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Adler, Friedrich
Mittelalterliche Backsteinbauwerke des Preußischen Staates (Band 1): Die Mark Brandenburg: 1. Die Stadt Brandenburg. 2. Die Altmark — Berlin, 1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.31747#0034
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24

Stiftung dem Vorgänger der Anhaltiner, das ist Pribislav, zu-
zuweisen ]).

Zweitens läfst sich an die historisch gesicherte Nachricht,
dafs Pribislav 1136 zum Christenthume öffentlich übergetreten
ist, die nothwendige Folgerung anreihen, dafs der Bekehrungs-
eifer der Geistlichkeit ihn sicherlich sofort veranlafst haben wird,
für die Missionsthätigkeit derselben ein Gotteshaus zu erbauen 2).
Kein Ort erschien aber hierfür geeigneter, als der seit ältester
Zeit vorhandene, zwischen der Burg und dem heiligen Kultus-
Platze, dem Harlunger-Berge, belegene Ort Parduin. Von hier
aus konnte der auf dem Berge im ehemaligen Triglaffs-Tempel
siegreich eingeführte christliche Gottesdienst zweckmäfsig ge-
pflegt und besorgt werden, wie andrerseits Pai'duin an der Ha-
velburg des wendischen Fürsten einen gegen Angriffe gesicher-
ten Stützpunkt oder schlimmsten Falles einen Zufluchtsort be-
safs. Endlich kann aber zu Gunsten der obigen Annahme die
Thatsache hervorgehoben werden, dafs gerade in die Zeit der
Bekehrung des Pribislav die Stiftung und Gründung mehrerer
Kirchen und Kapellen, welche dem 1131 kanonisirten Bischof
Godehard von Hildesheim geweiht wurden, fällt 3). Da nun einer
der wärmsten Fürsprecher für die Heiligsprechung des Godehard
auf dem Concile zu Rheims der auf geistlichem Gebiete rastlos
thätige Erzbischof Norbert von Magdeburg war, so läfst sich
auch sein Einflufs auf die Stiftung von St. Godehard um so eher
vermuthen, als die Missionsthätigkeit in den slavischen Ländei’n
in ihm und seinem Kapitel einen der stärksten Stützpunkte
besafs.

Aus diesen Gründeix darf daher Pribislav als Stifter von
St. Godehard bezeichnet und die von ihm bewirkte Stiftung viel-
leicht auf 1138 (gei’ade 100 Jahre nach dem Tode des Bischofs
Godehard) gestellt werden. Die Besetzung der Geistlicherx er-
folgte fortan von dem 1138 mit Prämonstratensern neu organi-
sirten Domkapitel zu Leitzkau aus; ja es ist wahrscheinlich, dafs
schon bald nach dem Tode Pi’ibislav’s von Seiten des Bischofs
der Versuch gemacht worden ist, den Sitz des Kapitels an seine
ursprüngliche Stelle nach Brandenburg zu vei’legen. Aber die
noch imrner höchst unsicheren Zustände des Landes, namentlich
die plötzliche siegreiche Besetzung Bi’andenbui’gs 1156 von Sei-
ten des, dem Heidenthum ei’geben gebliebenen Herrschers Jaczo
von Cöpenick '), haben diese Bestrebungen sehr verzögert. Ob-
gleich Albrecht der Bär ein Jahr später nach blutigem Kampfe
Brandenburg wieder eroberte und den Jaczo vertrieb, so war
doch die Pfarr-Kirche St. Godehard bei der heidnischen Besitz-
ergreifung zerstört worden und ein Neubau nöthig. Diese Ge-
legenheit benutzte ohne Zweifel der Bischof Wiger, seinen längst
gehegten Wunsch, das Kapitel wieder nach Brandenburg zu ver-
legenzur Ausführung zu bx’ingen, aber er starb schon mitten
in den Vorbereitungen 1160, und erst seinem Nachfolger Wilmar
war es beschieden, dieses Vorhaben wirklich zu vollenden. Im
Jahre 1161 wurde das Kapitel von Leitzkau feierlich nach Par-
duin verlegt und demselben die St. Godehards-Kii’che als Stifts-
Kirche überwiesen 5). Aber wie schon oben S. 3 und S. 10 her-
vorgehoben ist, richtete sich Bischof Wilmar’s Bestreben sehr
bald darauf, die ursprüngliche Stiftungsstätte des Bisthums, den
Dom St. Peter als altehrwürdigen, mit Märtyrerblut getränkten
KultusöTt dem Domkapitel zu überweisen. Sein Wunsch ging
(wie oben S. 10 nachgewiesen) schon 1166 in Ei’füllung und
St. Godehard sank wieder von dem Narnen und der Bedeutung
einer Stiftskirche zu der einer gewöhixlichen Pfarrkirche herab.
Es wurde schon 1166 von denx Bischofe dem Kapitel vereignet,
diese Schenkung auclx mehrfach bestätigt 6). Demnach geht aus

‘) Vergl. Eiedel d. Mark Brandenburg I, 338. Anmerk. 1.

2) Wenigstens wird schon 1137 ein Erzpriester Odalrich zu Brandenburg erw'ahnt.
Raumer Reg. No. 892.

3) St. Godehards-Kirche zu Hildesheim 1133 — 78; St. Godehards-Kapelle am Dome
zu Mainz 1135 — 38; St. Godchards-Kapelle an der Abtei Neustift bei Freising 1140, desgl.
zu Merseburg, Nieder-Alteieh, Gotha u. a. 0.

4) Wahrscheinlich eines Neffen des Pribislav. Riedel, d. Mark Brandenburg I, 314.

5) Vergl. über diese Verhältnisse die Urkunden bei Riedel, A. VIII, 104 und 107,
und VII, 469.

6) Riedel, A. VIII, 107. 109. 111. 112. 114 u. f.

den ui’kundlich gesichei’ten Zeugnissen mit Sichei’heit hervoi’,
dafs bald nach 1157 die Restauration des zei’störten Heiligthums
begonnen und 1161 soweit gefördert worden wai’, dafs die Kle-
riker darin Gottesdienst halten konnten. Da nun aber 1165
bereits eine abex*malige Transferirung des Kapitels in Aussicht
stand, so mufs der zweite Bau von St. Godehard, der in der
Absicht geschah, ihn als Kathedralkirche dem Kapitel zu übei’-
geben, in den Jahren 1158 — 64 erfolgt sein.

Das Bauwerk blieb über anderthalb Jahi’hunderte als PfaiT-
kirche ei’halten, während welcher Zeit das Dorf Parduin all-
nxälig zu einer Stadt ') erwuchs. Das Ansehen der Stadt, die
vermehrte Einwohnerzahl, der gestiegene Reichthunx des Kapi-
tels scheixxexx darauf im Anfange des XIV. Jahrh. den Wunsch
hervorgerufen zu haben, an die Stelle der alten Kirche einen
entsprechenden Neubau zu setzen. Auf diesen Zweck bezieht
sich eine noch jetzt in St. Godehard 2) erhaltene, aber theilweis
schon unleserlich gewordene Inschrift 3), welche ein summari-
sches Verzeichnifs des bewilligten Ablasses und der Ablafsgeber
enthält. Prüft man die darin enthaltenen Nanxen der Kirchen-
fürsten und ermittelt annäherungsweise die Zeit, in welcher jeder
betreffende Ablafs ertheilt worden ist, so ergiebt sich als Resul-
tat, dafs die Hälfte der Ablässe in sehr zusammenhängender
Reihe von 1324—1348 ertheilt worden ist, die andere Hälfte
aber später von 1374 —1470 und zwar in sehr lockerem, oft
durch grofse Zeiträume getrennten Zusammenhange. .Man kann
daher wohl die erste Hälfte auf den Neubau der Pfarrkirche,
die andere Hälfte auf ihre innere Ausstattung mit Altären, Er-
weiterung durch Kapellen etc. beziehen. Ob man den Bau schon
1325 begonnen hat, ist fraglich, da die beiden Städte Branden-
burgs schon damals und bis 1334 sich im Banne befanden. Dafs
er aber 1346 ziemlich vollendet gewesen ist, ist nach einer Ur-
kunde vonx genannten Jahre zu schliefsen, worin die St. Gode-
hards-Kirche als eine derjenigen genannt wird, innerhalb deren
ein wichtiger bischöflicher Erlafs publicii’t werden soll '). Auch
finden sich in der zweiten Hälfte des XIV. Jahrh. mehrfache
Altarstiftungen und Schenkungen, so 1364 und 1371, welche
ebenfalls bestätigen, dafs die Kirche wieder gottesdienstlich be-
nutzt wurde.

Eine neue Bauthätigkeit, veranlafst durch die vermehrte Feier
der Frohnleichnams- und Marien-Feste, zeigt sich im XV. Jahrh.
durch zahlreiche Stiftung von Altären und Gründung von Kapellen
an der Kirche. In jener Zeit, nämlich von 1407—1474, stiften
der Rath 4 Altäre, die Kalandsherren 5, die liebe Frauen-Gilde 1,
die Schmiede, Schneider und'Weingärtner je 1, so dafs dadurch
auf das steigende Ansehen und vermehrte Einnahixxen der Kirche
geschlossen werden kann 5).

Eine nicht mehr vorhandene, aber überlieferte G) Inschrift
in St. Godehard gab von der angedeuteten Bauthätigkeit docu-
mentarischen' Beweis, indem sie lautete:

„Nach der Gebort Christi MCCOCLVI des Donredags
nach Paschen is angefangen dis Middelwerk desses
Chores vermeddelst Hulpe und Vorderungen der ersa-
men Herrn Borgermeistern und Ratmanne und der gan-
zen Gemeinheit, besondere der Vorstehender der Kerken
Laurentius Thiele und Peter Virchow. Gott gewe en al-
len dat ewige Levent und ock jo dem Arbeiter desses
Werkes Henrik Reinstorp und alle sinem Gesinde. Amen.“

Der Ort, an welchem sich diese Inschrift befunden, läfst
keinen Zweifel (was auch Fincke gleich hervorhebt), dafs unter
„Middelwerk desses Chores“ die mittelste der nach Süden her-
ausgebauten Kapellen zu verstehen sei. Diese Kapelle enthielt
laut einer anderen, daselbst noch vorhandenen Inschrift den
vom Rathe gestifteten Altar der heiligen Dreieinigkeit. Neben

’) Schon 1240 als vetus oder antiqua civitas bezeichnet, Riedel, a. a. O. IX, 2.

2) An dem Siidtheile der Westwand dieht an der Orgel-Empore.

3) Vergl. Heffter, Brandenburg u. s. Alterth. S. 71 ff.

4) Riedel a. a. O. VHI, 260.

5) Riedei, a. a. 0. VIII, 381, 400ff„ 422, 431, 437, 442, 443, 449, 462 und IX,
82, 181, 195.

6) Fincke, Programm von 1752, S. 8.
 
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