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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 10
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Schwarz, Franz Joseph: Praktische Winke für den Bau des Tabernakels und Tabernakelaltars, [2.1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0085

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Archiv für christliche Kunst.

Organ des Rottenburger Diözesan-Oereins für christliche Runst.

Geraiisgeqebeu und redigirt von Dr. Fr. I. Schwarz ui Lllwangen.

Verlag des Rottenburger Diözesan-Runftvereins, für denselben: der Vorstand Dr. Fr. I. Schwarz.

Erscheint monatlich einmal. Halbjährl. für M. l. 85 durch die wiirttemb. (M. I. 20
im Stuttg. Ncstcllbczirk), M. 1. 50 durch die bayerischen und die RcichSposlaustaltcn,
f TQ 73 kr. ö. W. in Oesterreich, Frcs. 2. 50 in der Cchtveiz zn beziehen. Bestellungen tooT

1 * * werden auch angenommen von allen Buchhandlungen, sowie direkt von der Expedition des J <3*

„Deutschen Bolksblatts" in Stuttgart, Mititärstr. 2L, zum Preise von M. 1. 35 halbjährl.

praktische Winke für den Bau des
Tabernakels und Tabernakelaltars.

II.

4. DerTabe r n a k e l. Aus bent Auf-
riß I A 2 uud II A 2 der zwei romani-
feben Altäre, welche die Beil, zu Nr. 9
gegeben hat, sowie aus der Seitenansicht
derselben I C 2 und II C 2 ist auf den
ersten Blick zu ersehen, daß wir den Taber-
nakel unmittelbar auf den niedrigen, in
der vorausgegangenen Nr. 9 beschriebenen
Tabernakelsockel anfznbauen Vorschlägen.
Dasselbe geschieht gleicherweise in der artisti-
schen Beilage zur gegenwärtigen Nr. 10
mit dem gothischen und Renaissance-Altar
III und IV. Aber gerade hier tritt uns
ein energischer Widerspruch entgegen, wel-
cher in der August-Nummer (11) des lau-
senden Jahres S. 104 des „Pastoralblatts
für die Diözese Nottenbnrg" („Liturgie
und Kunst") nicht zum erstenmale Aus-
druck fand, und welchem wir auch heute
im „Archiv" recht gern Ausnahme gewähren,
theils ans Gründen der Gerechtigkeit, theils
um seine Unhaltbarkeit möglichst weiten
Kreisen vor Augen zn stellen. Von der
Ansicht ausgehend, daß es unwürdig sei,
die „Wohnung Gottes unter den Menschen"
auf dem Altar so tief herabzuverlegen und
nur als „Fußgestell" des weitern Aufbaues,
besonders des „Baldachins" (= Thronus)
zu behandeln, sie dadurch und vielleicht auch
wegen ihrer Kleinheit und ihrer beschränk-
ten Höhenentwicklung zn einem „Kästchen"
zu degradiren, verlangen die Vertreter des
genannten Widerspruchs die Höherlegnng
des Tabernakels bis an den Punkt, wo sonst
der Thronus seinen Platz finden würde, sowie
die Anbringung des Thronus unmittelbar vor
dem Tabernakel, ltnb zwar in Form einer, dem
darunterliegenden Sockelgesims vorgebauten
Gonsole. Die artistische Beilage zu Nr. 9
mag das veranschaulichen; denn die dort
in Fig. II A 10, II B 10 und II C 10

gegebene Konstruktion ist ähnlich der ge-
forderten , nur mit dem sehr wesentlichen
Unterschiede, daß diese unsere Console nicht
für die Exposition des Allerheiligsten, son-
dern nur für die Aufstellung des Altarkreuzes
außer der Zeit der Exposition bestimmt ist.

Gleichzeitig wird aber von derselben
Seite bestritten, daß der Thronus höher
liegen müsse, als der Tabernakel, und daß
der „situs eminens“ des Thrones (Nr. 8.
des „Archivs", S. 57, Sp. 1) gleichbe-
deutend sei mit einem locus eminentior,
einer Stellung ü b e r dem Tabernakel.
(Nr. 9 des „Archivs", S. 70, lit. c.)
Tie Unhaltbarkeit dieses Einspruchs werden
s wir weiter unten sub Nr. 6 bei Bespre-
chung der Konstruktion des Thronus näher
beleuchten, dürfen uns daher einstweilen er-
lauben, darauf zn beharren, daß der Thronus
im Falle der zweckmäßigen Befolgung aller
kirchlichen Bestimmungen nur über dem
Tabernakel sein kann. Wir haben also hier
nur ans die erste Einrede zn antworten.

Die kirchlichen Bestimmungen verbie-
ten nirgends daß der Tabernakel (ein-
schließlich seines Sockels) nicht unmit-
telbar ans dem (überdies konsekrirten)
Altarstein stehen dürfe. Das ist der Satz,
der widerlegt werden müßte, ehe man an
eine weitere Begründung des erhobenen
Widerspruchs denken könnte. Unsere An-
sicht geht weiter dahin, daß diese Stellung
für den Ort der Aufbewahrung des Aller-
heiligsten nicht unwürdiger sei, als der
konsekrirte Altarstein für die in der hl.
Messe konsekrirten hl. Gestalten. Wenn
wir — wie es von Seite der Gegner gerne
geschieht — immer auf die alten Sakraments-
Hänschen als Muster für den Taberakelban
hingewiesen werden, so nehmen wir das
darin liegende Zugeständnis) mit Vergnügen
an. Denn in Fig. II A und IV der beiden
Beilagen hat uns dieses Vorbild vorge-
schwebt: Der Altarstein als Sockel, nach
dem zweiten Sockel von Holz der Tabernakel
 
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