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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 11
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Schwarz, Franz Joseph: Praktische Winke für den Bau des Tabernakels und Tabernakelaltars, [2.2]
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Archiv für christliche Kunst.

Organ des Rottenburger Diözesan-Vereins für christliche Run st.

tserausgegeben und redigirt von Dr. Fr. g. Schwarz in Lllwangen.

Verlag des Rottenburger Diözesan-Aunftvereins, für denselben: der Vorstand Dr. Fr. I. Schwarz.

Erscheint monatlich einmal. Halbjährl. für M. 1. 35 durch die württcmb. (M. 1. 20
im Stuttg. Bcstellbezirk), M. 1. 50 durch die bayerischen und die Reichspostanstaltcu,
73 kr. ll. W. in Oesterreich, Frcs. 2. 50 in der Schweiz zu beziehen. Bestellungen
werden auch angcuomnicu von asten Buchhandlungen, sowie direkt von der Expedition des
„Deutschen Bolksblatts" in Stuttgart, Militärstr. 2 E, zum Preise von M. 1. 35 halbjährl.

188

o

3*

praktische winke für den Bau des
Tabernakels und Tabernakelaltars.

II.

Wir wollen beit zweiten Einwand zuerst
besprechen, um über den ersten desto kür-
zer sein zu können. Er beruht aus einer
unrichtigen Ausfassung des Wortes »taber-
naculum« in § V. der Clementinischen
Instruktion: „aus dem Altäre soll ein Ta-
bernakel, oder ein Thron mit einem pro-
portionirten Baldachin von weißer Farbe
sein." Das Wort tabernaculum ist aber
hier nicht im Sinne des Aufbewahrungs-
orts des hl. Sakraments, sondern gleich-
bedeutend mit dem sogen. Ciborium über
einem Ciborienaltar gebraucht. Das sagt
uns der Kommentar über die Clemeu-
tinische Instruktion selbst?) Wir setzen
die betreffenden Worte desselben hier-
bei. »Seite distinguit Instructio »Ta-
bernaculum« seu »Thronum« pro di-
versitate Altarium, in quo debet collo-
cari. Illud enim (nämlich das tabernacu-
lum) ex quatuor lateribus apertum ad-
hibendum praecipue est in Altaribus
ad Orientem positis, ut undique con-
spici possit Sacramentum; Thronus
vero in aliis Altaribus, quae unicam
habent faciem versus populum. Quan-
quam nec Thronus, nec Tabernaculum
apponi debent in Altaribus, quibus
magnificum imminet baldacliinum, vel
sustentatum columnis, ut in Urbis Ba-
silicis, vel ex laqueari pendens, ut in
Ecclesia S. Andreae de Valle, S. Ma-
riae ad Martyres, S. Mariae supra
Minervam, et in aliis. Diese Worte stehen
unmittelbar vor jenen, welche in der zwei-
ten Gegenbemerkung oben gegen uns an-
geführt wurden: quantum vero ab alta-
ris superficie tabernaculum emineri de-

*) Decreta authentica Congregationiis SS. Ri-
tuum. Mühlbauer I. S. 730.

beat etc. Also: Wenn nicht schon ein
großes Tabernaknlnm auf vier Säulen
über dem Altar errichtet ist, der Hoch-
altar (altare majus) aber so steht, daß
das Allerheiligste von allen Seiten ge-
sehen werden kann und sichtbar sein soll,
so ist ein solches von allen Seiten offenes,
kleines (Ciborium oder) »tabernaculum«,
hier gleichbedeutend mit Thronus, zu errich-
ten. Von dem tabernaculum — Ort der
Aufbewahrung des hl. Sakraments, redet
die Clementinifche Instruktion mit Vorbe-
dacht (scite) nicht. Damit fällt der ganze
Einwand. Wir wollen nicht unterlassen,
hinzuzufügen, daß, wo ein solches Cibo-
rinm auf vier Säulen errichtet ist, auch
der Baldachin wegfallen kann, wenigstens
da, wo das hl. Sakrament von allen Sei-
ten sichtbar bleiben soll.

Die zweite Einwendung ist ebenso hin-
fällig. Super altari heißt allerdings nicht
„über dem Tabernakel", sondern „auf dem
Altare"; diese Worte stehen überhaupt in
keiner Beziehung zu der Frage, ob der
Thronus über dem Tabernakel errichtet
werden soll, sondern verordnen einfach, daß
das hl. Sakrament nicht außerhalb des
Altars, fondern auf demselben ausgesetzt
werden soll. Das Argument für die Lage
des Thronus entspringt auch nicht dem
Worte eminenti oder eminentiori situ
allein, denn damit ist bloß die Forderung
gestellt, daß das ansgesetzte Allerheiligste
hoch genug stehe, um in den Augen des
Volkes ebenso geehrt, als sichtbar zu sein.
Die von uns verlangte Lage über dem
Tabernakel ist vielmehr eine nothwendige
Folge der beiden Vorschriften, das hl.
Sakrament hoch genug auszusetzen und
zugleich unter einen Baldachin von weißer
Seide zu stellen. Bei der Exposition auf
einer vor dem Tabernakel, aber in gleicher
Höhe mit demselben angebrachten Console
würden die herabfallenden Behänge des
Baldachins den Zugang zum Tabernakel
 
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