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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 6.1888

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Nr. 2
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Keppler, Paul Wilhelm von: Neue Studien über Paramentik, [2]
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Schöninger, Artur: Der Kirchenschatz der alten Reichsstadt Ulm: zugleich ein Beitrag zur Geschichte der kirchlichen Kleinkunst
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https://doi.org/10.11588/diglit.15864#0018

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14

gebracht, die Ritenkongregation habe zwar
den Antrag gestellt, die römische Caselform
zum ausschließlichen Gesetze zu erheben,
der hl. Vater habe aber den Antrag nicht
genehmigt (1863, Hest 3, S. 65); im
nächsten Hefte revocirt er dies und gibt
von obigem Erlasse Kenntniß, und in sicht-
lich gedrückter Stimmung spricht er die
Befürchtung ans, daß irgend ein Schritt
gegen die alte Form des Meßgewandes
bevorstehe (1863, Heft 4, S. 97). Das
bischöfliche Ordinariat v o n R o t -
tenburg erklärt in einem Erlasse vom
24. November 1863 es als selbstverständ-
lich , „daß vorerst und bis zur weiteren
Entscheidung des hl. Stuhles bei Anschaf-
fungen neuer Paramente nur auf den her-
gebrachten römischen Stil das Absehen
genommen werden darf" (Vogt, Verord-
nungen S. 318). Jakob spricht in der
neuesten Auslage seines bekannten Werkes
(Die Kunst im Dienste der Kirche
3. Ausl., Landshut 1880, S. 324) die
Vermutung aus, es möchte in der defini-
tiven Entscheidung an die vom hl. Karl
Borromäns oder von Gavantus gegebenen
Maßbestimmungen angeknüpft werden.

Nun möchte es freilich als das Ge
rathenste erscheinen, diese Entscheidung ein-
fach abzuwarten und bis dahin die ganze
Untersuchung zu vertagen. Allein es han-
delt sich hier eben nicht um eine Frage
der Theorie, welche beliebig verschoben
werden könnte, sondern um eine Frage der
Praxis, welche Lösung heischt und für deren
Lösung wenigstens feste Prinzipien gewon-
nen werden müssen. Zn neuen Unter-
suchungen über die Frage drängen nament-
lich mannigfache Mißstände, welche sich
eingeschlichen haben, seitdem man sich nicht
mehr mit ihr befaßt hat, insbesondere das
Wiederanftauchen der brettersteifen Meß-
gewänder und der Baßgeigenform in vielen,
selbst gut renommierten Paramenten-
geschästen. Dafür fehlt aber noch segliches
Anzeichen, daß in absehbarer Zeit die seit
24 Jahren erwartete definitive Entschei-
dung Roms ersließen werde; es müßte nur
vielleicht die für das Jubeljahr des Pap-
stes geplante vatikanische Ausstellung, welche
ohne Zweifel zugleich eine Ausstellung der
verschiedensten Formen von Meßgewändern
werden wird, einen neuen Anstoß zur end-
giltigen Regelung geben. Nach der ganzen

traditionellen Haltung Roms in Fragen
der Paramentik ist überhaupt nicht zu er-
warteil, daß es jemals eine ganz bestimmte
Caselform als allein zulässige für die ganze
Kirche erkläre. „Wie aus alter", sagt
Thalhofer, „so sind ans mittlerer und
späterer Zeit keine ausdrücklichen,
a l tgemein verpflichtenden k irch-
lichen Vorschriften oder Gesetze
ü b e r F o r m u n d S ch n i t t der l i t n r -
g i s ch e n Ge w ä n d e r v o r h a n d e n.
Auch das offizielle römische Missale ent-
hält keine solchen (vgl. rudr. gen. c. 19),
sondern gibt feste Bestimmungen nur in
Beziehung ans die liturgischen Farben."

Durch alle Jahrhunderte herab hat in
Sachen der Paramentik, wie überhaupt auf
dem Gebiete der liturgischen Knust, inner-
halb der Grenzen, welche durch das kirch-
liche Herkommen, durch altehrwürdige
Gewohnheit und besonders durch die litnr-
gischeil Bedürfnisse gezogeil waren, viel
freie Bewegung geherrscht, so daß unschwer
beit jeweils herrschenden Verhältnissen und
Anschauungen Rechnung getragen werden
konnte.

(Fortsetzung folgt.)

Oer Rirchenschatz der alten Reichs-
stadt Ulm.

Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der kirch-
lichen Kleinkunst.

Von Stadtpfarrverw. Schöninger in Wildbad.

Auf der Stadtbibliothek zil Ulm befindet
sich ein altes Manuskript aus dem Jahre
1525 mit der Aufschrift: „Aller Gaistlicher
Klainater." Dasselbe enthält ein amtliches
Verzeichniß sämmtlicher Kleinodien, Bilder
ans Metall, Monstranzen und Kelche,
welche dazumal in den Ulmer Kirchen
und Kapellen sich vorfanden. Drei Herren
des ehrsamen Raths nahmen das Verzeich-
nis; ans. Zn welchem Zweck, das sagt
der kurze Vermerk am Schluß der einzel-
nen Aufzählungen „das alles ist in das
Steuerhaus geantwurt (überantwortet)
worden".

Dieses Verzeichnis; läßt uns einen Blick
thun in den Reichthnm dieser Kirchen und
der Stadt, gibt aber zugleich interessante
Aufschlüsse über die Ausstattung des Altars
in damaliger Zeit, über den Stand des
 
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