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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 4.1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.15862#0028

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24

man es dein Werke anrechnen, daß die wissen-
schaftliche Anlage desselben dach das praktische
Moment in keiner Weise ausschließt. Fast auf
jeder der 24 ersten Textseiten finden sich sehr
beachtenswerthe Winke für die Knnstpraxis, und
zeigt sich das Bestreben, die Resultate der
Forschung sofort in die gangbare Münze praktischer
Normen und Vorschläge umznwechseln.

Schon die ersten Ergebnisse der Ilntersuchungen
des Verf. sind von großer praktischer Tragweite,
nämlich einmal die Thatsache, daß die Form des
sog. Flügelaltars, und zwar des aus Holz
geschnitzten, in ganz Deutschland nahezu drei
Jahrhunderte hindurch fast ausschließlich geherrscht
hat, sodann die Wahrnehmung, daß die Poly-
chromirnng und Vergoldung nicht blos der
Figuren, sondern auch aller Architekturtheile und
aller Ornamente die Regel war und nur aus-
nahmsweise dem Holz die Naturfarbe belassen
wurde, in welchem Fall dann aber auch für den
ganzen Altar, auch die figürlichen Theile desselben
von der Polychromirnng abgesehen wurde (S. 3).

; Die Konsequenzen zu ziehen vergißt der Verf.
nicht. Er wünscht die Wiederaufnahme der fast
ganz verlassenen und vergessenen Form der Flügel-
altäre. Damit sind ivir vollständig einverstanden
und wir haben erst jüngst bei einem größeren
Restanrationswerk dieser Altarform warm das
Wort geredet. Was den Punkt anlangt, der einer
Verwendung dieser Form für Hochaltäre im
Weg zu stehen scheint, die Schwierigkeit, sie mit
dem Tabernakel zu kombiniren, so versichert der
Vers., daß „ans mittelalterlicher Zeit eine Reihe
recht interessanter Altäre mit Vorrichtung zur
Aufbewahrung und Exposition des hochwürdigsten
Sakramentes erhalten seien, die als vortreffliche
Vorbilder dienen können", und er verspricht,
namentlich auch photographische Abbildungen
solcher Altäre dem Werk einverleiben zu wollen.
Die Konsequenz ans dem zweiten Satz wird
man auch nicht scheuen dürfen; man wird°bezüg-
lich der Polychromirnng der Altäre den Grund-
satz anfstellen müssen: entweder ganz, oder gar
nicht; nicht als ob die Farbe des Eichenholzes
überall mit anderer Farbe gedeckt werden müßte
und der schöne Ton des geschliffenen Holzes
nirgends sich sehen lassen dürfte, sondern in dem
Sinne, daß nicht einzelne Theile allein in Farbe
oder Gold gekleidet werden, während das klebrige
aller Farbe entbehrt.

Wenn aber der Verf. namentlich dagegen eifert,
daß nian oft und meistens, bei Neubauten
namentlich, das Sparen gerade ani Altar anfange,
nachdem man Tausende in unnöthige Zierrathen
am Außenbau gesteckt, so verdient er hierin alle
Unterstützung. Möchte auch hierin das bessere
Beispiel unserer Vorfahren wieder Nachahmung
finden.

Die erste Lieferung enthält in den Kunstblättern
aus unserem Land den Altar von Blaubeuren,
dann den Hochaltar zu Süggerath (Aachen), zu
Creglingcn, zu St. Martin in Landshut, in der
Abteikirche zu Dobberan, in der Johanniskirche
zu Lüneburg, einen Altarschrein aus dem Museum
zu Darmstadt, den Hochaltar der Nikolauskirche
zu Stralsund, den Seitenaltar der Georgskirche

zu Wismar und einen Altar der Annenkirche zu
Görlitz.

Nur Ein Wunsch knüpft sich an dieses Werk,
dessen Anschaffung für Altarbauer absolut noth-
wendig, für die Geistlichen sehr wünschenswcrth
ist, es möchten die. folgenden Lieferungen nicht
lange auf sich warten lassen. Keppler.

Der Altar und der Chorraum. Nach

den liturgischen Vorschriften und den An-
fordernngen der Kunst. Von Dr. K.

Rosen, Pfr. in Ruhrort. Münster, Theis-

sing, 1885. 75 S. Preis: 1 M.

Im Interesse der kirchlichen Kunst und Litur-
gie sind diesen: Büchlein viele Leser zu wünschen.
Es trägt mit großem Fleiß die vielen, zum Theil
komplizirten kirchlichen Vorschriften zusammen,
welche auf Altar und Chorraum Bezug haben,
und theilweise noch sehr wenig gekannt, noch we-
niger befolgt sind. Mit der künstlerischen Her-
stellung der Altäre befaßt es sich erst in zweiter
Linie, nachdem für die Kunst die unentbehrliche
Grundlage gelegt und die Frage des Bedürfnisses
und der kirchlichen Pflicht genügend erörtert ist.
Die auf die Kunstfrage bezüglichen Winke und
Andeutungen sind meist treffend, freilich, was
mit der Anlage des Schriftchens zusammenhängt,
zu allgemein, als daß sie für die Praxis genügen
könnten. Wohlthuend berührt eine gewisse Mäßi-
gung und Klugheit, welche den bestehenden Ver-
hältnissen Rechnung zu tragen weiß, bei allem
entschiedenen Willen, die kirchlichen Gesetze zu
respcktiren und bei Neuschöpfungen ganz zu ihrem
Recht kommen zu lassen. Die Behandlung der
sehr komplizirten Expositionsfrage scheint mir nicht
über jeden Anstand erhaben (S.58f.); der Rath,
die Monstranz, um sie im unteren Tabernakel
nntcrbringen zu können, so zu konstruircn, daß
der obere Theil abnehmbar ist, will mir nicht
znsagen; andere weitergreifende Punkte können
hier nicht zum Austrag gebracht werden. Zu
weit geht der Verf., wenn er sagt, ein Schrein
zwischen den Säulen des tischförmigen Altars sei
ein nothwendiges Erforderniß (S. 12). Für die
Sarkophagform bei den Altären wird vorgebracht,
daß sie die Erinnerung an die Heiligen (deren
Gebeine hier ruhen) in hohem Grade fördern;
das wird wenig zntreffen; ein Sarkophag ist
etwas den: Volk fremdgewordenes, und die Form
des Sarkophages kann auch beim Altar nicht zu
deutlich ausgeprägt werden. Warum bei tisch-
förmigen Altären das Antipendium nicht soll
hinter den Säulen angebracht werden (S. 22), ist
nicht abzusehen; die für dasselbe vorgeschlagene
einfachste Dekoration ist schlechter als keine; viel
besser läßt man, wo Stickerei zu kostspielig ist,
den Stoff in Falten niederfallen. Die Verlegung
des Gesangchors aus der Nähe des Altars aus
die Orgelbühne in gewöhnlichen Pfarrkirchen
möchte ich nicht als „Angehörigkeit" bezeichnen;
wir haben allen Grund, froh zu sei::, daß wir
die Sänger und Sängerinnen aus dem Chor
draußen haben. — Keppler.

Stuttgart, Buchdruckerci der Akt.-Ges. „Deutsches Bolksblatt".
 
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