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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 2.1884

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Nr. 11
DOI Artikel:
Schwarz, Franz Joseph: Monumentale Malerei, [7]
DOI Artikel:
Schwarz, Franz Joseph: Restauration und malerischer Schmuck der Abteikirche Mehrerau, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15860#0096

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92

figurative Dar st ell ungen ge-
schichtlicher, symbolischer oder
typischer, wohl auch mit Vorsicht
allegorischer Gattung und ebenso
den dem Styl entsprechenden
S ch muck der ganzen Architektur,
welcher jeden ihrer Theile nach
seiner Bedeutung heraushebt und
so das Verständniß ihrer Glie-
derung erleichtert, jajedemLaien
klar vor Augen stellt, das ganze
Gebilde als eine architektonische
Einheit erscheinen läßt und die.
GesammtWirkung mächtig erhöht.

Verfehlt also ist es, bloß Bilder ohne
alle Umrahmung und Beziehung zu der
Gliederung des Baues aus die Wand zu
malen und der Kirche das Aussehen einer
Bildergallerie oder eines mit Bildern be-
hangenen Wohnzimmers zu geben; verfehlt
ist es umgekehrt, sigurative Darstellungen
grundsätzlich auszuschließen. Wohl kann
der Fall eintreten, daß man ans Mangel
an Mitteln in der figurativen Malerei nicht
augenblicklich beginnen und mit der bloß
dekorativen gleichen Schritt halten kann.
Aber dann ist es geboten, die Arbeit mit
Feststellung eines einheitlichen Plans für
die Dekoration anzufangen, in demselben
für Bilder zu sorgen und den Platz einst-
weilen auszusparen, dann erst nach Maß-
gabe der finanziellen Mittel zu beginnen
und das ganze Werk nach dem festgesetzten
Plane durchzuführen, sollten auch viele
Jahre darüber vergehen. Dieser Weg sichert
auch der wahren Kunst ihren verdienten
Platz und verschließt unzureichenden Kräften
das Thor der Kirche. Werden dadurch
die modernen „kirchlichen Kunst-Institute"
in erster Linie getroffen, so hat die wahre
Kunst in der Kirche sicher keinen Schaden
davon. Denn sie wirten schädlich, nicht
bloß, weil in ihnen alle Zweige der kirchli-
chen Kunst und des Kunsthandwerks sabri-
zirt, sondern auch ganze Restaurationspläne
in ihrem ganzen Umfang entworfen und
wie aus Lager gehalten werden, für Arbeiten
in Holz, Stein, Glas und Metall, in
Malerei, Plastik und Architektur, in allen
Stylarten oder vielmehr in Spielarten
derselben, den Zopf nicht ausgenommen,
der noch am meisten Verständniß findet.

Restauration und malerischer
Schmuck der Abteikirche Mehrerau.

In den vier Jahren 1880—84 wurde
in der genannten Kirche ein Restaurations-
werk vollendet, das auf dem kirchlichen
Kunstgebiete jedenfalls zu den umfang-
reichsten und bedeutendsten der Neuzeit
gehört, hervorragend insbesondere durch
die malerische Dekoration, mit welcher die
ganze innere Architektur, Ober- und Unter-
chor, Haupt- und Querschiss, geziert wor-
den ist. Hauptsächlich im Interesse der
monumentalen Malerei halten wir eine
eingänglichere Besprechung der eben vol-
lendeten Arbeit für ersprießlich. Die Ueber-
zengung dringt doch mehr und mehr durch,
daß die unverdiente Vernachlässigung der
Monumental-Malerei, welche mit der Wie-
derbelebung der übrigen bildenden Künste
nicht gleichen Schritt hielt, den in den
letzten Dezennien aufgeführten kirchlichen
Bauwerken viel Schaden zugefügt hat.
Das Versäumte muß nachgeholt und in
raschem Tempo eingebracht werden, damit
die gleiche Liebe und das gleiche Verständ-
niß für diesen Kunstzweig der Architektur
und Plastik ebenbürtig zur Seite stehe.
Es gereicht dem Schreiber dieser Zeilen
zu großer Geuugthuung, im Verein mit
einigen Freunden sowohl im „Kirchen-
schmuck", dem früheren, als auch im „Ar-
chiv für christliche Kunst", dem jetzigen
Organ des „Rottenburger Diözesan-Ver-
eins für christliche Kunst" und in der vor
einem Vierteljahrhundert erschienenen Bro-
schüre „Wiederbelebung der monumentalen
Malerei" zur Erreichung dieses Ziels sein
Möglichstes gethau und auch im praktischen
Leben bei jeder passenden Gelegenheit der
Schwesterkunst der Architektur Raum ver-
schafft zu haben. Daß dieses Bestreben
so großem Widerspruch und Tadel begeg-
nete , ist sicher nicht die Schuld der Mo-
numental-Malerei im Prinzip, sondern
der genannten Organe und ihrer Heraus-
geber und der betreffenden Mitarbeiter.
Wären die letzteren mit einem staatsamt-
lichen Lehrauftrag ausgestattete Autoren,
ihre Publikationen die Organe eines wissen-
schaftlichen oder Kunst-Staats-Jnstituts,
die bisher vorherrschend im Sinne der alten
Kunstprinzipien thätigen Maler Professoren,
so wäre Wort und Werk, das von dieser
 
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