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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 7
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Ueber den Bau des Tabernakels und Tabernakel-Altars, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0059

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51

Die Aussetzung des Sanktissimum in
Ciborio seu Pyxide soll immer beit Cha-
rakter einer expositio privata haben. Die
hl. Kongregation der Riten antwortete am
23. Mai 1835 auf die Frage, ob das Ci-
borium in tbrono ausgesetzt werden dürfe:
„Non esse locum“ (Mühlbauer a. a.
O. II. 926) und Gardellini präzisirt
die geltenden Grundsätze hierüber in den
Worten: „Nunquam permittendum, ut
pyxis loeo ostensorii in tbrono eollo-
eetur, quia id sanctae Romanae Eccle-
siae consuetudinibus adversatur.“ Er
meint, wo ein solcher Gebrauch ohne
Aergerniß nicht zu beseitigen wäre, müßte
man zu dessen Beibehaltung jedenfalls eine
besondere Erlaubnis! des Bischofs haben.
Bei uns trifft dieser Ausnahmsfall nicht
ein, wenn der Tabernakel richtig gebaut
ist. Auch das Rituale Augustanum
bestimmt pag. 74, daß das Ciborium
„intra limites tabernaculi“ ausgefetzt
werde.

Auch die Monstranz wird in Italien
nach dem Modus der expositio privata
ausgesetzt, intra limites tabernaculi, mit
einem Belum verhüllt. Bei uns hat die
Aussetzung der Monstranz immer den
Charakter einer expositio publica, schon
deßhalb, weil das Allerheiligste dabei nie
verhüllt ist (von den Chartagen abgesehen).
Mag nun die Aussetzung der Monstranz
eine sehr feierliche sein, wie an den höch-
sten Festen oder beim lOstündigen Gebete;
oder mag sie, wie bei unseren Nachmit-
tagsandachten, weniger feierlich sein (Mühl-
bauer I. 879, Maier a. a. O. S. 373):
immer muß der Charakter einer expositio
publica ganz gewahrt und durchgeführt
werden: tbronus in loco eminentiori sub
baldachino.

Man kann also sagen: Die Aussetzung
des Ciborium soll, wie überhaupt, so auch
bei uns, immer nur eine expositio pri-
vata sein; die Aussetzung der Monstranz
aber ist bei uns immer eine expositio
publica.

A. Der Tabernake l.

Der eigentliche Tabernakel selbst nun
soll dienen 1) zur Aufbewahrung des
Sanktissimum, 2) zur Aussetzung des Ci-
borium, die, wie gezeigt, stets als expo-
sitio privata zu behandeln ist.

Für diese beiden Zwecke muß zunächst
die Räumlichkeit passend eingerichtet wer-
den. Das Sanktissimum wird aufbewahrt
im Ciborium. Dieses muß leicht und schön
im Tabernakel stehen können, ohne daß
die Krone bis an die Decke oder den
Thürbogen reicht. Es wird immerhin eine
Höhe Von 50 cm, oft darüber, erforder-
lich sein. Daß auch die Monstranz hier
Platz finde, ist nicht nothwendig; denn
ansgesetzt soll sie hier nicht werden; zur
Aufbewahrung der großen Hostie in der
Lnnnla aber dient ein kleines Gefäß,
Custodia genannt. Ferner soll vorhanden
sein eine kleinere Pypis, in welcher (statt
in leinenen Häubchen) kleine Hostien kon-
sekrirt und dann aufbewahrt werden, bis
jene im Ciborium vollends sumirt sind.
Auch diese Custodia und diese Konsekra-
tionspyxis müssen im Tabernakel Platz
finden, jedoch so, daß sie nicht gesehen
werden wenn zur Aussetzung des Cibo-
rium die Thüren offen stehen. Darum
soll der innere Raum sich erheblich tiefer
nach rechts und nach links erstrecken, dort
sind dann Custodia und kleine Pyxis,
eventuell auch ein Kranken-Ciborium sehr-
leicht zu verwahren. Auch sind diese Ge-
fäße bei dieser Einrichtung viel leichter
ein- und auszuheben, als wenn man sie
hinter einem Vorhänge aufbewahren wollte,
der rückwärts vom Ciborium herabhienge.
Alle Gefäße, welche das Sanktissimum
enthalten, befinden sich so in einem und
demselben Raume. So wird genau die
kirchliche Vorschrift erfüllt: ,,Ss. Eucha-
ristiae Sacramentum asservandunr est
uno tantum in loco cujuscunque ec-
clesiae“. S. C. Ep. 13. Oft. 1620.
Zur Aufbewahrung des Sanktissimum
würde eine Thüre genügen; die Aus-
setzung des Ciborium aber ist nur dann
schön, wenn Doppelthürchen offen stehen.
Diese können oben geradlinig abschließen
und geschlossen bis an die Decke des Ta-
bernakels reichen; schöner aber, und, wie
wir später hören werden, zweckentsprechender
ist es, sie mit irgend einem Bogen abzu-
schließen und über den Thürchen noch
ein Thürsturzfeld am Tabernakel übrig zu
lassen, auch wenn deßhalb der Tabernakel
ein paar cm höher gebaut werden muß.
Damit die geöffneten Thürchen sich ganz
herauslegen, müssen die Angelbänder ent-
 
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