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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 2.1884

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Nr. 11
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Literatur
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Zur "Armenbibel"
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Briefliche Anfragen
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https://doi.org/10.11588/diglit.15860#0104

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ist nicht das Höchste, vielmehr nur Dienerin der
historischen Malerei in Verbindung mit typischen
und symbolischen Darstellungen. Dieser, wie auch
den architektonischen Gesetzen hat sie sich unter-
zuordnen. In bloß dekorativer und zudem reicher
und sämmtliche Räume beherrschender Dekoration
der Kirchen darf man nicht das Ideal der monu-
mentalen Malerei erblicken. Wenn die verfüg-
baren Mittel figurative Darstellungen nicht er-
lauben, so wird man gut thnn, die Hauptkraft
der malerischen Dekoration in die vorhandenen
architektonischen und dekorativen Glieder zu legen,
Wandflächen aber einfach zu halten. Unter dieser
Voraussetzung kann der Gebrauch des hier em-
pfohlenen Werkes nur von großem Nutzen sein.
An die ausübenden Kunsthandwerker, besonders
an die in der Technik und den Prinzipien der
monumentalen Malerei des Mittelalters weniger
geübten kann man die Forderung stellen, daß
sie ohne dieses oder ein ähnliches zuverlässiges
Lehr- und Hilfsmittel weder den Entwurf, noch
die Ausführung von Kirchenmalereien übernehmen.

S ch w arz.

Zur „Armenbibel".

Im Verlag der Herder'schen Verlagshand-
lung Freiburg (Baden) ist erschienen:

Die göttliche O f f e u b a r u n g von
Jesus Christus nach der sog.
Armenbibel, herausgegeben von vr.
Fr. I. Schwarz. Mit 28 Bildern von
Prof. I. Klein. 40. (iv u. 58 S.)
Preis M. 2; gebunden in Halblein-
wand mit Goldtitel M. 3; in Original-
leinwandband mit hübscher Deckeupres-
sung und Goldschnitt M. 4.

Die Deckenpressung ist hinsichtlich der Zeich-
nung ganz im Geiste und Styl der Klein'schen
Zeichnungen in der Armenbibel anfgefaßt und
korrekt ausgeführt. Auf rothem Grund sticht der
schwarze Fond der Zeichnung und diese selbst
in Gold brillant ab; in Wahrheit eine musterhafte
Leistung.

Briefliche Anfragen.

M., 26. Aug. 1884.

I. Ich lese Ihr „Archiv" mit lebhaftem Interesse.
Es wird Ihnen nicht unwillkommen sein, zwei
Punkte, iu das Ressort des „Archivs" einschlagend,
namhaft zu machen, welche von allgemeinem
Interesse sein dürften. Gewiß werden auch Herren
sich vorfinden, welche sie entsprechend bearbeiten.
Mir fehlen leider hinlängliche Erfahrung sowohl,
als Quellen dazu.

1 ) Was ist rathsamer, die Caseln auf sogenannte
Joche frei zu hängen oder in eigens konstrnirten
Kasten, je eine ans einen Schieber, zu legen?

2) Bestehen Vorschriften der Kirche über die
Anbringung von Dedikationsworten an Monstran-
zen, Kelchen, Ciborien, und wie weit darf man
gehen? — Z. B. habe ich schon die Namen von
Schenk gebern, Datum, Ort re. eingravirt gefunden
im Gehäuse der Monstranz, wo sich das Aller-

heiligste befindet, ebenso auf der Luuula, ebenso
auf der Randung der Thüre am Monstranz-
Gehäuse. Ferner bei einem Ciborium, das eine
hochadelige Dame zum Andenken an den ersten
Kommuniontag ihrer 5 Kinder, 15. August,
schenkte, die Namen der 5 Kinder mit dem Datum
innerhalb des Deckels!

Sollten sich diese beiden Punkte zu eiuer Be-
sprechung im „Archiv" eignen, so würde ich zu
Dank verpflichtet, dieselbe in der nächsten oder
einer folgenden Nummer vorzufinden. Das Blatt
ist eine sehr zeitgemäße Erscheinung.

K ...., Kaplan.

Die der Redaktion zugänglichen Quellen wissen
nichts von einem Verbot. Aber wenn dem auch
so wäre, so gibt es doch wohl Gesichtspunkte, ivelche
möglichen und thatsächlich vorgekommenen Miß-
bräuchen und Ausschreitungen entgegentreten, auch
bezüglich der inschriftlichen Behandlung von Kelchen.
Es Wied um gefl. Mittheilung der Meinungs-
äußerung und etwa bestehender direkter Vorschriften
oder indirekter auktoritativer Fingerzeige, wie
auch der Erfahrungen über Behandlung der
Paramente gebeten. Die Red.

II. Nach N. in Hannover. Daß Sie auf einer
hölzernen Bohle nicht celebriren dürfen, ist un-
j bestreitbar. Sie würden auch von Ihrem Ordi-
narius keinen andern Bescheid erhalten. Daran
ändert der Umstand, daß der Altar ein konse-
krirter fixer Altar mit Stipes und Mensa ist,
durchaus nichts. Ich gebe Ihnen zu, daß die
eigenthümliche, unglückliche Konstruktion der Mensa
es sehr bedenklich macht, darauf zu celebriren und
sich den großen Gefahren in Behandlung des
Allerheiligsten abermals auszusetzen. Das gleiche
gilt von dem zweiten Altar. Wenn Sie dieselben
nicht ganz außer Gebrauch setzen können, so lang
die alte Kirche noch steht, so bleibt Ihnen keine
andere Wahl übrig, als sich zwei Altaria porta-
tilia zu verschaffen. Aber ich rathe recht drin-
gend: nur von Syenit. Nehmen Sie die Zeich-
nung 7 a, b und c der artistischen Beilage zu
Nr. 3 des „Archis" 1883 und lassen Sie die-
selbe durch eine der S. 28 und 40 desselben
Jahrgangs genannten Firmen ausführen, etwa
30 cm im Quadrat, 4 cm stark, und bitten Sie
Ihren Bischof um Konsekration derselben. Legen
Sie dieselbe ans die konsekrirte, aber unbrauchbare
Mensa, umgeben Sie jedes mit einer Bohle von
solcher Höhe, daß das Altars auch durch die
Altartücher fühlbar hervorragt, also 1 mm. Das
ist ein sehr prekäres, aber das einzige Auskunfts-
mittel.

Von Nr. 1/6 des „Archivs" (I. Semester 1883),
deren erste Auslage gänzlich vergriffen war, ist eine

:= Zweite Auflage m

veranstaltet worden, und es können daher voll-
ständige Exemplare dcp ganzen Jahrgangs
1883 sowie auch des I. Semesters 1884 durch
die Post und alle Buchhandlungen a 3 M. ganz-
jährig, M. 1. 50 für je ein Halbjahr, oder gegen
Einsendung von M. 1. 35 für je ein Halbjahr
oder M. 2. 70 ganzjährig direkt von der Exped.
ds. Bl. jederzeit bezogen werden.

Stuttgart, Buchdruckerei der Akt.-Ges. „Deutsches Volksblatt".
 
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