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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 11
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Schwarz, Franz Joseph: Praktische Winke für den Bau des Tabernakels und Tabernakelaltars, [2.2]
DOI Artikel:
Schwarz, Franz Joseph: Bischofsstab und Kelch, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0097

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89 —

fernung der Monstranz wieder hergestellt.
Das ist in beiden Fallen gewiß ein so
günstiges Resultat, als man es unter sol-
chen Umständen nur immer wünschen kann.
Will man sich aber zu einem Scheinet mit
zwei Stufen verstehen, welcher weder der
Würde der Handlung unbedingt zuwider,
noch auch gefahrbringend ist, so kann man
den eigentlichen Tabernakel und damit auch
die Predella um weitere 20 cm erhöhen.

Bei dem unter Nr. 9 beschriebenen
Thronus sind jedoch die Armleuchter mit
den 4 Kerzen vor dem Allerheiligsten so
anzubringen, daß die beiden Thüreu geöff-
net werden können, ohne sie zu bedecken.
Dies geschieht dadurch, daß man den
Wandleuchter nicht ans der Vorderseite,
des Sockels der Säule, sondern an diesem
über Eck anbringt, auch die Thürchen
möglichst schmal macht.

Es sei uns noch eine allgemeine Be-
merkung erlaubt. Die beiden artistischen
Beilagen geben im Ganzen sechs Entwürfe,
drei romanische, zwei gothische, mit und
ohne Bilderflügel, und einen Renaissance-
Altar. Die den Tabernakel und Thronus
betreffenden Einzelheiten an beit letzteren
ebenfalls durchzugehen, halten wir für
überflüssig, weil es nur eine Wiederholung
wäre. Es kommt uns nicht in den Sinn,
mit diesen Entwürfen alle möglichen Kon-
zeptionen zu erschöpfen. Schon auf den
meisten der gegebenen ist eine Mannig-
faltigkeit des Ausbaues möglich, z. B. durch
Erhöhung des Mittelbaues und der Pre-
della um ein Stockwerk und Bereicherung
des Bildwerks. Jede Abwechslung in der
Konzeption ist erlaubt und erwünscht, aber
immer nur unter der Voraussetzung, daß
keine kirchliche Vorschrift verletzt wird, am
allerwenigsten diejenigen, welche sich auf
die Aufbewahrung und die Aussetzung des
Allerheiligsten beziehen; sie müssen uns
so heilig sein, als die schon in Nr. I—IV
behandelten, den konsekrirbaren und kon-
sekrirten Altarstein betreffenden Gesetze.

Zuletzt noch eine Bitte. Wir mnthen
nicht jedem Priester zu, eine für den Künst-
ler oder Kunsthandwerker bestimmte g e o-
meirische Werkzeichnung zu verstehen,
da eine solche im Unterschied von der per-
spektivischen Zeichnung die Gegenstände nie
so gibt, wie wir sie in Wirklichkeit sehen.
Aber jeder, überhaupt des Vertrauens

würdige Kunsthandwerker sollte die Sprache
der geometrischen Werkzeichnung verstehen.
Das ist leider nicht immer der Fall. Wie
uns mitgetheilt wurde, sind schon die
überaus einfachen Werkzeichnungen von
Altarsteinen in der artistischen Beilage zu
Nr. 3 des „Archivs" 1883 in unglaub-
licher Weise von ausübenden Meistern
mißverstanden oder vielmehr nicht verstan-
den worden. Wir bitten unsere Leser,
solchen Männern keinen Auftrag zu geben,
weil sie ein Vertrauen überhaupt nicht
verdienen. Schwarz.

Bischofsstab und Reich.

II.

Noch mehr Anrecht, als ein Bischofsstab,
hat der Kelch ans eine auszeichnende Be-
handlung. Für ihn allein, für die Theile
wenigstens, welche mit dem allerheiligsten
Opfer in unmittelbare Berührung kommen,
nämlich für die Cuppa und Patene, ist
als Material zum allerwenigsten Silber
und Vergoldung vorgeschrieben. „Der
Kelch — schreibt das Miss. Rom. de prae-
paratione Sacerdotis celebraturi Nr. 1 vor
— soll von Gold oder Silber sein, oder
wenigstens eine silberne, innen vergoldete
Cuppa haben, zugleich mit einer gleichfalls
vergoldeten Patene." Bei den übrigen
kirchlichen Gefässen und Geräthen aus
Metall findet sich eine solche Vorschrift
nicht, sogar bei der Pypis zur Aufbewah-
rung des hl. Sakramentes und dem Ge-
säß für das hl. Oel nicht. (Rit. Rom.
de SS. Eucharistiae et extremae unct.
Sacr.) Der Opferkelch hat also hinsicht-
lich des Metalls eine ganz hervorragende
Stellung unter allen Gesäßen, und dasselbe
kann man auch von der schönen, würdigen
Form und der aus dem Wege der Kunst
zu erzielenden Dekoration sagen, wenn auch
nicht aus Grund eines kirchlichen Gebotes,
so doch seiner Bestimmung. Aber gerade
hier sind der Kunst ziemlich enge Schran-
ken gezogen. Der leichte, handliche Ge-
brauch des Kelches verbietet, den Nodus
mit hervorragenden Zierden zu schmü-
cken, vollends wenn dieselben, wie es bei
gothischen Kirchen auch ans der bessern
Zeit nicht selten vorkommt, von scharfen
Umrissen und mehr nach architektonischen
Prinzipien gebildet sind. Das gleiche gilt
 
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