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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 1
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Schwarz, Franz Joseph: Der Altar, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0012

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4

Altars ergänzt ist. Aber die Würde des
Altars verlangt einen lagerhaften Qnader-
und nicht blos einen rohen Mauerbau,
besonders wenn letzterer mehr ans Geröll
und kleinern Steinen besteht, was leider
oft getroffen wird. Ein Quaderbau dürfte
aber in dein Falle, daß das Sepulchrum
in den Altarfuß verlegt wird, noch ans
diesem weiteren Grunde nöthig sein. Es
ist doch nicht schicklich, die hl. Reliquien
in einem so ärmlich hergerichteten Grabe
zu verschließen, oder ans die hl. Salbun-
gen , mit denen es zum Reliquiengrabe
eingeweiht wird, keine Rücksicht zu nehmen.

2) Tabula oder Mensa, d. h. die Altar-
platte, die zum wenigsten den ganzen Altar-
suß bedeckende Platte, auch kurzweg Altäre,
Altar, genannt, wie in der Rubrik »de
Altaris portatilis consecratione beim Ver-
schließen der hl. Reliquien. Nach kanonischer
Vorschrift muß sie von Stein sein. Bei
größeren Altären von bedeutenderer Fläche
ist es schwer, diese Platte aus einem
Steine herzustellen. Ein Monolith ist aber
nicht unbedingt nöthig: es genügt zur Noth,
daß die Mensa so groß sei, daß auf ihr
konsekrirt und der Fuß des Kelchs und
die konsekrirte Brodsgestalt bequem Raum
haben. Der Natur der Sacke nach muß
diese, der Konsekration theilhaftig werdende
Mensa au der Vorderseite des Altars und
in seiner Mitte angebracht werden, da wo
der Priester konsekrirt. Im Nothsall also
ist es gestattet, die obere Fläche des Altar-
fußes mit mehreren Platten von gleichem
und gleichmäßig zugerichtetem Stein herzu-
stellen. Je breiter und je tiefer die zu
konsekrirende Mensa wird, desto besser,
wenn nur die rechts und links und aus
der Rückseite anzubringenden Platten noch
groß genug sind, um ihren Halt nicht
blos durch den Mörtel, sondern auch durch
die Gesetze der Statik zu gewinnen. In
diesem Falle heißt streng genommen nur
diese mittlere Platte »Mensa« oder »Tabula
altaris«, und nur sie wird unter Kreuzes-
form mit dem sogenannten gregorianischen
Wasser bezeichnet und an denselben fünf
Stellen zweimal mit dem hl. Oel der
Katechumenen und mit Chrysam gesalbt.

In Bezug auf die weitere Form der
Altarplatte ist nichts vorgeschrieben. Ob
sie die Fläche des Stipes genau deckt, oder
weiter ausladet und in diesem Falle profilirt

ist, ist Sache der Kunst und des Hand-
werks. Desgleichen ist hinsichtlich der Dicke
der Platte nichts vorgeschrieben, wenn
nicht das Sepulchrum insie ver-
legt wird. Mit Rücksicht auf den Zweck,
dem sie dient, sowie aus den Umstand, daß
sie bei Gefahr der Ersekrativn nicht zer-
brechen oder namhaftere Theile verlieren
darf, genügt eine im Verhältnis der Kohäsion
und Stärke der Steinart hinreichende Dicke.
Wir wollen gleich beifügen, daß die über
das Brechen und das Abschlagen von
Theilen der Mensa und die dadurch er-
folgende Exsekration geltenden kanonischen
Bestimmungen sich n n r ans die Tabula oder
Platte beziehen, welche konsekrirt ist und
das sogenannte Sigillum in sich schließt.
Durch den Zweck ist der Natur der Sache
nach in Bezug auf das Material zum
wenigsten gefordert, daß es ein zu einer
Platte von mindestens einigen Quadratfuß
tauglicher Haustein sein muß, nicht zu
weich, um der Gefahr der Verletzung gut
zu widerstehen.

3) Das Sepulchrum, auch Confessio,
d. h. das Grab der hl. Reliquien, welche
nach altem Brauch in jeden zu konsekrirenden
Altar, auch den sogenannten Tragaltar
eingeschlossen werden müssen. Das römische
Pontifikalbnch kennt vier Orte, an welchen
es angebracht werden darf: 1) in der Mitte
der Mensa, 2) an der Vorderseite, 3) an
der Rückseite des Stipes, 4) mitten in der
Oberfläche des Stipes. (S. die Rubrik
am Anfang des Titels: Oe eonseeratione
Altaris, cujus sepulchrum Reliquiarum
est in medio summitatis stipitis.) Weil
wir mit unserer Darlegung keine archäologi-
sche Untersuchung über das, was früher
gebräuchlich war, bezwecken, so können wir
vom Sepulchrum (Nr. 3.) an der Rück-
seite des Stipcs hier Umgang nehmen, weil
diese Art seiner Erbauung bei uns nicht
mehr üblich, auch am wenigsten zu empfeh-
len ist.

Die eitirte Rubrik des Pontifikalbuchs
nennt das Sepulchrum in der Mensa an
erster Stelle, und mit Recht. Dieser Ort
ist auch der Äm meisten zu empfehlende,
weil dann unmittelbvr auf den hl. Reliquien
und dem sogenannten Sigillum das hl. Meß-
opfer dargebracht wird; auch der Konsekra-
tionsakt bietet hiebei am wenigsten Schwierig-
keiten. Bei der Größe unserer Diözesen
 
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