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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 6.1888

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Nr. 3
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Keppler, Paul Wilhelm von: Neue Studien über Paramentik, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15864#0026

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22

macht hat, die Anerkennung nicht unbe-
dingt zu versagen, die Aenderung bezw. Re-
duktion seiner Form nicht unbedingt als
nefas, als wieder gut 31t machende Ver-
schlechterung anzusehen, sondern ihr ein
gewisses Recht zuzugestehen. Sie stellt sich
nicht auf Seite jener, welche die ganz
weite, nur mit kleinen seitlichen Ausschnitten
versehene Casel des 11. und 12. Jahr-
hunderts repriftiniren wollen; diese Form
ist gar Glicht berücksichtigt, wohl weil sich
auf sie keine der gestellten Anfragen be-
zog. Sie möchte auch die weiter zurück-
geschnittene des 13.—15. Jahrhunderts
nicht obligat erklären und findet auch ihre
Wiedereinführung nicht unbedenklich.

letzten zwei Jahrhunderte viel reichlicher
und weiter bemessene Form beibehielt.

Nach Maßgabe dieser Grundanschau-
ungen des Dekrets haben wir nun die
Frage zu beantworten, welche Form oder
welche Formen des Meßgewands für zu-
lässig, räthlich und cmpsehlenswerth gelten
können, an welche also die neu schaffende
Paramentik sich zu halten habe. Wir
beantworten diese Frage, indem wir chro-
nologisch die Hauptformen des Meßge-
wandes verführen.H Zur Erläuterung
diene die nebige lineare Skizze, auf welcher
alle diese Formen zur Vergleichung von
Gestalt und Größe in einander gezeichnet
sind und gleichsam (mit der Rückseite) auf

a d

4) Daß aber nicht alle Formen des
Meßgewandes, welche irgendwo und irgend
einmal anftraten, daß nicht auch die Baß-
geigenform durch obiges Dekret sanktioniert
werden wollten, geht daraus hervor, daß
erstens ausdrücklich jene Veränderung er-
wähnt ist, welche im 16. Jahrhundert um
die Zeit des Konzils von Trient vor sich
gegangen sei, und sodann daß ebenso aus-
drücklich ans den Usus der römischen Kirche
verwiesen wird, der aber nie zur Baßgeige
herabsank, sondern immer eine, wenn auch
im Vergleich mit der alten Casel redu-
zirte, so doch im Vergleich mit beut deut-
schen und französischen Meßgewand der

einander gelegt erscheinen. Ihr Maßstab
ist 1l20.

1) Die Urform der Casula ist die
G l o ck e n s o r mZ) welche wie ein Glocken-
mantel oder wie eine kleine Hütte (ca-

!) Bgl. hiezu Krazer, cle apostolicis nec
non antiquis eccl. occid. liturgiis, Aug. Yind.
1786; Bock, Gcsch. der liturg. Gewänder Bd. I
S. 427 ff.; Bd. II S. 101 ^ ff.,; S. 245 ff.;
Hesele, Beiträge zur Kirchengesch., Archäol. und
Liturgik Bd. I S. 150 ff.; Kirchenschmuck,
1857 Heft 5 S. 70; 1864 Heft 3 S. 1 ff.

2) Rabarnus Maurus (de clericor. instit. 1. i
c. 21): dicta est autem per diminutionem a
casa eo quod totum hominem tegat, quasi minor
casa. Der Name casula löste im Anfang des
 
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