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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 11
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Schwarz, Franz Joseph: Kronleuchter
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Korrespondenz
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Miscellen
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0100

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92

ärmere Kirchen die zu einem solchen Kron-
leuchter erforderliche Summe (800 M.)
nicht erschwingen. Aber auch ein schöner
und immer reinlich gehaltener Messingguß,
in Technik und Styl tadellos, von geringe-
ren Dimensionen, thut in kleineren Kir-
chen gute Wirkung. Möge also das ge-
gebene Beispiel die Nachahmung finden,
welche es verdient. S ch w a r z.

^Korrespondenz.

Wir erhalten von der Hand eines freund-
lichen Lesers folgende „Anregung" ans einer
Schweizer katholischen Zeitung zur Mitthei-
lung im „Archiv": „In letzter Zeit hörte man
viel von Kirchendiebstählen, sogar Tabernakel-
Einbrüchen , ein Gottesranb, wie er kaum
größer denkbar ist. In der „Kirchenzeitnng"
macht ein Einsender darauf aufmerksam, wie
solche Diebe gewöhnlich einige Tage vorher
sich als Käufer alter Kirchengeräthe dem
Pfarrer oder Küster präsentiren und daher
den Kirchenschatz sich zeigen lassen und bei
diesem Anlasse die Beschaffenheit der Oertlich-
keit und der Schlösser inspiziren, behufs Aus-
führung ihres frevelhaften Planes. Andere
rufen nach besseren Tabernakelschlössern w.
Das mag Alles seine Richtigkeit haben.
Möchte aber noch ans etwas aufmerksam
machen. Bei den alten Kirchen war der
Chor vor dem Laienschiffe dadurch ausge-
zeichnet, daß passende Kanzelten oder Chor-
gittcr angebracht wurden. Diese Chorgitter
findet man noch oft, namentlich bei älteren
Kirchen, und sind, wenn styl- und kunstgerecht
gefertigt, eine schöne Zierde derselben. Dadurch
sticht der Chor wohlthuend ab von dem übrigen
Theil der Kirche, ohne daß der Blick ans den
Choraltar und den hl. Tabernakel namhaft
verhindert wird. In neuerer Zeit hat man
leider vielfach solche Chorgitter entfernt und
bei Neubauten nicht mehr berücksichtigt. Und
das ist nach meiner Ansicht ein Fehler. Ab-
gesehen von der Rücksicht auf die Forderung
der alten kirchlichen Kunst, wären solche Gitter
auch ein Schutzmittel gegen freche Kirchen-
diebe. Sie könnten wenigstens während des
Tages im Chor nichts verüben, auch nicht
so leicht dort sich verbergen, um dann während
der Nacht ihr christusräuberisches Werk zu
begehen. Möge man deßhalb bei Renovation
oder Neubauten von Kirchen wieder auf Her-
stellung schöner und kunstgerechter Chorgitter
bedacht sein!" Wir theilen den Wunsch nach
besserer Pflege des für kirchliche Zwecke noch
am meisten vernachlässigten Schmiedhandwerks
voll und ganz. Rur bezweifeln wir, ob der
Chor gewöhnlicher Pfarrkirchen ihm gern über-

lassen werden würde. Ein Chorgitter bietet
den: Tabernakel den erwarteten schütz nicht
unb würde den Gläubigen lästig sein oder
erscheinen. Thatsächlich waren sie in alter
Zeit meistens nur in Kollegiat- und Kloster-
kirchen wegen des Chorgebets üblich, oder
dienten zur Abschließnng von Nebenkapellen
und Oratorien, oder, mehr gegen das Westende
verlegt, zum Schutz offener und freistehender
Kirchen itnb Kapellen. Hier sind sie auch
heutzutage mehr als je am Platze. Ein
schönes Gitter romanischen Styls nach einem
Entwurf von I. Cades, Architekt beim erz-
bischöflichen Banamt in Freiburg, hat neuestens
die Cisterzienserabteikirche Mehrerau bei Bre-
genz zur Abschließnng des Mönchschors er-
halten. In den letzten Jahrzehnten ist leider
manches Gitter im Interesse der Styl-Einheit
beseitigt worden. Um die Renbeschassnng ist
es eine thenere Sache; daher ist eine Mahnung
zur Besonnenheit wohl am Platze.

illtiszellen.

Bei den Dokumenten der Marianischen
Kongregation in Ellwangen befindet sich der
Abdruck eines an den damaligen General-
obern der Gesellschaft Jesu, P. Franziskus
Retz erlassenen Breves Benedikts xiv. vom
15. Juli 1749, durch welches einige der
schon früher der Marianischen Kongregation
verliehenen Privilegien bestätigt, beziehungs-
weise erneuert werden. Unter diesen ist an
erster Stelle das Privilegium genannt, in
allen Kapellen oder Oratorien aller Jesniten-
klöster, Kollegien, Noviziathäuser und Semi-
narien, in welchen die hl. Messe gelesen wird,
auch das heiligste Sakrament der Eucharistie
aufzubewahren. Diese Notiz verdient im
„Archiv" wegen der beigefügten Bedingung
veröffentlicht zu werden; sie lautet: dummodo

decenter ornatis (capellis, sive sacellis, sive ora-
toriis domesticis), sacrisque supellectiiibus in-
structis in eleganti Tabernaculo cum Pyxide
argentea et cuppa inaurata et cooperta sub cono-
paeo serico albi coloris. Aier wird, Was wir

jetzt Ciborien-Velum nennen, Conopeum ge-
nannt. Dieses Belum verhüllt die Aufbe-
wahrungs-Pyxis ringsum. Wenn also die
kirchlichen Bestimmungen von einem Cono-
penm des Tabernakels reden, so haben sie
dabei offenbar eine vollkommene Umhüllung
desselben nach Ärt der des Ciborinms durch
sein Belum im Auge. Man sieht in der
That heute noch in Italien manche runde
Tabernakel, kuppelförmig gedeckt, welche ganz
wie die Pypis des hl. Sakraments ringsum
durch das Conopeum verhüllt sind. Die
ursprüngliche Bedeutung des Conopeums
wird dadurch in klares Licht gestellt.

Stuttgart, Buchdruckcrei der Akt.-Ges. „Deutsches Volksbtatt".
 
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