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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 4.1886

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Nr. 3
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Keppler, Paul Wilhelm von: Moderner Vandalismus: eine Grabsteingeschichte aus Wimpfen im Thal
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https://doi.org/10.11588/diglit.15862#0038

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34

im Wappen führt, über Schädigung seiner
Rechte, dort Melchior Hensler, welcher 1778
starb und selbst durch seine 35jährigen Dienste
als vicarius sich den dauernden Besitz seines
Grabsteins nicht sichern konnte. Neben ihm
schaut überaus wehmüthig eine Gestalt zu
uns empor, in priesterlichem Gewand mit
schönem Faltenwurf, in einen Grabstein ein-
gemeiselt; ein feines gothisches Giebelornament
dient ihr als Baldachin; auch der flehende
Blick dieser ehrwürdigen Gestalt konnte den
Grabstein nicht retten, ja nicht einmal ihn:
die Gnade erlangen, als ganze Platte irgend-
wo verwendet zu werden; er wurde unten
abgenommen und verstümmelt, während der
Grabstein deS 1626 gestorbenen Georgius paro-
chus an der Seite etwas ablassen mußte zur
Strafe dafür, daß er über die andern hinaus-
zuragen wagte und die Geradheit des Weges
zu beeinträchtigen drohte. Er kann sich aber
immer noch mit denen getrosten, welche schlecht-
weg halbirt wurden, wie der des Job. Beyer
sexpraebendarius, ja sogar einer V0N 1310.
Man könnte dein Manne, der hier ge-
waltet hat, noch eine gewisse Gerechtigkeit
und Gleichbehandlnng uachrühmen, wenn bei
seinem traurigen Werk überhaupt von Ge-
rechtigkeit die Rede sein könnte. Das ist
richtig, daß vor seinen Augen alles gleich ist,
wie vor dem Tod; das 14. Jahrhundert gilt
ihn: wie das 17. Jahrhundert, der Vicarius
was der Lexpraebendarius, der Btann ohne
Wappen was der mit stolzem Wappenschild.
So hat ein wappenbegabter Klosterherr, dessen
Name nicht mehr zu lesen ist, sich für seinen
Grabstein mit einem Plätzchen ganz hinten
in der Ecke begnügen müssen, ja sein Denk-
mal wurde durch eine Schüttrinne verunziert.
Aber dem dominus Georgius Schenk, ch 1543, der
eine Kanne in: Wappen führt, ists auch nicht
besser ergangen. Auch die Grabschrist: 1338
obiit Hugo olim plebanus in Nidna (Nendenau),
welche für die Geschichte jener Gegend nicht
ohne Interesse ist, und die andere von 1552:

obiit bonorabiiis dominus Joannen Armbauer
alias Maler de Onolzbach, fltt Welche stch

vielleicht noch knnsthistorische Kombinationen
anknüpsen könnten, konnten die Steine, auf
welchen sie stehen, nicht vom Wassertod er-
retten; bald werden durch die Fürsorge dieses
Gräber- und Wasserbautechnikers und durch
die unverdrossene Forscherarbeit der Regen-
tropfen die Historiker und Kunstforscher aller
Mühe weiterer Untersuchungen enthoben sein!
Warum aber der arme dominus Melchior Greil,
vicarius (1530) und der venerabilis Wolfgang
Schwicker den vollen Zorn des Unbekannten,
der hier zu befehlen hatte, auf sich gezogen,
weiß ich nicht anzugeben; ihre Grabsteine
wurden 31t Senklöchern degradirt; der Meisel

hat sie verwundet und ihnen ein großes
Viereck mitten aus dem Leib gehauen; sie
bieten einen erbärmlichen Anblick, wie wenn
ihnen das Herz ausgerissen worden wäre.

Wenn dein erstes Entsetzen und Grauen
über das, was hier geschehen, sich gelegt hat,
so suchst du unwillkürlich nach Ursachen,
welche das Geschehene, wenn nicht entschuldi-
gen, so doch erklären könnten. Es sind keine
zu finden. Nicht einmal Mangel an Steinen,
oder Ersparung einiger Mark, oder Verein-
fachung einer Arbeit kann das Motiv gewesen
sein. Diese Grabsteine lagen im Kreuzgang.
Der Boden des Kreuzgangs war sehr schad-
haft geworden, der Wasserabfluß im Hof
nicht geregelt. Es sollte Wandel geschaffen
werden; man beschloß neue Belegung des
Kreuzgangs und Drainirung des Höschens.
Neue schöne Sandsteinplatten wurden beige-
schafst. Anstatt daß man nun mit diesen
Sandsteinplatten die Wassergräben uub Senk-
löcher gemacht und die Grabsteine im Kreuz-
gang belassen hätte, kam der Unbekannte, der
hier das Regiment führte, ans die unbegreifliche
Idee, den Wasserablaus mittelst der Grab-
steine herzustellen und den Sandsteinplattei:
den Schutz des Kreuzgangs angedeihen zu
lassen. Man kann auch nicht etwa annehmen,
daß die Grabsteine deßwegen entsernt worden
wären, damit sie nicht durch das Begehen
der Gänge Schaden leiden; denn einmal
wandelt fast niemand in diesen Gängen; so-
dann hätten sie an den Seiten der sehr breiten
Gänge eingelassen werden können; endlich
werden sie in ihrer jetzigen erponirten Lage
unter freiem Himmel und unter der Dach-
traufe der Raub eines sicheren und raschen
Verderbens, von der gewaltsamen Verstümme-
lung einiger ganz zu schweigen.

Wir wollen nicht mehr mitleidig ans den
Anfang unseres Jahrhunderts zurücksehen
und die vorigen Generationen nicht mehr des
Vandalismus anklagen in einem Ton, als
ob dergleichen Vergehen heutzutag zur Un-
möglichkeit geworden seien. Im Jahr 1809
hat auch schon jemand unter diesen Grab-
steinen gewühlt; aber der ist im Vergleich
mit dem Manne von 1884 ein Engel an
Pietät und ein Hüter der Kunst zu nennen;
er ließ einige zwanzig Grabsteine dazu aus-
brechen, um das Ouerschifs der Kirche zu
belegen; nothwendig wäre auch das nicht
gewesen; aber damals haben die Todten sich
nicht beklagt, weil sie mit diesem Ortswechsel
für die Tafel ihres Andenkens zufrieden sein
konnten. Aber Grabsteine verwenden für
Wasserbauten!

Du hast dich jetzt selbst überzeugt von der
geschehenen Unthat. Das Delikt ist konsta-
tirt: ein grober Verstoß gegen die Pietät,
 
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