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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 5.1887

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Nr. 2
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Zur Frage des Beichtstuhls
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https://doi.org/10.11588/diglit.15863#0016

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12

diese Weise sein freier Platz gesichert wird,
und im Nothfall das Sakrament der Buße
auch verwaltet werden kann bei besetzten
Stühlen.

Aber diese Schaffung eines freien Rau-
mes um den Beichtstuhl nützt an sich noch
nichts, wenn dieser Raum nun nicht auch
wirklich frei gehalten wird. Deswegen hat
die Kirchendisziplin, oder wenn man so
sagen darf, die Beichtdisziplin im engern
und äußern Sinn hier das wichtigste Wort
zu sprechen. Die dem Beichtstuhl nächsten
Plätze der Kirchenbänke sollen für die Re-
gel leer bleiben, solang das Sakrament
der Buße verwaltet wird; die das Sakra-
ment empfangen wollen, sollen den Beicht-
stuhl nicht umstehen und umdrängen. Die
Sitte, in der Nähe des Beichtstuhls in einer
bestimmten Reihenfolge sich aufzustellen,
wird in vielen Fällen, namentlich bei ini;
sern großen Beichtkonkursen, nicht wohl
abbestellt werden können; sie hat auch,
trotz manchem, was gegen sie spricht, we-
nigstens das Gute, daß sie für eine gewisse
geregelte Ordnung im Zutritt zum Beicht-
stuhl einsteht und kein unberechtigtes Vor-
drängen des einen vor den andern duldet.
Darauf aber muß mit aller Strenge ge-
sehen werden, daß die Aufstellnngslinie
eine eingliedrige und gerade bleibe und dem
Beichtstuhl nicht zu nahe rücke. Dies wird
meist am besten und einfachsten durch
Legung einer schmalen Bodenmatte oder
eines Läufers (was im Winter ohnedies
ein Gebot der Humanität ist) erzielt wer-
den können; dieser Läufer muß dann in
der richtigen Entfernung vom Beichtstuhl
gelegt werdeu und bildet so auch für
die Konfitenten den zu respektirenden Di-
stanzzeiger. Wo die in solcher Weise auf
dem Boden gezogene Linie sich als unge-
nügend erweist, könnte auch ein in der
Wand befestigter eiserner Arm, in einer
Länge, welche der Breite des Läufers ent-
spricht, etwa ein Meter vom Boden an-
gebracht, zu Hilfe genommen werden; die-
ser wäre so zu konstruiren, daß er drehbar
wäre und wieder an die Wand zurückge-
schlagen werden, aber nur einen Viertels-
kreis beschreiben könnte, also in einem
rechten Winkel von der Wand abstehend
seinen festen Ruhepunkt gewänne.

Daran, an der Fernhaltung des Volkes
ans der unmittelbaren Umgebung des Beicht-

stuhls , liegt entschieden die Hauptsache.
Ist dieser Punkt in Ordnung, so werden
für die Regel besondere Vorrichtungen am
Beichtstuhl, im Sinne oder zur Verhinde-
rung der Akustik wohl überflüssig sein.
Fehlt es in diesem Punkt, so werden alle
solche Vorkehrungen, fürchte ich, sich als
ungenügend erweisen.

Damit soll aber nicht in Abrede ge-
zogen werden, daß auch noch manches an-
dere geschehen kann und soll zur Sicherung
des Beichtgeheimnisses. Das Stillereden
kann natürlich dem Konfessarius nicht ab-
genommen werden, auch wenn es ihm lästig
wird und oft das laute Wort zu dem In-
halt dessen, was er zu sagen hat, besser
stimmen möchte; es ist auch für ihn selbst
eine meist heilsame Schranke und eine
Erinnerung daran, daß er das Gericht der
Gnade zu verwalten hat. Aber die Mög-
lichkeit, deutlich und dem Beichtkind wohl
verständlich zu reden, muß ihm geschaffen
werden, und hiezu kann Bau und Ein-
richtung des Beichtstuhls auch manches
beitragen.

Es möchte vielleicht auf den ersten Blick
sich der Gedanke empfehlen, die ganze Nische,
in welcher der Sitz des Beichtvaters an-
gebracht ist, abzuschließen, unten durch die
Holzthüre, oben etwa durch ein Glas-
fenster. Allein das wäre, abgesehen von der
Belästigung, welche denn doch dadurch dem
Beichtvater z. B. im Hochsommer erwachsen
würde, nur eine halbe Maßregel und des-
wegen von geringem Erfolg, weil ja der
Priester gegen den Pönitenten hin durch
das Gitter zu sprechen hat und die Schall-
wellen vor allem durch diese Oeffnung
hinausdringen. Es müßte also noch an
einen Verschluß des Raumes, in welchem
der Pönitent sich aufhält, gedacht werden;
sollte aber auch hier etwa eine Thüre an-
gebracht werden, so würde das schon vielen
Raum und einen ziemlich komplizirten Bau
erfordern.

Für die Zelle des Beichtvaters wird —
die Erfüllung der oben hervorgehobenen
Hauptbedingnngen vorausgesetzt — für die
Regel ein Vorhang als Abschluß genügen.
Dieser darf aber weder zu karg bemessen,
noch aus zu leichtem Stoff sein; eine ge-
hörige Länge, eine Breite, welche ein
faltenreiches Herabwallen ermöglicht, ein
schwerer, dicker Stoff — diese Beschaffen-
 
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