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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 6.1888

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Nr. 5
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Keppler, Paul Wilhelm von: Neue Studien über Paramentik, [5]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15864#0045

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Archiv für christliche Kunst.

Organ des Rottenburger Diözesan-Vereins für christliche Runst.

kserausgegebeii und redigirt von Professor vr. Repxler in Tübingen.

Verlag des Rottenburger Diözesan-Runstvereins, für denselben: der Vorstand Professor Dr. Keppler.

Mr. 5.

Erscheint monatlich einmal. Halbjährl. für M. 2. 05 durch die württemb. <M. i. 90
im Stuttg. Bestellbezirk), M. 2. 20 durch die bayerischen und die Reichspostanstalten,
fl. 1. 27 in Oesterreich, Frcs. 3. 40 in der Schweiz zu beziehen. Bestellungen werden
auch angenommen von allen Buchhandlungen, sowie gegen Einsendung des Betrags
direkt von der Expedition des „Deutschen Volksblatts" in Stuttgart, Urbansstraße 94,
zum Preise von M. 2. 05 halbjährlich.

1888.

Neue Studien über paramentik.

Von Prof. Kcppler.

(Fortsetzung.)

3. Im 16. Jahrhundert vollzog sich all-
mählig in Deutschland und Italien eine
weitere Reduktion der Maße des Meß-
gewandes , wie die noch in reicher Fülle
vorhandenen Gewänder ans dem 16. und
17. Jahrhundert (in unserm Lande finden
sich noch solche im Archive der Frauen-
kirche in Reutlingen) beweisen (siehe
Fig. 5). Die Reduktion gieng theilweise
schon soweit, daß bereits im 16. Jahr-
hundert, namentlich auch auf dem Konzil
von Trient, sich Bestrebungen geltend
machten, die aus Wiederherstellung der
großen, würdigen Form drängend)

Aus dieser
Periode haben
wir nun zwei
wichtige Nor-
malmaße, von
welchendaseine
vom hl. Karl
Borrom ans,
das andere von
dem römischen
Liturgiker Ga-
vantns
stammt. Der
Erstgenannte
schreibt in der
In8tructio su-
pellectilis ec-
clesiasticae 1.
II, p. II für das Meßgewand eine
Länge von 1,30 m und mehr vor, so
daß dasselbe bis ans die Knöchel hinab-
reicht, und eine Breite von 1,30 m, so
daß es noch über die Schultern abfalle

0 Aus dem 17. Jahrh. vgl. die Remon-
strationen des Kardinals Bona (rerum liturgi-
carum 1. I c. 24 § 8).

und den Oberarm bedecke (ein Meßgewand
mit diesen Maßen siehe bei Jakob,
Kunst im Dienst der Kirche, Tafel 18, 1).
Gavantus (ch 1638) erklärt in seinen
Vorschriften cle meii8uri8 proprim 8acrae
8upe1Iecti1i8 das obige Breitemaß von
1,30 m für das des ambrosianischen
Ritus, — wohl mit Unrecht, da der
hl. Karl Borromäus das spezifisch Am-
hrosianische sonst immer besonders kenn-
zeichnet. Er selber fipirt als römisches
Maß eine Breite von ca. 88 cm, eine
Länge von ca. 1,30 m. Auch bei dieser
Breite fällt das Gewand über die beiden
Schultern noch etwas herab, wenn es auch
den Oberarm nicht mehr ganz bedeckt. Die
Form des Meßgewandes ist sowohl nach
der Bestimmung des hl. Karl Borromäus,
wie nach der des Gavantus die unten spitz
zulaufende; die Mitte zwischen beiden Be-
stimmungen hält ungefähr im obigen Grund-
plan die dritte Form a h i k d, re-
ducirt gegen die vorige um das Stück
h e f g k i h.

Daß auf diese Formen die Bedenken
des obigen Erlasses der Rituskongregation
sich nicht erstrecken, ist klar. Es ist ja
eben die seit dem 16. Jahrhundert auf-
gekommene und auch in Rom adoptirte
Form des Meßgewandes als etwas zu
Recht bestehendes erklärt, dessen Umände-
rung die Kongregation nicht ohne weiteres
billigen könne. Der Erlaß snbsnmirt auch
keineswegs diese Casel unter den Begriff
der gothischen, sondern unterscheidet von
letzterer eben die im 16. Jahrhundert um
die Zeit des Konzils von Trient üblich
gewordene. Daß diese, was die Ge-
stalt anlangt, von der angeblich gothischen
sich gar nicht unterscheidet, beweist nur
aufs neue, wie wenig passend der Name
gothische Casel ist.

Darum sind die Liturgiker einig, daß
diese Form des 16. Jahrh., gemeiniglich

Fist. 5.

Reducirtc Cascl des 16. und
17. Jahrhunderts,
 
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