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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 8
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Wort zur Verständigung: den Altarstein betreffend
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0071

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— 63

dahin, daß das Sepulchrum dort nicht
nur nicht eingerichtet wird, sondern
daß alle Maßnahmen so getrofsen
werden, daß es dort überhaupt nie
mehr eingerichtet werden kann, außer
man wirst die Mensa wieder weg, um eine
neue, für das Sepulchrum geeignete an
ihre Stelle zu bringen. Das kann doch
nicht das Ideal des Altarbaues sein,
Altäre herzustellen, welche, so wie sie
sind, der ganzen und vollen Kon-
sekration nie mehr theilhaftig wer-
den können, so daß selbst der Bischof,
wenn er sie konsekriren wollte, nicht
einmal konsekriren kann! So aber
liegt in der That die Sache. Die ange-
priesenen Marmorplatten, welche als Mensa
ans den beschriebenen Stipes gelegt wer-
den, sind nämlich bloß 6 cm. dick. Im
Mittel derselben wird eine entsprechend
lange und breite Vertiefung von 4 cm.
eingehauen, um das Altäre portatile auf-
zunehmen. Dieser Tragaltar ist vom
nämlichen Marmor und (sehr lobenswerth)
ohne Holzrahmen, und liegt in gleicher
Ebene mit der obern Fläche der Mensa.
Durch Eingießen von flüssigem Cement
oder Gyps in die Stoßfugen wird es mit
der Altarplatte fest verbunden und angeblich
zu einem altare tixum. Die unter dieser
Vertiefung liegende Fläche von 1600 bis
2000 Quadratcentimeter hat aber nur
noch eine Stärke oder Dicke von 2 cm!
In sie kann eine weitere Vertiefung für
ein Sepulchrum nie mehr eingehauen wer-
den. Noch ein anderer Fall ist uns zur
Begutachtung mitgetheilt worden, leider
etwas spät, so daß nur das Aergste noch
verhindert werden konnte. Hier ist die
Platte nur 5,5 cm. stark. „Man ist
Willens", sagt der Ansragende, „aus dieser
großen Platte ein Stück, 30 cm. im Qua-
drat, zu einem Portatile aushauen und
sodann das Sepulchrum Herstellen zu
lassen, wie Sie es in Nr. 3 Ihres ge-
schätzten Archivs Fig. 5 und 9 der ar-
tistischen Beil, zeigten", was wir aber
nicht gezeigt haben, wohl aber das Gegeu-
theil. Der Steinhauer, dessen Namen nichts
zur Sache thut, hat die Zeichnung nicht
verstanden und thäte, wenn er die Sprache
einer Zeichnung nicht versteht, besser, sein
Handwerk ganz aufzugeben. In beiden
Fällen ist also der Altar mit dieser

Platte, in dieser Beschaffenheit nie mehr
konsekrationsfähig. Wir tadeln es ja ge-
wiß nicht, daß nicht jeder Altar ganz und
gleich konsekrirt wird; das machen die
jetzigen Zeitnmstände oft unmöglich. Aber
es wird uns gestattet sein, das Bestreben,
konsekrationsunfähige Altäre als
die Retter aus den bisherigen schlimmen
Zuständen anzupreisen, mit aller Ent-
schiedenheit zurückzuweisen, und das um
so mehr, weil die Neuerung gar nicht
nöthig ist und der alte, von der Kirche
gewiesene Weg alle Vortheile bietet, welche
die von uns getadelte Neuerung angeblich
haben soll. Es wird ihr nämlich nach-
gerühmt, 1) sie erstelle einen würdigen
Altar, 2) der Altar sei ein Altäre üxum
(wir wollen aber besser sagen, ein Altäre
portatile in niodum fixi), 3) die
Konsekration erfordere nicht das persön-
liche Erscheinen des Konsekrators. Wir
geben das zu, jedoch mit der Einschrän-
kung, daß der erste Vorzug durch den
Ausschluß der Möglichkeit der Konsekra-
tion des ganzen Altars sehr verkümmert
ist. Aber Niemand wird leugnen wollen,
daß ein Altar mit dem Sepulchrum in
der Mensa — um diese Art handelt
es sich ja allein — wenn er nach den
alten Vorschriften der Kirche ausgeführt
ist, alle diese Vorzüge ohne jede Einschrän-
kung hat und dazu noch konsekrationsfähig
bleibt, also auch später noch — mit oder
ohne die Kirche — konsekrirt werden
kann. Dieses Verfahren ist in der Ab-
sicht, den eiugeschlicheuen Mißständen zu
begegnen, lang vor der getadelten Neue-
rung angewendet worden. Wir haben es
in Nr. i des „Archivs" Seite 2 und 3
näher beschrieben und in der artistischen
Beilage zu Nr. 3 in Fig. 1 a und 1 b
illustrirt und dasjenige, was wegen des
vorübergehend nöthigen Altäre portatile
zu wissen nöthig ist, in Nr. 3 S. 18 f.
beigefügt und durch die artistische Beilage
Fig. 7a, 7b und 7c anschaulich gemacht.
Nur darauf erlauben wir uns hinzuwei-
sen, daß wir unter den Gründen, welche
die dort beschriebene Einrichtung des Se-
pülchrum vor allen andern empfehlen,
denjenigen besonders hervorgehoben haben,
der für das neue Verfahren so nachdrück-
lich betont wird: „Bei der Größe unserer
Diözesen kommt noch ein nicht zu unter-
 
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