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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 5.1887

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Nr. 4
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Keppler, Paul Wilhelm von: Die Kirchenbaufrage in Stuttgart
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https://doi.org/10.11588/diglit.15863#0033

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Archiv für christliche Nunst.

Organ des Rottenburger Diözesan-Vereins für christliche Kunst.

Lstrausgegeben und redigirt von Professor Dr. Kcppler in Tübingen.

Verlag des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins, für denselben: der Vorstand Professor Dr. Aeppler.

Erscheint monatlich einmal. Halbjährl. für M. 2. 05 durch die württemb. 1. 90
im Stuttg. Bcstellbezirk), M. 2. 20 durch die bayerischen und die Rcichspostanftalten.

4 fl. 1.27 in Oesterreich, Frcs. 3. 40 in der Schweiz zu beziehen. Bestellungen werden yOQ»—

» auch angenommen von allen Buchhandlungen, sowie gegen Einsendung des Betrags -1-00/♦

direkt von der Expedition des „Deutschen Volksblatts" in Stuttgart, Urbansstrahc 94,
zum Preise von M. 2. 05 halbjährlich.

Die Kirchenbaufrage in Stuttgart.

Von Prof. Kepple r.

Es wäre unverantwortlich, wenn unsere
Blätter bei ihrer eminent praktischen Ten-
denz sich einer Frage verschließen wollten,
welche zwar lokaler Natur aber von solcher
Bedeutung und Wichtigkeit ist, wie die
oben angeschriebene. Wenn der Redakteur
selbst es unternimmt, im Folgenden eine
Darstellung des Standes dieser Frage und
Vorschläge zu ihrer Lösung zu geben, so
findet er seine Legitimation dazu vor allem
darin, daß er selbst mehrere Jahre in der
unmittelbaren Nähe der Residenz in Pasto-
ration stand und die hier zu berücksich-
tigenden Verhältnisse ans eigenster Er-
fahrung kennt. Die auswärtigen Leser
bitten wir, an diesem Artikel, welchem die
Aufschrift eine lokalschwäbische Färbung
gibt, weder sich zu stoßen noch vorüberzu-
gehen; denn es kommen in demselben
schließlich praktische Fragen von allge-
meinerem Interesse zur Erörterung, die in
ähnlicher Weise auch in andern großen
Städten austanchen und flagrant werden
können.

Es ist nun hier wohl vor allem die
Frage nach der E x i st e n z e i n e r K i r ch e n-
b all frage in Stuttgart zu beantworten;
beim es könnte immerhin solche geben,
welchen diese Frage selbst fraglich fcheinen
möchte. Haben wir nicht im Jahr 1879
eine zweite Kirche bekommen von maje-
stätischen Dimensionen? Kann nicht die
Marienkirche als endgiltige Lösung der
Kirchenbaufrage in Stuttgart betrachtet
werden? Egle's schöne Schöpfung, der
Stolz der katholischen Gemeinde der Resi-
denz, eine Zierde der Stadt, ist ja in der
That ein herrlicher Beitrag zur Lösung
jener Frage. Aber es wäre schwere
Täuschung, wollte mail nun die letztere
als für immer definitiv abgeschlossen an-

sehen. Selbst wenn die Eröffnung der
zweiten Kirche im Jahr 1879 für die
ganze damalige katholische Gemeinde voll-
genügenden Kirchenranm geschaffen hätte,
so ist diese Gemeinde in den letzten 8 Jahren
in einem Maße angewachsen, daß dieser
Zuwachs allein bereits wieder eine neue
Kirche beansprnchell würde.

Hier muß natürlich vor allem eine
genalle Zahlenberechnung Klarheit
schaffen. Die katholische Gemeinde zählt
llach der Volkszählung von 1885 in Stutt-
gart selbst 15 027 Seelen. Dazll kommen
aus den Vororten (ohne Berg, das nach
Cannstatt gehört) nach Stuttgart einge-
pfarrte Katholiken 753. Gesammtzahl:
15 780, eine Zahl, die schon jetzt sicher
aus 16 000 gestiegen ist.

Diese Gemeinde hat zllr Verfügung zwei
Kirchen, die E b e r h a r d s k i r ch e nild
Marienkirche. Wird der Jnnenranm
vollständig ausgenützt, so faßt die Eber-
hardskirche 1450 Personen (700 Sitzplätze,
750 Stehplätze im Schiff imb auf den Em-
poren), die Marienkirche 2250 Personen
(750 Sitzplätze, 1500 Stehplätze, bei Frei-
lassung des Raumes in den Chören). Beide
Kirchen zusammen haben also Platz für
3700 Personen. Die alleräußerste Aus-
nützung köllilte keinenfalls mehr als 4000
Personen Ranln geben; wir wollen aber
die letztere höchstgegriffene Zahl der Ein-
fachheit wegen der Berechnung zll Grnild
legen.

Eine Gemeinde von 16 000 Katholiken
hat also in Stuttgart einen Kirchenranm
für 4000 zur Verfügung. Bei Berech-
nung des für katholische Gemeinden nöthi-
gen Kirchenranmes ist nach der Ministe-
rialverfügung von 1850 (Reg.-Bl. S. 255;
Vogt, Verordn. S. 285) folgender Maß-
stab zu Grund zu legen. Es sind 3U der
Gesammtseelenzahl als Kirchgänger anzu-
nehmen; in Städten mit mehreren Geist-
 
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