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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 5.1887

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Nr. 11
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Beichtstühle, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15863#0100
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96


keinenfalls herun-
tergegangen wer-
den darf. Dieser
Raum wird von
oben herab mit
einem Vorhang
überhängt, dessen
Stangen an den
Seitenwänden zu
befestigen sind, von
unten durch eine
Thüre verschlos-
sen, an deren obe-
remEnde ein Pult-
brett angebracht
werden kann. Nicht
zu vergessen, daß
die mittlere Abthei-
lnng jedenfalls,
wenn nicht das
Ganze, ans einen
Holzboden zu le-
gen ist. Von den
Scitenabtheilnn-
gen wird verlangt,
daß man ein- unb
anstreten kann,
ohne den Kops an- —
zustoßen, daß man
knieen kann, ohne
Gliederkrampf zu
bekommen und
daß, wenn auch
nicht die ganze Ge-
stalt des Beichten-
denbedeckt ist, doch
wenigstens seinGe-
sicht vor fürwitzi-
gen Augen ge-
schützt sei. Daß
bei den Entwür-
fen, die wir zum
abschreckenden Exempel mitgetheilt. die-
sen Forderungen, namentlich der letzten,
nicht entsprochen wird, davon überzeugt
ein Blick auf die Grundrisse. Ein zweiter
und dritter Blick aus die Grundrisse 3 a,
4 a und 5 a sagt deutlicher als eine Be-
schreibung, durch welche zwei Lösungen wir
die geschilderten Fehler und Uebelstände
vermeiden wollen.

Nr. 3 und 4 stellen 3 nach vorne offene
Nischen dar, in welche von vorne einge-
treten wird. In den Seitennischen ist eine

doppelte Armbank, eine an der Rückwand
und eine an der Zwischenwand.

Bei Nr. 5 ist die Mittelnische ganz der
vorigen gleich, die Seitennischen haben den
Eingang von der Seite und nach vorne
eine geschlossene Wand. Diese Nummer
hat nur eine Armbank an der Zwischenwand.

Bei allen Entwürfen sind die Kniebänke
rechtwinklig angeordnet und eben.

Die Zeichnungen 3 und 4 sollen nur
als Handhabe für die zu wählenden Maße
und als Knochengerüst dienen, das der
 
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