Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Your session has expired. A new one has started.
Metadaten

Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

DOI issue:
Nr. 7
DOI article:
Ueber den Bau des Tabernakels und Tabernakel-Altars, [1]
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0060

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
52

sprechend gekröpft sein. Schiebthürchen,
welche im Innern der Wände verschwin-
den, sind aus ähnlichen Gründen, wie die
Drehwalzen zu mißbilligen. (Schund, Der
christl. Altar S. 410 und 415.) Auf dem
Altäre, sei es aus der Mensa, sei es in
etwas höherer Lage, muß auch die Kanon-
tafel angebracht sein. Dieselbe darf aber
nicht vor der Tabernakelthüre stehen.
Denn fücks Erste wäre es ganz unschick-
lich, die Wohnung des Herrn durch einen
solchen Gegenstand zu verdecken und der
Aufmerksamkeit der Gläubigen zu entziehen.
So hat 3. 14. C. denn auch am 22. Jan.
1701 (Mühlbauer Dom. III. P. II. pag.
366) verboten, daß „ante ostiolum ta-
bernaculi vas florum vel quid simile“
aufgestellt werde, jedoch bemerkt: „Posse
tarnen in humiliori et decentiori loco“.
Das Nämliche gilt nach 3. R. C. 6. Sept.
1846 (Mühlbauer III. P. I. S. 86) auch
bezüglich der Reliquien von Heiligen, selbst
an deren Festen, — daher offenbar ebenso
von Kreuzpartikeln. Sodann wäre es
sehr lästig, bei jeder Oessnnng und Schließ-
ung des Tabernakels die Kanontafel hin-
und herheben zu müssen. Drittens würde
die Aussetzung des Ciborinm auch nach
Entfernung der Kanontafel in so tiefer
Lage niemals schön sein. Darum muß der
- Tabernakel einen Unterbau oder Sockel
haben. Dieser muß so hoch oder etwas
höher sein, als die davor stehende Kanon-
tafel, so daß die Tabernakelthürchen über
die Kanontafel, nöthigen Falls etwa auch
über einen Kelch weg (?) auf- und zu-
gehen.

Nun zur Ausstattung des Tabernakels,
dieser Wohnung des Gottmenschen, dieser
heiligsten Stätte auf Erden. Die kirchliche
Vorschrift sagt (3. C. Ep. 26. Oft 1575):
„Tabernaculum regulariter debet esse
ligneum, extra deauratum, intus vero
aliquo panno albo serico decenter
contectum.“ (Mühlbauer 1. c. Tom. III.
P II. pag. 366.)

Die inneren Wände des Tabernakels
sollen also mit weißem Seidenstoff verkleidet
sein, und zwar au allen Stellen, auch an
jenen, welche uns nicht in die Augen fallen;
denn es gilt, die Wohnung des Herrn schön
zu gestalten. Der Seidenstoff kann an
den Wänden befestigt werden. Er kann
wohl auch, besonders in feuchten Kirchen,

als Vorhang die Wände rings bekleiden.
Man kann ihr: auch aus Rahmen spannen
und diese rings an den Wänden aufstellen.
Dann können die einzelnen Stücke, z. B.
behufs einer Lüftung, leicht herausgenom-
men und wieder hineingestellt werden. Wer-
den diese Seidentafeln mit Borten einge-
faßt, so ergibt sich eine schöne Gliederung
der Wände in Felder. Jenes Feld, welches
den Thüren gegenüberliegt, kann mit
Stickereien, z. B. dem Namen Jesu, be-
sonders ausgezeichnet werden. So eicksteht
auch ein dunklerer, für das mit dem weißen
Velnm bekleidete Ciborinm wirksamerer
Hintergrund. Auch an der Decke kann
man Seidenstoff anbringen; oder man ver-
goldet sie. Conc. Prag. 1860: „Sit autem
tabernaculum etiam intus vel panno
serico aut tela quadarn pretiosa albi
coloris eleganter vestitum, vel saltem
solide inauratum.“ Ebenso wird die
innere Fläche der Thürchen zu vergolden
oder mit weißem Seidenstoff zu überzieheil
sein. Hier können passend anbetende Engel
oder eucharistische Symbole angebracht wer-
deil, in Relief ausgeführt, auf Goldgrund
gemalt oder auf Seide mit Nadelmalerei
gestickt. Damit bei geöffneten Thürchen
der Eingang nicht so kahl aussieht, ist es
gut, von oben und von den Seiten her
kleine seidene Vorhänge als Draperie in
das offene Thürfeld hereinragen zu lassen.
Der Boden des Tabernakels, welcher mit
einem schönen Tone bemalt sein mag, muß
mit einem leinenen Corporale bedeckt sein.
Das Eit. Rom. schreibt noch vor, der
Tabernakel solle sein „nltldum et mun-
dum a minimo pulvere“.

Außen soll der Tabernakel vergoldet sein,
„deauratum“. (3. C. Ep. 26. Oft 1575,
Mühlbauer III. P. II. pag. 366.) Am
genauesten wird diese Vorschrift erfüllt
sein, wenn wirklich der ganze Taber-
nakel vergoldet ist. Es wird immerhin
durch Matt- und Glanzgold noch eine ge-
nügende Abwechselung zu einer schönen
Wirkung möglich sein. Auch lassen sich in
den Goldgrund kolorirte Ornamente ein-
legen. Werden aber auch andere Farben
zur Fassung des Tabernakels verwendet,
so muß nach dein Sinne der Vorschrift
jedenfalls eine möglichst reiche Vergoldung
stattfinden. Als fernerer äußerer Schmuck
können angebracht werden: bildliche Dar-
 
Annotationen