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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 2.1884

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Nr. 1
DOI Artikel:
Schwarz, Franz Joseph: Monumentale Malerei, [1]
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Schwarz, Franz Joseph: Einige Regeln für Prüfung von Altar-Entwürfen, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15860#0008

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4

nämlich trotz der wie ein Damokles-Schwert
ihr Leben immer bedrohenden Verfolgungs-
Gesetze oft lange Friedenszeiten und bauten
während derselben in der Hoffnung auf
bessere Tage ihre Kirchen inmitten der
heidnischen Wohnplätze. Sie waren sogar
der regelmäßige Ort ihrer Zusammenkünfte
und der Feier der heiligen Geheimnisse;
warum sollten sie nach andern Grundsätzen
behandelt worden sein, als die Cubiknla
der Cömeterien? Ueberdies gab es nur
an wenigen Orten Katakomben, welche
regelmäßig einen entsprechenden Raum zur
gottesdienstlichen Feier dargeboten hätten,
aber überall gab es öffentlich gelegene Basili-
ken, und wenn der Gebrauch der bildenden
Kunst, vorab der Malerei, im Geist des Chri-
stenthums begründet ist, wo hätte sie eine bessere
Zuflucht finden können, als eben in diesen?

Von den Zeiten Konstantins an mehren
sich begreiflicher Weise die Zeugnisse. Vor
allem sei erwähnt, daß in dieser Zeit die
Cömeterien-Kirchen allgemein ausgemalt
wurden. Sie wurden ja mit dem Aushören
der Verfolgungen keine verlassenen Stätten,
vielmehr das Ziel von Pilgerschaaren, und
der Ort, wo die Jahrestage der Märtyrer
gefeiert wurden. Die Kirchenwände ver-
kündeten jetzt in ihrer Bildersprache die
Ehre Gottes in seinen verherrlichten Blut-
zeugen, so daß Gregor von Nyssa, indem
er der malerischen Verzierung der Kirchen
seinen Beifall zollt, unter anderen die
Malereien besonders lobt, durch welche die
kräftigen Thaten der hl. Märtyrer dargestellt
wurden, damit man den Kamps der Blut-
zeugen wie in einem Buche lesen könne.

(Fortsetzung folgt.)

Einige Regeln für Prüfung von
Altar-Entwürfen.

(Schluß.)

4. Es gibt allerdings Knnsthandwerk-
stätten, in welchen die verschiedenen Styl-
arten verstanden und sauber und charak-
teristisch ausgeführt werden, in welchen
auch die Stylmengerei verschmäht wird.
Aber so ist es nicht überall und das Gegen-
theil kommt nur zu häufig vor. Fast in
jedem Städtchen hat sich jetzt ein Knnst-
schreiner etablirt, oft zwei; nicht alle haben
eine gründliche Lehrzeit hinter sich und
haben zu früh das Geschäft ans eigene

Rechnung begonnen. Wenn man es mit
einer anerkannt guten Werkstätte zu thun
hat, kann man mit dem Verlangen nach
getreuen Detailzeichnungen nachsichtiger sein.
Andernfalls aber nicht. Zu diesem
Rath führt uns die Wahrnehmung, daß tu
dem besprochenen Entwurf die Details so
undeutlich und slüchtig gezeichnet sind,
daß ihr wahrer Charakter nicht in überall
erkannt werden kann. Da überdies in die
Renaissance eine ziemliche Zahl zöpfischer
Gebilde eingeslochten ist, so fehlt jede Bürg-
schaft — soweit sie eine Zeichnung als
Norm für die Ausführung überhaupt bieten
kann —, daß zöpfische Formen nicht noch
weitere Anwendung finden. Soweit wer-
den wir doch in der Erkenntniß gekommen
sein, daß Niemand mehr der Stylmengerei,
vollends der Wiederbelebung des Zopfstyls
das Wort redet. Da der reine, der von
allem heidnischen Beigeschmack entledigte
antike Styl, welcher den edleren Bauten
Italiens aus dem 15. Jahrhundert aus-
geprägt ist, auch zum Styl einer in der
deutschen Spät- Renaissance oder gar des
Rococo erbauten Kirche paßt, so liegt auch
gar keine Nothwendigkeit vor, die barocken
Formen wieder nachzubilden. Ja sogar
mit der deutschen Renaissance muß man
vorsichtig sein. Dieses Zugeständniß ist ge-
wiß weit genug, und wir geben es ungern,
nur um größeres Nebel zu vermeiden. So-
mit kann als Grundsatz gelten: Ent-
w ü r f e z u n e u e n Altären m i t ba-
rocken Formen selbst für Kirchen
im Rococo st y l auszuschließe in

5. Reliquienschreine in und auf
den: Alta r. In dem besprochenen Altar
ist auch ein im hohlen, vorn offenen Raum
des Stipes deponirter, sichtbarer Reliquien-
schrein eingezeichnet. Das gibt uns eine
erwünschte Veranlassung, über den sehr-
wichtigen Punkt der Behandlung heiliger
Reliquien in Kürze das Nöthige beizufügen;
ein Wink zur Vorsicht und eine Mahnung,
alles zu vermeiden, was die Authentizität
der hl. Reliquien zweifelhaft machen könnte,
ist angesichts mancher Thatsachen nicht über-
flüssig.

Es ist bekannt, welch großen Werth die
einzelnen Kirchen auf den Besitz von Re-
liquien legten und wie sehr derselbe ihnen
zur Ehre angerechnet wurde. Ans welche
Art sie im Mittelalter verwahrt wurden,
 
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