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Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft [Hrsg.]
Die Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft 1883/1908 — Berlin, [1908]

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https://doi.org/10.11588/diglit.23841#0024
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daß Gasanstalten und Elektrizitätswerke sehr wohl nebeneinander gedeihen können, sich erst lang-
sam durchringen.

Auch sonst fehlte es nicht an Hindernissen. Die Konkurrenz regte sich, versuchte vor allem
durch Umgehung der Patente das Glühlampengeschäft zu beeinträchtigen. Und wenn auch die
inzwischen gut eingerichtete eigene Fabrik in der Schlegelstraße den Markt noch zu beherrschen
vermochte, so drängte die Situation doch zu einer Erweiterung der Hilfsmittel. Der Einführung
einer mit Glühbirnen in denselben Stromkreis schaltbaren Bogenlampe folgte der Beifall des
Konsumenten, aber auch ein Einspruch der befreundeten Fabrikationsfirma, die das ihr angebotene
Vorzugsrecht auf Anfertigung der Lichtquelle abgelehnt hatte. Es kann nicht überraschen, daß
Vorgänge dieser und ähnlicher Art den Wunsch nach größerer Bewegungsfreiheit wachriefen.
Mit dem Ausbau der eigenen Organisation wurden die zu seiner Erfüllung geeigneten Maßnahmen
eingeleitet. Langwierige Verhandlungen mit der Rechtsnachfolgerin Edisons zeitigten vorläufig
kein Resultat; dagegen kam eine Verständigung mit Siemens & Halske zustande. Den Bau und
Betrieb von Zentralstationen übernahmen die Kontrahenten im Inland und Ausland gemeinsam.
Auf dem Gebiet der Einzelanlagen erhielt die Deutsche Edison Gesellschaft Fabrikationsfreiheit.
Die Glühlampenindustrie beider Häuser wurde durch eine Konvention geschützt. Schließlich ließ
sich durch ein Abkommen mit dem Edison-Konzern die vollständige Unabhängigkeit von diesem
erzielen; an die Stelle des Nutzungsrechtes seiner Patente trat damit der Besitz. Am 2}. Mai 1887
bewilligte die Generalversammlung durch Erhöhung des Aktienkapitals auf zwölf Millionen Mark
die Mittel, deren die Gesellschaft für diese Transaktion, den Bau weiterer Zentralen der Berliner
Elektricitäts-Werke, für die Ausdehnung des Fabrikbetriebes und die Realisierung neuer Pläne
bedurfte. Das damals revidierte Statut trägt an der Spitze den Satz: „Die unter der Firma Deutsche
 
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