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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 4.1886

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Nr. 4
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Die neuen Glasgemälde in der Heiligkreuzkirche zu Gmünd
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Zimmerle, Karl: Die St. Michaelskapelle in Mergentheim, [2]: [Geschichte der Kapelle]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15862#0043

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39

logie des Kreuzes zur Entfaltung brachten.
Das Arrangement ist durchaus zu loben;
die Gestalten zweigen sich organisch in das
Weinstockornament ein, und das Wvhl-
thnende ist eben das, daß das Ornament
hier nicht bloß nebensächliche Zierde ist,
sondern ein wesentliches Wort in der Kom-
position mitspricht und erst den organischen
Zusammenschluß des Ganzen herstellt und
bewirkt.

Das andere Glasgemälde ist ein Roseu-
kranzbild. In fünf gut und geschmackvoll
gebildeten, nur etwas zu dünn gehaltenen
Medaillonsrahmen sind die fünf Geheim-
nisse des freudenreichen Rosenkranzes ein-
gefügt. Die Kompositionen sind mit tüch-
tigem Verständniß der Gesetze kirchlicher
Malerei, und der Glasmalerei im Beson-
deren, entworfen. Daß auch bei diesem
Fenster die architektonischen Motive ganz
fehlen, wird man nicht tadeln; sie sind
ohnedies allmälig durch ihre stereotype
Wiederholung langweilig geworden. Eine
Ergänzung durch andere, freiere und ge-
schwungenere ergötzt daher nicht nur nach
dem Gesetz vurintio ckelectut, sondern die-
ser Wahl dankt man auch den freien leich-
ten Aufbau des gewaltigen Gemäldes. Die
Raumvertheilung muß in beiden Fenstern
eine sehr gelungene genannt werden, und
besonders glücklich sind die Größenmaaße
für die Figuren gewählt. Für eine Kirche
mit kleineren Dimensionen und für kleinere
Fensterflächen wären die Formen itnb Ge-
stalten, namentlich des Bischofsfensters zu
groß gehalten; für die riesigen Proportio-
nen dieser Kirche haben sie ganz die rech-
ten Größenverhältnisse. Sie sind, ohne
irgendwie in unberechtigter Selbständigkeit
aus dem Nahmen des Fensters hervorzu-
treten, doch dem Aug noch wohl sichtbar
und erkennbar, und diese Rücksicht darf
und soll maßgebend sein in der Frage, ob
und inwieweit man jene alten Glasgemälde
znm Vorbild nehmen soll, deren figürlicher
Schmuck zum Theil nach Art von Minia-
turen behandelt ist. Im vorliegenden Fall
hatte der Meister ein Recht, in den Di-
mensionen noch etwas weiter zu gehen und
in der Erkenntnis; und Anwendung dieses
Rechtes zeigt er sich eben als Meister.
Von dem Zusammenklang der Farben kann
unsere Abbildung allerdings keine Vorstel-
lung geben; aber das Zeugniß fügen

wir an, daß die Farbenwirkung von großer
Brillanz und Kraft ist, noch reichliches
und verklärtes Licht in die Kirche leitet,
und bei aller Lebhaftigkeit und allem Feuer
doch in Folge guter Stimmung der Töne
den reinen, ruhigen Eindruck voller Har-
monie hinterläßt. Der Meister dieser
schönen Werke ist Glasmaler Nico-
las in Roermond in Holland, am Rhein
und in Frankreich durch seine Leistungen
wohl bekannt. —

Die St. Michaelskapelle in
Mergentheim.

Von Stadtpfarrer K. Zimmerte.

(Fortsetzung.)

Ist hier vom Gottesacker oder von der
Kapelle darin die Rede? Der technische Aus-
druck für die Weihe des ersteren ist bekannt-
lich Benediktion. für die der letzteren Konse-
kration. Faber gebrancht selbst ans S. 1
seiner Anfzeichnnngen für den Kirchhof ersteren
Ausdruck. Er schreibt: 1628, 2z. julii fuit
benedictum coemeterium in Rojit. Es ist daher
anznnehmen, daß Faber unter der Konfe-
kration des Gottesackers (coemeterium) in
Mergentheim die Kapelle versteht, um so
mehr, als er auf derselben 6. Seite, wenige
Zeilen später, von der Gottesdienstordnung
redet, die der neue Deutschmeister Kaspar
von Stadion am 12. Dezember 1628 pnbli-
zirt und die „in der Pfarrkirche und den
Nebenkapellen als Quartal, Spital, Wolfgang,
Sichhans und Gottesacker soll gehalten
werden". Auch gibt er einem anderen Blatt
seiner Aufzeichnungen den Titel: „Jahrtag,
welche im Gottesacker gehalten werden", wo-
rauf die gestifteten Messen aufgezählt werden.
Demnach fällt die Konsekration der Kapelle
in das Jahr 1607. Auffallend ist freilich,
daß in der Folgezeit nie von den Heiligen
Georg und Elisabeth die Rede ist, auf welche
nach Faber's Angabe der Gottesacker geweiht
wurde, sondern nur vom hl. Erzengel Michael,
dem zir Ehren Freiherr von Eck einen Altar
errichtete. Daß dies 1609 geschah, besagt
die oben mitgetheilte Inschrift.

lieber den Tag, an welchem die Konse-
kration des Altars stattfand, gibt ein
Eintrags) in die Johanniterhofsrechnung von
1609 Aufschluß: »item 6 fl. 5 Pfd. 13 Pf.
ist in Abholung des Herrn Weihbischofsens
zu Consecrirung des Gottesackhers new er-
bauten Kirchen verehrt worden den 3. October
laut Zettnlß nro. 71«. Die hl. Handlung

i) Staatsarchiv.
 
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