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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 6.1888

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Nr. 7
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Chorschranken, Lettner und Tiborien in Württemberg, [3]
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70

bedeutenden, aber in die romanische Zeit
zurückreichenden, jetzt ganz ruinösen untereil
Kirchlein in Langendentingen, OA.
Oehringen, ein Ciborium zu finden, das
wohl in die frühgothische Zeit gehört; es
ist rechts vom Chvrbogen errichtet, mit
Pfeilern und Kreuzgewölbe; sein gerades
Gesims hatte sichtlich ursprünglich gleiche
Höhe mit der Wand des Schiffes, die
später, 1509, überhöht wurde.

In Hohenacker, OA. Waiblingen,
ist von zwei Brüdern noch einer am Leben;
das Ciborium rechts steht noch und stößt
mit seinem Gesims oben am Plafond an;
links nur noch die Konsolen nnd Gewölbe-
ansätze des zweiten.

Das Ciborium in der alten Kloster-
kirche zu Gnadenthal, OA. Hall, links
am Chorbogen, hat eine seltsame Verwen-
dung gefunden; man hat die beiden offenen
Bogenseiten zwischen Pfeiler nnd Wand
mit alten Grabplatten und einer Thüre
abgeschlossen itiib benützt nun diesen Raum
als Sakristei.

Die uralte romanische Kapelle ans dem
Michelsberg bei Gundelöheim besitzt
ein Ciborium von 1513 mit Gewölbe,
rechts am Chorbogen.

Wohl das reichst ansgestattete aber
dankt die Frauenkirche i n E ß l i n g e n
ihrem tüchtigen Baumeister nnd Bildner
Hans Döblinger. Es ist an etwas unge-
wöhnlichem Orte angebracht, in der letzten
Travee des südlichen Nebenschiffs, mit der
Rückwand an die Südwand gelehnt. An
der Wand ruht es auf zwei Konsolen,
vorn ans zwei zierlichen Säulchen mit
hübschen Kapitellen; innen ein sehr zartes
Sterngewölbchen. Oben sind die drei freien
Seiten mit durchbrochener Maßwerkbrüstnng
abgeschlossen, also ähnlich wie die Lettner,
doch ist die Plattform des Baldachins nicht
zugänglich?) Noch ist zu erwähnen, das
ebenfalls ans zwei Pfeilern ruhende, nur
mit der Rückseite an die Wand stoßende
kreuzgewölbte Ciborium im Kapitelsaal zu
A lp i r s b a ch , OA. Oberndorf, jetzigem
Oratorium der Katholiken. Ferner hat
sich in der Speyerer Kirche in D i tz i n g e n,
OA. Leonberg, links ein schönes Ciborium
mit Netzgewölbe erhalten, rechts die Spuren
eines zweiten. *)

*) Abb. bei Heideloff a. a. O. Suppl. Tafel 6.

Sichere Anzeichen und Ueberreste früherer
Ciborien haben sich erhalten in der Frauen-
kirche bei Unterriexingen, OA.
Vaihingen (in den beiden Ecken am
Triumphbogen zwei Ciboriensensterchen und
Rippenansätze), in Großingersheim,
OA. Besigheim (in der Südostecke drei
Konsolen, jetzt mit den Emporebalken be-
lastet), in Jlsfeld, gleichen Oberamts
(in beiden Ecken Konsolen mit Rippen-
ansängen), in S ch w a i k h e i m, OA.
Waiblingen (in der Südostecke zwei Kon-
solen, eine mit Wappenschild, die andere
mit menschlichem Kopf), in der romanischen
Stadtpfarrkirche in Lansfen, OA. Be-
sigheim (links und rechts Konsolen mit
Fratzen nnd Thierköpfen, links noch Rip-
penstücke, beiderseits spätgothische Maßwerk-
sensterchen), in der romanischen (evangel.)
Kirche in Thalheim, OA. Heilbronn
(in der linken Ecke Gewölbeansätze und
kleines Fensterchen), in der Nikolaikirche
in Heilbronn (rechts am Chorbogen
noch kleines Fensterchen), in Neipperg,
OA. Brackenheim (in beiden Ecken; auch
Reste der Pfeiler noch erhalten), in
Grötzingen, OA. Nürtingen.

So können wir beiläufig 20 Kirchen
bezeichnen, in welchen heute noch Ci-
borien sich finden oder sicher einst solche
sich befanden. Wenn diese Orte alle in
einem verhältnismäßig kleinen Umkreis
liegen, so darf man daraus nicht den
Schluß ziehen, daß die Ueberwölbnng der
Nebenaltäre mit diesen Steinbaldachinen
eine Eigenthümlichkeit einer bestimmten Ge-
gend gewesen sei, höchstens den, daß sie
hier noch mehr die Regel bildete, als an-
derswo. Der betreffende Landestheil ist
überhaupt jener, in welchem noch die
meisten alten Kirchen verhältnißmäßig in-
takt sich erhalten haben, während in andern,
namentlich katholischen Gegenden, die alten
Bauten späteren Neubauten weichen mußten,
oder Erweiterungen nnd Umgestaltungen
erfuhren.

Die praktische Schlußfolgerung aus dieser
knnsthistorischen Betrachtung aber wird
diese sein sollen: Lettner neu zu bauen
haben wir, da das Bedürfnis nicht mehr
besteht, welchem sie ihren Ursprung ver-
danken, keinen Grund und kein Recht mehr;
die wenigen aus uns gekommenen zu er-
halten, ist Pflicht der Pietät und muß im
 
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