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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 2.1884

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Nr. 12
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Schwarz, Franz Joseph: Der Leuchter für die Osterkerze, [1]
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Anfragen
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https://doi.org/10.11588/diglit.15860#0112

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108

ist. Daher entspricht das „Archiv" der
gestellten Bitte und gibt eine Zeichnung
zu einem Holzleuchter, die auch für Mes-
singguß als Modell dienen kann. Das
Motiv ist einem alten gothischen Leuchter,
1,05 Meter hoch, 52 Pfund schwer, ent-
nommen. Bei näherem Studium alter Leuch-
ter verschiedener Größe hat sich überein-
stimmend dieThatsache ergeben, daß die Pro-
file außerordentlich weich sind ititb scharf-
kantige Formen ganz vermeiden. Das liegt
tit der Natur der Sache, und man kann auch
hier dem praktischen Sinn der Alten nur
Lob spenden. Was die gothischen Leuchter
insbesondere betrifft, so suchen die für den
gewöhnlichen Gebrauch bestimmten ihre
Schönheit mehr in kräftigen, schwungvollen
Profilen und vielen Theilnngsknäufen,
als in mehr oder weniger reicher Orna-
mentik. Sicher sind diese Grundsätze heute
noch maßgebend.

Man muß allerdings zugebeu, daß ein
Messingguß-Leuchter für die Osterkerze,
also in einer entsprechenden Größe für die
Verhältnisse, aus welchen obiges Gesuch
stammt, kaum erschwinglich ist, beson-
ders dann, wenn jeder Besteller das
Gußmodell selbst Herstellen lassen oder
bezahlen muß. Es ist aber kein Grund
ersichtlich, daß unsere Zeichnung, so wie
sie ist, mit denselben Profilen, sich nicht
auch für die Ausführung in Holz eignen
sollte. Man sieht heute noch ähnliche
und noch größere Lichtstöcke — man kann
sie ja kaum mehr Leuchter nennen — aus
der Zopfzeit, meistens an den untersten
Stufen des Hochaltars. Also bietet das
„Archiv" die in der artistischen Beilage
gegebene Zeichnung zur Ausführung.
Sie ist so gehalten, daß der ganze Lichtstock
vom Drechsler hergestellt werden kann.
Als Material empfiehlt sich in erster
Linie Eichenholz, für den Fall reicherer
Polychromirung Erlenholz, auch Ahorn
oder Kirschbaumholz, je nachdem man es
den Orts- und Kulturverhältnissen gemäß
billiger haben kann.

Was die Maßverhältnisse betrifft, so
sind wir der Ansicht, daß 1,05 m ohne
die untern Knäufe mit 3,5 cm die minimale
Größe ist. Denn der Lichtstock sollte, wenn
er aus der zweiten Altarstufe steht, immer-

hin noch die Höhe der Mensa nahezu
erreichen. Demgemäß ist er angelegt.

Fig. I der artistischen Beilage gibt ihn
in sis der natürlichen Größe. Die Details
Fig. II III und IV sind in der halben
natürlichen Größe gezeichnet. Fig. II ist
die Sch aale, Fig. III der mittlere, Fig. I V
der kleinere Theilungsknauf bei d und d
der Fig. I. Der Fuß ist in Fig. I in
hinlänglich großen und deutlichen Ver-
hältnissen gegeben, so daß seine Aus-
führung hienach keine Schwierigkeiten bietet.

Am einfachsten ist die Herstellung in
Eichenholz mit Politur und Vergoldung
der Rundstäbe bei a, b, c, d und e der
Fig. I, oder etwa nach der bei c' und c".
Wer etwas mehr aus Polychromie ver-
wenden kann oder will, kann aus den
folgenden Vorschlägen die Wahl treffen.
Indessen entsprechen wir damit nur dem aus-
gesprochenen Wunsch noch. Ein reich poly-
chromirter Leuchter aus Holz wird uuver-
hältnißmäßig in die Kosten lausen, sein
Glanz aber von kurzer Dauer sein.

(Fortsetzung in der nächsten Nummer.)

Anfragen.

In meiner Umgebung herrscht theilweise der
Gebrauch, das Ciborium nicht mit dem Belum
zu umhüllen. Von hervorragender Seite wird
sogar behauptet, das Belum sei nicht zulässig.
Ich bitte die Redaktion um Veröffentlichung der
Antwort, damit sie allen Betheiligten auf diesem
Wege zukomme.

B.29. Oktober 1884. Schd.

Antwort. Das Rituale Rom. (De Ss. Eucha-
ristiae Sacr.) sagt: Curare porro debet (Pa-

rochus), ut perpetuo aliquot Particulae con-
secratae .... conserventur in pyxide .... albo
velo cooperta. Eine Entscheidung, welche eine
Ausnahme gestatten würde, ist uns nicht bekannt.

Antwort aus die Anfrage I. 2.

S. 100, Nr. 11 von 1884 des „Archivs".

Ein Domherr zu Rieti schenkte der Cathedral-
kirche „eine Monstranz und andere kostbare
Geräthe" und ließ auf denselben sein Adelswappen
anbriugen. Als der Bischof ihm die Entfernung
des Wappens anbefahl und der Streit an die
Congregation der Riten zur Entscheidung kam,
wurde erklärt: ,,Da keine Dekrete entgegenstehen,
so ist Nichts zu neuern." Das Wappen blieb
also an der Monstranz. (Gardellini Decr.
Nr. 4989, 7. Dez. 1844.

M. S.

bsiezu eine artistische Beilage.
Stuttgart, Buchdruckerei der Akt.-Ges. ..Deutsches Volksbtatt".
 
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