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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 4.1886

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Nr. 10
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Geschlossene Kirchen, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15862#0104

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100

schieben der Thürriegel auch wirklich den
Verbrechern einen Riegel schieben würde.
Wenn wir nicht irren, war es Reichen-
sperger, welcher aus seiner juridischen
Praxis den Nachweis führte, daß die Mehr-
zahl der Kirchendiebstähle in den Tags
über geschlossenen Kirchen verübt werden,
von solchen, welche am Morgen beim
Gottesdienst sich haben einschließen lassen
und nun die durch die verschlossene Thüre
gesicherte ungestörte Muße benützten, um
bei Hellem Tageslicht mit aller Gründlich-
keit und Bedächtigkeit ihrem säubern Hand-
werk obzuliegen. Eigentlich heißt das also
den Dieben ihr Geschäft erleichtern und
statt der Nacht ihnen die bequemere Ar-
beitszeit des Tages anbieten und garan-
tiren. Das Mittel ist somit unzulänglich,
die Sicherheit der Kirchen auch nur zu
erhöhen, geschweige zu verbürgen, und
trotzdem sollen wegen einiger Strolche die
Gläubigen jahraus jahrein von ihrem Gottes-
haus ausgeschlossen sein?

Wo gehörige Ordnung ist, alles Werth-
volle gut verwahrt wird, hl. Gefässe und
Utensilien nicht unnöthig umherstehen, der
Tabernakel guten Verschluß hat, wird die
Maßregel des Verschließens der Kirchen
nicht nothwendig, nicht einmal zu empfehlen
sein. In ganz unsicheren Gegenden kann
man ja zu dem Auskunstsmittel greisen,
daß man den hintersten Theil der Kirche
durch ein geschlossenes Gitter abgrenzt, so
daß doch wenigstens noch der Blick auf
den Hochaltar und das Weilen an hl.
Stätte ermöglicht ist. Das größte Maß
von Sicherheit wird aber eben in geöff-
neten Kirchen sich erreichen lassen, und
zwar dadurch, daß das christliche Volk die
ständige Ehrenwache übernimmt und Kirche
und Sanktissimum durch die stete Gegen-
wart gläubiger Anbeter vor Dieben und
Räubern gesichert wird. Dazu bedarf es
keiner Organisation und keines polizeilichen
Kommandos. Man öffne nur dem Volk
die Kirchen und ermahne es zu eifriger
Besuchung des heiligsten Sakramentes, so
wird der Glaube und die Liebe bald dafür
sorgen, daß sich zu jeder Tageszeit Betende
in der Kirche finden, welche das Heilig-
thum wirksamer beschützen, als Schloß und
Riegel. Diese freiwillige Garde genügt
auch, die hl. Räume vor Verunehrung
und Profanation zu bewahren, so daß

auch dies nicht mehr als genügender Grund
der Schließung anerkannt werden kann.
In Italien sind die meisten Kirchen von
12—2 oder 12—4 Uhr geschlossen, weil
zu dieser Tageszeit viele, von der Kühle
der Kirche angezogen, in zu buchstäblichem
Sinne ihre Ruhe bei Gott suchten und
mit dem Psalmisten sprachen: in pace in
idipsum dormiam et requiescam. Da-
gegen ist natürlich nichts einzuwenden und
derartige Rücksichtnahme aus besondere Ver-
hältnisse nur zu billigen. Auch brauchen
selbstverständlich nicht sämmtliche Portale
offen gelassen zu werden; es genügt an
einem offenen Pförtchen, das die Gläubigen
zu finden wissen.

Wir rechnen es unserer Diöcese (Rotten-
burg) zu besonderer Ehre an, daß sie von
ihrer Gründung an überall den Gläubigen
die Kirchen geöffnet hat mit wenigen Aus-
nahmen, welche auf den nachfolgenden ächt
katholischen Erlaß des in Gott ruhenden
Bischofs Josef von Lipp vom Jahr 1850
hin vollends verschwanden. Wir geben den
Wortlaut desselben, weil hier das Haupt-
motiv, die Kirchen offen zu halten, kräftig
hervorgehoben, die Einwände bündig wider-
legt sind. Er lautet:

Exstat nonnullis dioecesos Nostrae
locis, tarn oppidis quam vicis con-
suetudo a sensu Matris Ecclesiae sine
dubio longe abhorrens, concludendi
templa, in quibus Ss. Altaris sacra-
mentum servatur, peracto Ss. Missae
sacrificio, ita ut tideles, cum non parvo
damno spirituali arceantur a visitatione
Ss. Sacramenti, exercitio perquam lauda-
bili et nuperrime praesertim a prae-
clarissimis viris cum magno fervore
jure commendato. Hortamur igitur
omnes parochos et qui parochorum
loco funguntur in domino, ut remo-
ventes omne obstaculum, per quod non
liceret cuilibet fideli interdiu adorare
Eum, qui omnes ad se invitat, qui
laborant et onerati sunt, ut eos reficiat,
econtra animos ovibus addant ad sacro
illi exercitio cum alacritate vacandum.
Neque audiendi sunt in hac re, qui
eo modo furta sacrilega promoveri cla-
mant, cum res pretiosiores ubique
includi soleant et altera ex parte, si
qualibet hora unius alteriusve personae
praesentia timeri debeat, nemo tadle
 
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