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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 6.1888

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Nr. 4
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Keppler, Paul Wilhelm von: Neue Studien über Paramentik, [4]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15864#0038

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34

Offertorium abgelegt und mit einer casula
flexibilior vertauscht worden sei.

2. Allmählig machte sich vom 13. Jahr-
hundert an das Bestreben geltend, daS
Meßgewand, ohne daß man dessen Grund-
idee und Hauptbestimmung, die ganze Person
des Priesters zu umhüllen, irgendwie ver-
ließ, doch dem praktischen Bedürfniß mehr
anzubeqnemen. Man ließ nämlich aus der
Vorder- und Rückseite die Zwickelstücke
e s b und g f c in Wegfall kommen. Da-
durch erzielte man, daß das Meßgewand
auf den Seiten nur mehr bis zu den
Händen reichte und also die ans den Armen
sich ansammelnden Stofsmassen bedeutend
erleichtert wurden. Das Gewand erhielt
nun vorn und hinten einen etwas spitzen
Auslauf und die Grundform ae f g d
(siehe Fig. 4), welche natürlich, je nach-
dem der seitliche Ansschnitt größer oder
kleiner gemacht wurde, großer Variationen
fähig war.

Es genügt hier, zwei alte Caseln an-
zuführen, welche als Paradigmen dieser
zweiten Form, des Meßgewandes des 13.
bis 15. Jahrhunderts gelten können. Die
eine, die C a s e l des h l. Bernhard
(Abbildung im Kirchenschmuck 1857, Heft 4
Beil.; Hefele, Beiträge, Tafel II, 10), be-
findet sich im Münster zu A a ch e n. Der
hl. Bernhard soll sich 1143 derselben be-
dient haben. Der Form nach hält sie
ungefähr die Mitte zwischen der mantel-

artigen Caselform und dem Meßgewand des
16. Jahrhunderts. Ihre Länge ist 1,47 m,
ihre Breite (an der breitesten Stelle e g)
1,51 m.1)

Die Cascl des hl. Albertus Mag-
nus wird aufbewahrt in der Pfarrkirche
St. Andreas in Köln (Abbildung bei
Bock, a. a. O. Bd. 2, Tafel II, Beschrei-
bung ebenda S.247; Kirchenschmuck 1857,
Heft 10, S. 60). Ob sie wirklich in die
Zeiten des hl. Albertus (1193—1280)
zurückreicht, wogegen ihr Schnitt einiger-
maßen streitet, ob sie vielleicht später
zurückgeschnitten wurde, soll hier nicht
untersucht werden; nach den Untersuchungen
Merlo's scheint soviel zweifellos zu sein,
daß die Easel in St. Andreas nicht das
Meßgewand ist, in welchem der Heilige
bestattet wurde (vgl. Bock a. a.O. S. 247).
Ihre Länge beträgt ca. 1,58 m, ihre
Breite ca. 1,30 m. Die Länge erlitt also
hier im Vergleich mit der Mantelsorm
gar keine Einbuße; sie reicht bis zum
Boden. Dagegen erscheint die Breite ziem-
lich stark reduzirt, während die Bernhardus-
casel mehr breit als lang ist. Auch zeigt
sich hier eine Zurückschneidung der Vorder-
seite gegenüber der Rückseite und eine
kleine Einschweifung der ersteren in der
Armhöhe, — offenbar zu dem Zwecke,
die Bequemlichkeit des Gewandes zu er-
höhen?)

Diese Caselform ist es, welche den selt-
samen und unmotivirten Namen „gothische
Easel" erhalten hat. Die Bedenken der
Rituscongregation richten sich direkt gegen
diese Form. Da dieselbe aber nicht re-
probirt wurde, so ist sie noch vielfach im
Gebrauch t namentlich am Rhein. Man
kann sie, ehe von Rom eine definitive
Entscheidung kommt, nicht für verboten
erklären. Sie ist zulässig, aber sie
darf nicht obligat g e in a ch t wer-
den wollen, und sie kann f ü r
unsere gewöhnlichen Bed ü rfn isse

>) Mit dem Namen Bernharduscasel bezeichnet
man vielfach auch die älteste Form, die Glocken-
casula, indem man dabei die oben unter Nr. 1
anfgefiihrte Bernbardus-Casel in Brauweiler im
Aug hat.

2) Die Bemerkung im Kirchenschmuck 1887
Heft 10, S. 60, daß diese Casula die Form
einer Glocke habe und ganz rund sei, muß wohl
auf einem Mißverständnis beruhen und kann
sich auf die bei Bock abgebildete nicht beziehen.
 
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