werden wird — Heidelberg, Mannheim, 1805

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https://doi.org/10.11588/diglit.2362#0039
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medizinischen verbinden -will, so mnfs der-
selbe neben dem Krankenbuche sich noch
mit einem chirurgischen Bindzeuge verse-
hen. Die Verbandstücke werden auf Kosten
der Anstalt angeschaft.

V. Kapitel.

Von dem klinischen Direktor und den Sekre-
tären.

i 63.

Uev Direktor hat die Aufsicht über das
Institut sowohl, als über die Kranken, die
sich demselben anvertrauen.

§. 64»

Jeder angehende Praktikant, welcher
Mitglied des Clinikums werden will, mel-
det sich bei ihm und wird, wenn er sich
den Gesetzen unterwirft, und den gesetz-
mäfsigen Beitrag in die Kasse entrichtet,
als ein solches von ihm aufgenommen
und in die Liste der praktizirenden Mit-
glieder eingetragen.
 
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