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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

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Nr. 12
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Tabernakel und Tabernakelaltar nochmals
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https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0102

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94

glaubt versprechen zu können, daß auch
das zweite Jahr interessante Fragen zur
Erörterung bringen wird.

Ellwangen, im Dez. 1883.

Redaktion und Verlag:
vr. Fr. I. Schwarz.

Tabernakel und Tabernakelaltar
nochmals.

Fast müssen wir unsere Leser um Ent-
schuldigung bitten, wenn wir dieses Thema
nochmal zur Sprache bringen. Aber nach-
dem das „Archiv" einen guten Theil seines
ersten Jahrgangs darauf verwendet hat,
dieses „crux“ der Altarbauer erträglicher
zu machen und Licht und Klarheit fester
Grundsätze an die Stelle dunkler Ideen
und sich widersprechender Wünsche zu
bringen, darf es wohl den Wunsch hegen,
die etwa gewonnenen Resultate sicher zu
stellen, damit diese Frage möglichst erle-
digt endlich von der Tagesordnung abgesetzt
sei und bleibe. Dazu trägt eine längere
Entgegnung vieles bei, welche uns der Ver-
fasser des Aufsatzes „lieber den Bau des
Tabernakels und Tabernakelaltars" in
Nro. 7, 8 und 9 des laufenden Jahr-
gangs des „Archivs" auf die S. 80 des-
selben mitgetheilten Einwürfe übergeben
hat, leider zu spät, um sie in unsere Ant-
wort in Nro. 11 einzuflechten, da die
Nummer schon unter der Presse war. Nach-
dem der Verfasser das Mißverständniß über
das Wort „tabernaculum“ in gleichem
Sinne, wie wir es Eingangs der letzten
Nummer gethan haben, aufgedeckt hat,
fährt er fort:

Daß der Thronus bei Altären, auf welchen
ein Tabernakel vorhanden ist. seine Stelle über
demselben haben müsse, dürfte wohl schon daraus
hervorgehen, daß zwar beide super altari sich be-
finden müssen, daß jedoch für den Thronus ein
»situs eminens« vorgeschrieben ist. für den Taber-
nakel aber nicht. Die Vorschriften für letzteren
gehen nur dahin, daß das Allerheiligste aufbe-
wahrt werde »in tabernaculo in medio altaris
posito« S. R. C. 21. August 1863 bei Mühlb.
III. p. II. S. 363. Allerdings bedarf der Ta-
bernakel. um allen Anordnungen zu genügen,
eines Unterbaues von der Höhe der Kanontafel
(vergl. diese Zeitschr. S. 52); aber niemand wird
sagen, daß er dadurch »in loco erninentiori« zu
stehen komme, wie das beim Thronus der Fall

sein soll. — Daß der Sinn der Instr. Clem. dem
Thronus seine Stelle wirklich über dem Taber-
nakel anweise, geht auch ans ihren Bestimmungen
in § VI. über die Zahl und Stellung der Kerzen
hervor: „Drei Kerzen sollen brennen zu jeder
Seite des Kreuzes und acht in der Höhe, mit
vier anderen zu beiden Seiten des Ostensv-
rinms." Das Kreuz, welches nach Rubr. gen.
Miss. XX. zwischen den Leuchtern auf dem Altäre
stehen muß, soll die Leuchter überragen und dem
Volke wie dem Priester sichtbar sein (vgl. „Archiv"
S. 57). Dadurch bekommt es eben die Stelle,
welche ein, sogar ziemlich hoher. Tabernakel ein-
nimmt. wenn ein solcher auf dem Altäre steht.
Ist nun ein Tabernakel vorhanden, so wird das
Kreuz naturgemäß vor dessen Front zu stehen
kommen, wenn man es nicht ans ästhetischen und
praktischen Gründen vorzieht, dasselbe für ge-
wöhnlich auf den Tabernakel hinauf zu stellen
(vcrgl. „Archiv" S. 57). An Stelle eines Ta-
bernakels, eventuell vor dessen Front, ist das
Kreuz an unserer Stelle der Instr. Clem. offen-
bar gedacht. Nun kann zur Zeit, in welcher die
Monstranz ansgesetzt ist, das Kreuz ans dem
Altäre stehen bleiben, besonders während der
hl. Messe; oder cs kann von demselben entfernt
werden (vergl. Mühlb. I. S. 405; 845 f.) Für
letzteren Fall besagt (Mühlb. I. S. 739) unsere
Stelle der Instr. Clem., daß die sechs Kerzen zu
brennen haben an beiden Seiten derjenigen Stelle
des Altares, wo nach Rubr. Miss. XX. das
Kreuz seinen Platz hat. Mag nun das Kreuz
zwischen den sechs Leuchtern stehen, oder mag es
von dem Altäre entfernt sein, um jeden Augen-
blick wieder hingestellt werden zu können: hier,
d. h. vor der ganzen Front des Tabernakels, ist
der Platz des Kreuzes, nicht aber etwa der
Ort für einen Thronus mit Monstranz ge-
dacht. Dieser muß sich also nothwendig über
dem Tabernakel befinden; und das ist die pars
superior, die höhere Stelle, an welcher die acht
weiteren Kerzen brennen, nämlich vier zu jeder
Seite des Thronus. nebst zweien auf jeder Seite
der Monstranz an der Front des Thronus. So-
mit stellt sich heraus, daß die angezogenen Wei-
sungen der Instr. Clem. für den Thronus eine
Stelle über dem Tabernakel geradezu erfordern.

Nun ist zwar die Instr. Clem. speziell für
das 40stündige Gebet erlassen; auch erstreckt
sich ihre gesetzliche Kraft zunächst auf die Stadt
Rom. — Allein es gilt als liturgischer Grund-
satz. daß von der Instr. Clem. jene Bestimmungen,
welche allgemeinen Charakters sind und zum
Wesen des eucharistischen Kultes gehören, nicht
 
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