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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 4.1886

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Nr. 10
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Prill, Joseph: Grammatik der kirchlichen Baukunst, [12]: Gewölbe
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Geschlossene Kirchen, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15862#0103

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99

und dann mit Gußmauerwerk vollgeschüt-
tet worden. Solche römischen Gewölbe
buken wegen der Art der Ausführung und
des vortrefflichen Mörtels zu einer festen
Kruste zusammen, Lei welcher der Seiteu-
schub durch die Bindekraft des Mörtels
ganz aufgehoben wurde. Natürlich mußte
ein solches Gewölbe aus einer vollständig
gen Holzverschalung, sozusagen einer aus
Balken und Brettern gefertigten Form,
ausgeführt werden. Das Streben nach
Zierlichkeit mehr als das nach Erleichte-
rung der gewaltigen Massen führte daun
dahin, daß man in den ausgesparten vier-
eckigen oder andersgesormten Zwischen-
räumen Holzstücke aus die Schalung legte
und dadurch im Gewölbe kastenartige Ver-

^-.. tiefungen (Kas-

fetten) wie an
/TM Leu griechischen
/--t/ '-1"'' / Steindecken er-
S' zeugte, welche
W/ [ TW/ sehr zur Beleb-
_ung und zum

Fiq. 92. Obcransicht eines Schmuck dessel-
römischm Kreuzgewölbes. tz^N beitrugen U.

oft uoch reich verziert wurden. Mit der
römischen Bauweise verschwanden die kas-
settirten Gewölbe, wurden aber von der
Renaissance wider ausgenommen.

Wo nun zwei gleiche Tonnengewölbe
(vergl. Fig. 87) rechtwinkelig aufeinander-
tressen und sich durchschneiden, wird über
der quadratischen Durchdringungsfläche ein
kreuzförmiges Gewölbe erzeugt, — Kreuz-
gewölbe — in-
dem aus jeder
der beiden Halb-
tonnen so viel
herausgeschnit-
ten wird, daß das
andere Gewölbe
hindurchgehen
könnte. Fig. 92
zeigt ein solches
Gewölbe in der
Ansicht von oben.
Da der Ausschnitt aus allen vier Seiten gleiche
Größe und Form hat, so kommen die gemein-
samen Kanten je zweier Ausschnitte —
Gräte — genau in diagonaler Richtung
zu liegen und schneiden sich im Mittel-
punkte des Gewölbes. Im Grundriß er-
gibt sich also Figur 93. (Forts, folgt.)

Geschlossene Kirchen.

(Schluß.)

In Deutschland haben wir vorgenannte
Argumentation nicht anhören können, ohne
uns für den zu schämen, der sich durch sie
zu dcckeu versuchte. Was Frankreich und
Belgien anlangt, so ist es hier leider That-
sache, daß an hl. Stätte für gewöhnlich
der Mesner regiert, nicht der Geistliche,
nicht der Bischof. Hier würden wir eine
derartige Argumentation vollständig ver-
steheu. Welchen Unfug an hl. Stätte muß
dort der Klerus dulden, weil er von ben
Mesnern verübt wird! Wir sind überzeugt,
daß er ihn dulden m u ß, denn sonst wäre
er als Mitschuldiger anzusehen. Dort haben
wir es schon erlebt, daß wenn der Priester,
der die letzte hl. Messe liest, an der Com-
munion angekommen ist, der Mesner mit
einem Bund Schlüssel lärmend und klirrend
durch die Kirche geht und das Volk hinaus-
treibt, ehe noch das letzte Evangelium ge-
lesen ist und der Priester den Altar ver-
lassen hat. Es muß hier, wie gesagt, —
wir nehmen es zur Ehre des dortigen
Klerus an, eine unbedingte Rothwendigkeit
vorliegen, unter die Mesnerherrschaft sich
zu beugen bis zur Duldung derartigen
Unfugs. Woher diese Rothwendigkeit stammt
und ob es gar keine Macht und Möglich-
keit gäbe, sie zu brechen, das können wir
nicht beurtheilen.

Also lassen wir diesen Grund, welcher
Mesner heißt, für Frankreich, Belgien,
theilweise auch Italien gelten; für Deutsch-
land kann er nicht anerkannt werden. Wo
die Besoldungsfrage in's Spiel kommt,
kann doch wohl in den meisten Fällen eine
Ablösung stattfinden, eine Entschädigung
gereicht werden, welche dem Bettelhandwerk
in den Kirchen ein Ende setzt.

Der zweite bessere Grund erklärt die
Schließung der Kirchen für nothwendig
und geboten aus Rücksichten der Sicherheit,
der Wahrung der Kirchen vor Diebstahl,
Verunehrung, Entweihung. Dieser Grund
scheint in seinem Gewicht verstärkt zu
werden durch die heutzutag herrschende Un-
sicherheit, durch die Masse vagabundirenden
Gesindels. Man könnte ihn gelten lassen,
wenn nur das Schließen der Kirchen durch
die Erfahrung sich als wirksames Gegen-
mittel erprobt hätte, wenn nur das Vor-
 
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