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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 3
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Schwarz, Franz Joseph: Der Altar, [3]: der tragbare Altar
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0027
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19

unteren Fläche eingegrabenen Sepulchrum
und seines naturgemäß sehr dünnen Plätt-
chens unten gleichfalls eine Holztafel an-
znbringen, und in der Absicht, diese sehr
leicht verletzbare Einrichtung vor Beschä-
digung zu sichern, ans das über das Se-
pulchrum geschobene kleinere Holzplättchen
das bischöfliche Siegel in Wachs zn drücken,
welches überdies ans Unkenntniß sehr oft
für jenes unverletzbare Sigillurn gehalten
wurde, von welchem das Pontifikalbnch
redet. Man mißverstehe uns aber nicht.
Wir sagen nicht, daß das ganz und gar
unstatthaft sei, vorausgesetzt, das Altars
portatile sei so groß, daß die hl. Hostie
und der Kelch nicht ans die Holznmrah-
mnng zu.liegen und zu stehen komme.
Mehr Bedenken erregt ein anderer Brauch,
welcher in Deutschland in vielen hundert
Fällen beobachtet wurde, besonders im 17.
und 18. Jahrhundert, aber auch noch in
der neueren Zeit. Er scheint mit dem
Auskommen der dünnen Solenhofer- und
Schieferplatten znsammenznhängen, welche
eine Vertiefung für das Sepulchrum nicht
znlassen. Man verfuhr demgemäß ans
folgende Art. In eine viereckige Holz-
rahme wurde ein Falz eingelassen, tief ge-
nug, um die Solenhofer (wir wiederholen,
sogar Schiefer-) Platte anfznnehmen. Noch
vorhandene Exemplare beweisen, daß man
dieselben auch mit Holzschrauben ans dem
Rahmen befestigte. Ans der unteren Fläche
der Holzrahme wurde ein mehr oder we-
niger starkes Brett anfgeleimt, in dessen
Mitte sich das Sepulchrum befand; in
diese Vertiefung wurden die Reliquien und
Weihranchkörner eingelassen und mit einem
hölzernen verschiebbaren Deckel geschlossen.
Um das Sepulchrum vor Oeffnen zu
schützen, wurde es mit dem Siegel des
Konsekrators oder mit einem anfgeklebten
Papierstreisen versehen, welcher die Thatsache
der Konsekration unter Angabe der Zeit und
des Orts derselben, sowie des Namens des
Konsekrators beurkundete. Sepulchrum
und Sigillum sind also von Holz.
Theologisch stützt sich dieser Gebrauch viel-
leicht ans die von einigen älteren Kano-
nisten vertheidigte Ansicht, daß die Reli-
quien (somit auch das Sepulchrum im
Stein und seine Weihe) nicht zur Sub-
stanz der Altar-Konsekration gehören. Nach
dem heute geltenden, vom Pontifikalbnch

festgestellten Recht kann das im Ernste
nicht mehr behauptet werden. Wir gehen
also nicht näher daraus ein; mehr kann
bei Reiffenstnel Ju5 can. Lib. III. tit.
40 § 2. Nr. 39 und 40, sowie bei Lay-
man thcol. moralis L. V tr. V. c. VI.
Nr. 8 nachgelesen werden. Wir wollen
nur darauf Hinweisen, daß die Drehten
der hl. Messe: Oramus te, Domine, per
merita sanctorum, quorum reliquiae hic
sunt, ohne die Reliquien hinfällig wäre.

Bei diesem Stand der Sache gibt es nur
einen, alle Sicherheit bietenden und alle
Zweifel ansschließenden Weg, und dieser
ist: bei Herstellung der Tabula des trag-
baren Altars gerade so zu verfahren, wie
bei der des Altars mit Stipcs, wenn in
derselben auch das Sepulchrum eingelas-
sen ist. Eines Holzrahmens bedarf es
anch nicht, wenn man als Material Mar-
mor von gnter Qualität verwendet, z. B.
den in Deutschland so leicht zu beschaffen-
den, schönen und außerordentlich harten
Syenit, oder anch karrarischen und andern
weißen Marmor. Abgesehen von den
Tragaltären der Missionäre in Heiden-
ländern werden unsere jetzigen Altaria
portatilia nur gebraucht, um ein altare
fixum non consecratum zum Opserge-
branch fähig zu machen. Dabei und für
einen einmaligen Transport kommt es doch
ans ein wenig Gewicht mehr nicht an.
Also mache man sie nicht so klein, keines-
falls unter 23 cm im Quadrat. Es hin-
dert gar Nichts, bis zu 40 cm zn gehen.
Die Syenit-Platten sind 4 cm stark; sie
lassen also ein Sepulchrum zn, das bei
einer Falztiefe von 6—7 mm gegen 2 cm
tief und 4 cm allweg breit, also anch im
Stande ist, ziemlich große Reliquien nebst
drei Weihrauchkörnern anfznnehmen. Der
Rest der Platte nnter dem Sepulchrum
hat dann immerhin noch eine Stärke von
1,3 cm. Die obere Fläche des Altäre
portatile soll geschliffen sein. So erhält
man also eine förmliche Mensa oder Ta-
bula mit dem Sepulchrum ans der obe-
ren Fläche, wie wir sie oben S. 4 fs. nach
dem Pontifikalbnch beschrieben haben und
wie sie von ben Rubriken zur Consecra-
tio Altaris portatilis gleichfalls voraus-
gesetzt ist. Bei der Konsekration selbst ist
Nichts leichter, als mittelst Aufgusses eines
flüssigen Portlandeements oder anch Gyp-
 
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