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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 6.1888

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Nr. 9
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Busl, Karl Anton: Der Bildhauer Jacob Ruß von Ravensburg, [2]
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Die Generalversammlung des Rottenburger Diözesankunstvereins in Sigmaringen am 2. August
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https://doi.org/10.11588/diglit.15864#0091

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87

haussal von UeBerlingen in tiefes Dunkel
gehüllt. Da für dasselbe nur ein Meister
von hoher Begabung und vollendeter Technik
angenommen werden konnte, dachte mau, ohne
jedoch einen Beweis oder auch nur einen
annehmbaren Anhaltspunkt dafür bieten zu
können, an einen der beiden Syrlin. Ver-
geblich hatte Professor Dr. Christian Roder r)
bei der Ordnung und Repertorisirung der
Archive der Stadt und des Hospitals in
Ueberlingen sein Augenmerk auf diese inter-
essante Frage gerichtet. Erst später — im
August vorigen Jahres — fiel ihm bei Durch-
sicht eines Restes alter Akten aus der dor-
tigen Leopold-Sophien-Bibliothek ein Folio-
blatt in die Hände, das Konzept eines Ver-
trages, welchen eine Kommission des Magistrats
von Ueberlingen mit dem Meister Jakob Ruß
über Fertigung der Holzschnitzereien in der
Stube des neuen Rathhauses dortselbst ab-
geschlossen hatte. Mit diesem glücklichen
Fund war der langgesnchte Meister nun ur-
kundlich sicher gestellt. Die Urkunde ^) —
denn als solche ist sie zu betrachten, obwohl
Datum und Siegel, wie bei vielen andern
dort befindlichen fehlen — bietet auch kultur-
historisches Interesse. Ruß verpflichtet sich
unter Stellung von zwei Bürgen, daß er
die Stube nach der „Visierung" machen, im
Sommer von 4 Uhr, im Winter von 5 Uhr
Morgens bis je Abends 7 Uhr einschließlich
der ortsüblichen Pausen zum Essen arbeiten,
keinen Gehilfen („knecht") ohne Gutheißung
des Rathes einstellen, jeden demselben miß-
fällig gewordenen sofort entlassen, und nur
bei Ueberliugens Stadtgericht Recht suchen
und nehmen wolle. Neben freier Behausung,
Feuer und Licht und Befreiung von Steuern
und bürgerlichen Lasten (Wacht, Kriegsdienst
und Frohnen) solle der Meister für „spis
und lon" täglich 15, ein jeder Gehilfe 10 Kreu-
zer empfangen, bis zur Vollendung des Wer-
kes aber ohne Bewilligung des Rates keine
andere Arbeit annehmen.

Der im Vertrag genannte Bürgermeister
Peter Tettnang regierte nachgewiesener-
maßen 3) von Anfang Juni 1490 bis 23. Mai
1491, folglich kann nur in diese Zeit der
Abschluß des Vertrages fallen. Ruß hatte
damals den Hochaltar in Chur noch nicht
vollendet. Geschah der Abschluß vor dem
Schiedsspruch vom 22. Januar 1491, so
mag er einer der Streitpunkte gewesen sein,
welche das Domkapitel zur Einstellung wei-
terer Abschlagszahlungen an Ruß bestimmten.

st Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins.
N. F. II. Band H. 4, S. 490 ff.

2) Abgedruckt a. a. O. S. 492 f.

3) Roder a. a. O. S. 495.

Wahrscheinlicher erfolgte jedoch die Verein-
barung mit dem Ueberlinger Rat erst iu der
Zeit zwischen dem ebeugeuanuten Schieds-
spruch Bischof Ortliebs und dem 23. Mai
1491. (Fortsetzung folgt.)

Die Generalversammlung des Aot-
tenburger Diözesankunstvereins in
Ägmaringen am 2. August.

Viel zahlreicher als man erwarten konnte,
strömten an diesem Tage in der schönen und
gastlichen Stadt Sigmaringen die Freunde
der heiligen Kunst zusammen, und unter ihnen
allen wird keiner gewesen sein, der die Stadt
verlassen hätte, ohne neue Anregung und
Förderung, ohne Bereicherung seiner Kunst-
kenntnisse erfahren zu haben.

Der Ausschuß, bestehend aus dem Vor-
stand Prof. Dr. Keppler, Schulinspektor
Jäggle, Kassier, Stadtpfarrer Keppler,
Schriftführer, Dekan Bendel, Redakteur
Kümmel, Pfarrer Detzel, — Herr Hofbau-
direktor von Egle und Baudirektor von
Morlok hatten ihr Ausbleiben entschuldigt —
hielt die vorbereitende Sitzung am Vorabend.

Um 10 Uhr wurden die Verhandlungen
eröffnet, an welchen ungefähr 150 Herren
aus Württemberg und Hohenzollern sich be-
theiligten. Der Rechenschaftsbericht über
das 35. und 36. Jahr der Vereinsthätigkeit
konnte eine Reihe von kirchlichen Neubauten,
Restaurationswerken, neuen Inneneinrich-
tungen aufzählen, bei welchen der Verein
mit Rathschlägen und Gutachten sich bethei-
ligt hatte. Daß er zu Rathe gezogen wird
in solchen Fragen ist fast stehende Regel ge-
worden , und je mehr hierin auch die Aus-
nahmen noch verschwinden, desto weniger
Mißgriffe und Verirrungen werden zu be-
klagen sein. Die Herren Dekane werden er-
sucht, aus den Kapitelskonferenzen Ermah-
nungen in diesem Sinn ergehen zu lassen
und auch dadurch Interesse für die christliche
Kunst zu wecken, daß sie mitunter ein Kon-
ferenzthema diesem Gebiet entnehmen. Be-
treffs der Konsultierung des Vereins wird
empfohlen, daß man sich zunächst an das in
der Nähe wohnende Ansschußmitglied wende,
welches auch iu der Lage sei, den Augen-
schein zu nehmen; wichtigere Angelegenheiten
gehen an den Vorstand.

Der Kassenbericht ergibt insofern ein
günstiges Resultat, als sich berechnen läßt,
daß nach Abzahlung der in diesem Jahr zu
gewährenden Vereinsgabe noch ein ziemlich
ansehnlicher Ueberschuß bleibt. Letzteren
danken wir namentlich auch der Munifieenz
der Königl. Staatsregierung, welche jed-
jährlich dem Verein zur Unterstützung seiner
 
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