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38o

Beschreibung der Papyrus

Rechte Tagen, die der Heiland in seinem Grabe zubrachte. Der Ge-
Wand rueh, den der Alloe von sich giebt, gleicht dem Geruch der
Auferstehimg, in der der Heiland auferstand. Papierhand-
schrift, in einem mittelaegyptischen Dialekt.
P SJ27. Zauberformel: ich rufe xu dir, Bakthiuthah, du

grosser .... der über jene 49 Stämme (?) gesetzt ist.....

und über die anderen, ivelche in der Luft sind, die wir kennen
und die toir nicht kennen — Gott ist über ihnen allen. O der:
dies ist Maria, Mariam, Mariamen. Auf der Rückseite
griechische Rechnungen.
P 8io5. Zauberformel als Amulett getragen (Papyrus)
mit aba, abae, abael, aga, agae, agael, ada, adae u. s. w. bis
zu ama, amae, amael, dann Amanucl hilf u. a. Dabei die
seltsamen Buchstaben der Gnostiker (vgl. S. 296, 10999).
P 8096. Desgleichen (Pergament), darauf u. a. die auch
bei uns noch als Zauber bekannten Worte sator, areto,
tenet, otera, i-otas, die man übereinandergeschrieben in
jeder Richtung lesen kann.

Geschäftlichen Inhalts.
Soweit nichts bemerkt alle im faijumischen oder einem ihm ver-
wandten Dialekt; bei ihrer wilden Orthographie und bei ihrer Ab-
weichung von der Schriftsprache sind diese Urkunden uns nur zum
kleinsten Teil verständlich.

P 3209. Urkunde aus dem Kloster von Djeme (S. 368),
in der oberaegyptischen Schriftsprache, um 800 n. Chr.
Ein gewisser Papas und seine Frau Anna schenken ihren
Sohn Markos an das Kloster des heiligen Phoibammon,
wohl auf Grund eines Gelübdes: er soll euer Knecht sein
in jeglicher Dienstbarkeit und toie die Söhne aller Klöster tmd
soll sein unter eurer Botmässigkeit. Ihr aber, die Vorstclier

dieses heiligen Klosters.....bewahrt diesen einzigen Sohn,

welcher Markos genannt wird, damit er in diesem Kloster
Sklave sei sein ganzes Leben lang; das heisst, wenn er das
Jünglingsalter erreicht, so soll er euch seine Steuer bezahlen
in der Weise, wie ihr es mit ihm vereinbaren werdet und
nach seinem Vermögen. Dies zu bestimmen, sind die Eltern
berechtigt. Wenn es aber einer wagen sollte aus der
Familie, das Kloster zu verklagen, sei es vor dem Provinzial-
 
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