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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 8
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Ueber den Bau des Tabernakels und Tabernakel-Altars, [2]: die Exposition und der Thronus
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0065

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Archiv für christliche Kunst.

Organ des Rottenburger Diözesan-Vereins für christliche Rnnft.

Ljerausgegebeu und redigirt von Dr. Fr. g. Schwarz in Lllwangen.

Oerlag des Rottenburger Diözesan-Aunftvereins, für denselben: der Vorstand Dr. Fr. I. Schwarz.

M. 8.

Erscheint monatlich einmal. Halbjührl. für M. 1. 35 durch die württemb. (M. I. 20
im Stuttg. Bcstctlbczirk), M. 1. 50 durch die bayerischen und die ReichSpostanstaltcn,
73 kr. v. W. in Oesterreich, Frcs. 2. 50 in der Schweiz zu beziehen. Bestellungen
ivcrden auch angcnomnicn von allen Buchhandlungen, sowie direkt von der Expedition des
„Deutschen Volksblatts" in Stuttgart, Militärstr. 2 Ef zum Preise von M. l. 35 halbjührl.

1883.

Ueber den Ban des Tabernakels
und Tabernakelaltars.

II.

B. Sie Exposition und der
T h r 0 n u s.

Wenden wir uns zur Aussetzung der
Monstranz, — bei uns, wie schon dargelegt,
immer expositio publica. Für diese wird
in den bezüglichen liturgischen Bestimmun-
gen verlangt oder vorausgesetzt „super
altari et in eminent! situ tabernaculum
sive thronus cum baldachino propor-
tionale albi coloris“. Instr. Clem. § V.
(Mühlbauer I. pag. 730.) Das ist also
ein für die Monstranz passendes, von einem
weißen Baldachin überragtes Fußgestell über
dem eigentlichen Tabernakel. Aehnliche Ge-
stelle, mit reicher, aber meist rother Ver-
kleidung und Bekrönung werden noch an
manchen Rococo-Altären auf hohe Festtage
angebracht. Die Monstranz wird dabei
gewöhnlich durch eine Maschine hinaufge-
hoben und herabgelassen, ein unwürdiger
und oft gefährlich aussehender Mechanis-
mus, der zudem von der 3. R.G. 7. Juli 1877
ausdrücklich als unstatthaft erklärt wurde.*)
Uebrigens ist es den liturgischen Gesetzen
ganz entsprechend, für die Aussetzung der
Monstranz einen solchen Thronus auf den
eigentlichen Tabernakel zu stellen und nach
Schluß der Feierlichkeit wieder zu entfernen.
Für gewöhnlich stünde dann auf dem Taber-
nakel das Altarkreuz. Zwar ist nicht ver-
boten, selbes vor die Tabernakelthüren zu
stellen, aber es ist offenbar passender, über-
haupt nichts vor dieselben zu stellen; und
dann wäre es sehr lästig, das Altarkreuz
bei jeder Oeffnnng des Tabernakels, auch
während der hl. Messe, hin- und Herstellen

*) S. Acta S. Sed. Vol. XI. 575 it. 76. Utrum
admitti possit usus cujusdam machinae, cujus ope
elevaretur ac deponeretur ostensorium, dum salu-
taris hostia populo adoranda exponitur ? Resp.:
Negative.

zu müssen. Auf dem Tabernakel aber hat
es einen ganz angemessenen Platz. Aller-
dings erklärt 3. R. C. 16. Juni 1663 und
27. Septbr. 1822, sowie Benedikt XIV.
16.Juli 1746 (Mühlbauer I. pag. 403 8p.),
daß ein kleines Kruzifix oben auf dem Taber-
nakel oder an einer in der Mitte des Al-
tares befindlichen Tafel nicht genüge, um
davor celebriren zu dürfen. Aber es ist
den kirchlichen Vorschriften vollkommen Ge-
nüge geleistet, wenn das auf dem Taber-
nakel eine angemessene Größe hat. Denn
es steht hier „zwischen den Leuchtern"
(Rubi. Miss. XX.); das Bild des Ge-
kreuzigten „überragt die Leuchter" (Laer.
Ep. lib. I. cap. XII, 11), und ist „visi-
bilis tarn Celebranti quam populo“
(5. R. C. 27. Sept. 1822, Mühlbauer 1.404).
Soll null die Monstranz ausgesetzt werden,
so wäre das Kreuz zu entfernen und der
Thronus auf den Tabernakel zu stellen.
Vor ausgesetzter Monstranz darf celebrirt
werden, auch wenn kein Altarkreuz da ist
(3.R.C. 2. Sept. 1741, Mühlbauer I. 405).
Ist jedoch, nachdem der Thronus schon auf-
gestellt ist, an dem betr. Altäre noch eine
hl. Messe zu lesen, ohne daß die Monstranz
ausgesetzt ist, so soll für diese hl. Messe das
Kreuz nicht auf den — nur für die Mon-
stranz bestimmten — Thronus, sondern vor
denselben, oder, wenn das nicht möglich, ans
die Mensa gestellt werden.

Ein solcher amovibler Thronus könnte
füglich dem Throne, welcher für gekrönte
Häupter in der Kirche aufgerichtet wird,
oder dem Bischofsthrone ähnlich gestaltet
sein. Die Rückwand, der überragende Bal-
dachin und die etwa anzubringenden Seiten-
theile wären mit weißem Seidenstoffe zu
verkleiden. Diese Verkleidung könnte mit
Gold- und Bnntstickerei reich ausgestattet
und so besonders die Rückwand zu einem
wirkungsvollen Hintergrund für die vergol-
dete Monstranz gestaltet werden.

Aber auch aus Holz könnte ein amovib-
 
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