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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 8
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Gedanken über Kirchenrestauration, [4]
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Wort zur Verständigung: den Altarstein betreffend
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0070

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62

Uebergangs, welcher selten vollzogen wird,
ohne daß die alten Anschauungen nach-
wirken, wie der ferne Donner des ab-
ziehenden Gewitters. Der Unterschied, den
die Natur selbst zwischen dem farbenpräch-
tigen Süden und dem auch in der Farbe
kälteren Norden begründet hat, wird sich
dann immer noch geltend machen, und
zwar um so glücklicher, je weniger vor-
gefaßte Meinungen in dem Entwicklungs-
prozeß mitreden. An unsere romanischen
und gothischen Kirchen denken wir dabei
natürlich nicht, sondern nur an die der
nachfolgenden Periode. Wir haben sie
nicht gebaut und würden sie niemals so
bauen, aber wir haben sie als geheiligtes
Erbe überkommen und können und wollen
die Fürsorge für sie nicht fremden Hän-
den überlassen.

Lin Wort zur Verständigung.

Den Altarstein betreffend.

Es besteht eine Meinungsverschiedenheit
in betreff der Konstruktion des Altarsteins,
welche nicht fortbestehen wird, ohne Scha-
den anzurichten. Wir müssen also wünschen,
daß sie ausgeglichen werde; denn es han-
delt sich nicht um eine bloß akademische
Diskussion: weil die Meinung, welche wir
für falsch und schädlich halten, beson-
ders im württembergischen Oberland schon
viele Verehrer gefunden hat, und trotz
aller Warnung praktisch ausgeführt wird.
Es ist überaus schmerzlich zu sehen, daß
gerade der so schöne und lobenswerthe
Eifer in dem Bestreben, das Unrechte zu
fliehen, auf neue Abwege geräth, noch
schmerzlicher aber, daß er ohne alle Noch
und Ursache darin verharrt, während er
den einfachsten Ausweg neben sich liegen
läßt und sich weigert, ihn zu betreten.
Das Hebel, dem man abhelsen will, sind
jene Altarsteine, welche aus einen: Stipes
aus Trümmergestein, Mörtel und Verputz,
ans einer feuchten, oder sonst defekten
Platte (Mensa) bestehen, sehr häufig nicht
konsekrirt sind, sondern nur ein holzum-
rahmtes Portatile von zweifelhaftiger Rechts-
beständigkeit haben oder an ähnlichen Ge-
brechen leiden, an Gebrechen sogar, welche
es zweifelhaft machen, ob es überhaupt
noch erlaubt sei, einen solchen Altar zu ge-
brauchen. Dazu kommt noch, daß man-

cher neue, sonst richtig, d. h. wenigstens
konsekrationsfähig konstruirte Altar wegen
der Geschäftslaft, welche unsere übergroßen
oder doch weit ausgedehnten Diözesen
dem Bischof auferlegen, lange Jahre auf
die Konsekration warten muß, also — wenn
man nämlich ungeschickt verfährt •— nur
durch ein auf die Mensa gelegtes, lästiges,
den hl. Dienst hinderndes Altere porte-
tile vorsorglich brauchbar gemacht werden
kann. Ist es da ein Wunder, wenn man
auf Abhilfe sinnt? Gewiß nicht. Aber
man darf dabei nicht auf neue Abwege
gerathen, und wenn, so sollte man rechte
Weisung freudig annehmen. Das erste ist
leider eingetroffen; möchte jetzt wenigstens
auch das zweite geschehen.

Wie man es gemacht hat, ist erstmals
im „Jpf" (Nr. 114 vom 28. September
1882) beschrieben worden und wird bis
heute im „Pastoralblatt für die Diözese
Rottenburg" vertheidigt (I. Jahrg. S. 95).
Man baut einen „Untersatz", d. h. Stipes,
wir wollen annehmen, nicht ohne Sockel.
Wie er beschaffen ist, erfahren wir nicht.
Wir wollen also das Beste voraussetzen,
daß er nämlich ein schöner massiver Qua-
derbau aus trockenen und guten Sand-
steinen und nicht bloß ein ordinärer und
nach außen nur von geschliffenen und etwas
dekorirten Steinplatten bedeckter Maner-
bau sei. Sepulchrum findet sich weder in
der Mitte, noch vorn oder hinten am
Stipes. Der „Untersatz" tritt aber —
wenigstens in dem beschriebenen Falle —
18 cm zurück, so daß die Mensa, d. i.
die obere Altarplatte, um ebensoviel aus-
ladet, dafür aber von zwei Eck-Rund-
fäulen und in der Mitte noch von Halb-
säulchen getragen wird.

Bis daher ist Alles recht und gut,
auch keine Neuerung, harmonirt vielmehr
mit den Vorschriften des Pontifikalbuchs
und ist schon hundert und tausendmal so
gemacht worden. Aber jetzt beginnt die
»novella inventio« und damit der Abweg.

Vergegenwärtigt man sich nämlich die
vier erlaubten Arten, das Sepulchrnn:
einzurichten, so springt in die Augen, daß
bei diesem Verfahren nur noch ein einziger
Ort dafür übrig ist, daß auch alle drei
andern absichtlich ausgeschlossen werden.
Dieser Ort ist in der Mensa, d. h. der
Altarplatte. Unser Vorwurf geht nun gerade
 
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