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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 6.1888

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Nr. 3
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Keppler, Paul Wilhelm von: Neue Studien über Paramentik, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15864#0025

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Archiv für christliche Uunst.

Organ des Rottenburger Diözesan-Vereins für christliche Runst.

perausgegebeii und redigirt von Professor Dl\ Koppler in Tübingen.

Verlag des Rottenburger Diözesan-Kunftvereins, für denselben: der Vorstand Professor Un. Keppler.

Erscheint monatlich einmal. Halbjährl. für M. 2. 05 durch die württemb. (M. l. 90
im Stuttg. Bestellbezirk), M. 2. 20 durch die bayerischen und die Reichspostanstalten,

I» 0 fl. 1.27 in Oesterreich, Frcs. 3. 40 in der Schweiz zu beziehen. Bestellungen werden i'6s)0

Z» auch angenommen von allen Buchhandlungen, sowie gegen Einsendung des Betrag? lOOÖ*

1 direkt von der Expedition des „Deutschen Bolksblatts" in Stuttgart, Urbansstraßc 9t,

zum Preise von M. 2. 05 halbjährlich.

Neue Studien über paramentik.

Von Prof. Keppler.

(Fortsetzung.)

„Als vor einigen Dezennien sich Wi-
derspruch gegen Einführung der soge-
nannten gothischen Caselform erhob, wurde
von Einzelnen behauptet, überall, wo
man römischen Ritus habe, sei in Sa-
chen der Parameutik der U5us romanus
streng verpflichtend, allein meines
W i s s e n s i st eine solche allgemeine
Verpflichtung nirgends ausgespro-
chen" (Handb. der kath. Liturgik I, 858)?)

In unserer Diözese wird man nach
Ablauf von 24 Jahren berechtigt sein zu
fragen, ob man noch strenge an die durch
den Erlaß von 1863 ziemlich eng gehal-
tenen Interims bestimmungen gebunden
sei, welche unseres Wissens in keiner Diö-
zese mehr als obligirend angesehen werdet!
und welche der freien Bewegung weniger
Spielraum lassen, als sicher jede definitive
Entscheidung von Rom ans gewähren würde.

Somit bleibt nichts übrig, als unter
Benützung des wissenschaftlichen Materials
und unter möglichster Berücksichtigung der
im obigen Erlaß niedergelegten Anschau-
ungen der Kunstpraxis ihre Wege vorzu-
zeichnen. Nothwendig erscheint vor allem

') Thalhofer fährt fort: „Als die Streitfrage
bezüglich der (fälschlich) sogenannten gothischen
Casula seiner Zeit an die Rituskongregation ge-
bracht worden war und diese genaue Recherchen
gepflogen hatte, da wäre es derselben doch sehr
nahe gelegt gewesen, zu erklären, man sei in
Frankreich, England, Belgien und Deutschland,
ivo damals diese sogenannten gothischen Casein
vielfach eingeführt wurden, auf Grund des römi-
schen Ritus verpflichtet, die Paramente und dar-
um auch die Casein ganz nach römischem Brauche
zu gestalten; aber eine solche Erklärung wurde
nicht gegeben, überhaupt in fraglicher Sache mit
größter Vorsicht verfahren und eine allgemein
bindende Vorschrift in Beziehung auf die Form
der Casel nicht erlassen."

eine richtige Auffassung und Erklärung
des obigen Dekrets. Hier ist zu beachten

1) daß der Erlaß, wie der ganze
Tenor desselben zeigt, keine endgil-
tige Lösung und Entscheidung der
obschwebenden Frage sein will. In
demselben ist weder ein Verbot irgend einer
Form des Meßgewands, noch ein binden-
des, aus irgend eine Form lautendes Ge-
bot enthalten. Es ist weder die Baß-
geigenform untersagt, noch die gothische;
warum nicht einmal die erstere, daraus
kommen wir später zu sprechen.

2) Das ist aber allerdings dem Dekret
mit Sicherheit zu entnehmen, daß die
Rituskongregation dem gothischen Meß-
gewand Bedenken entgegenbringt, und
daß sie diesen Bedenken Ausdruck verleihen
wollte. Ob auch der seltsame und un-
glückliche Name „gothische Casel", der bis
Rom drang, Verdacht erweckte und etwa
separatistische, national-kirchliche Tendenzen
aus Seiten der Vertheidiger der alten
Caselform befürchten ließ, können wir nicht
sagen. Ausgesprochen wird im Erlaß, daß
die Kongregation aus zwei Gründen an
der Wiedereinführung der Caselform des
13.—15. Jahrhunderts — so wird der
Begriff der „gothischen Casel" zeitlich um-
schrieben — Anstand nimmt: einmal wegen
der in ihr liegenden Jgnorirnng, bezw.
Verurtheilung und Verwerfung jener Um-
gestaltung , welche die Form des Meß-
gewandes vom 16. Jahrhundert an, also
so ziemlich seit der Zeit des Konzils von
Trient, erfahren, sodann wegen der Gefahr,
daß eine tiefgreifende Aendernng in der äuße-
ren Erscheinung des celebrirenden Priesters
Aufregung verursachen und einen befremd-
lichen Eindruck aus das Volk machen könnte.

3) Hieraus geht hervor, daß die Kon-
gregation der Riten gewillt ist, der ge-
schichtlichen Entwickelung, welche die Form
des Meßgewandes thatsächlich durchge-
 
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