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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 7.1889

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Nr. 2
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Keppler, Eugen: Das Bildwerk des Taufsteins in Freudenstadt, [2]
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Der Abschluß von Kontrakten
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https://doi.org/10.11588/diglit.15865#0024

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20

schon um verstanden zn werden, sich streng
innerhalb des gegebenen Rahmens halten,
so entsagten sie deshalb doch nicht dem
selbständigen Denken. Auf dem gegebenen
Boden, den sie nicht verlassen durften, und
mit den feststehenden Formen schufen sie
mitunter kühne und überraschende Kom-
binationen. Davon kann unser Widder-
kops etwas erzählen. Was ein Widder
bedeuten sollte, wußte alles; was ein
Drache, auch. Aber den Widderkopf, der
einen Drachen bändigt, nein, das hatte
noch niemand gesehen! Thut nichts! Da
man die Einzelstücke in ihrer Bedeutung
kannte, war man nicht in Verlegenheit,
das Ganze zusammen zu reimen. Denk-
faul war man damals nicht! Aber ist
das auch wirklich ein Widder? Ist es
nicht ein Mensch, der die Widderhörner
nur zur Verzierung trägt? Nein. Solche
Verzierungen trägt man nicht. Ihre Länge
und sorgfältige Ausarbeitung (sie sind mit
der größten Sorgfalt behandelt, deren
unser Bildner fähig war), das kennzeichnet
diese Hörner als etwas, was dem ganzen
Kopf das Gepräge geben muß und was
deshalb in der Erklärung entscheidend ist.
Sollte denn so ein Widderhorn ein unbe-
deutendes Ding sein? So wenig als
alles andere! Dieses sehr lange, gewun-
dene und tief gefurchte Horn, das sich
von der Stirne zuerst nach vorwärts
krümmt, dann sich zurückbiegt, es sinn-
bildet, sagt Philippe de Thann, das Vor-
herwissen Gottes, der die Zukunft schaut
und dem seit Erschaffung der Welt die
künftigen Zeiten ebenso gegenwärtig sind,
wie die verflossenen (vgl. Corblet a. a. O.
Jahrg. 1865, S. 417). So ein gewich-
tiges Horn ist gewiß keine Nebensache!
Wenn es nun unser Künstler aus das
pünktlichste ansführte, nicht einfach bloß,
sondern in doppelter, genau besehen vier-
facher Auslage, so wollte er uns, das ist
klar, einen Widder geben in seiner vollen
Bedeutung. — Und doch läßt er ihn nicht
als Widder. Was soll das Menschen-
angesicht? Warum ihn nicht lassen wie
in den Katakomben? Weil er auf unserem
Taufstein nicht allein vor uns tritt,
sondern als Drachenbändiger. Da er
dieses in seiner bloßen Widdernatur nicht
sein konnte, mußte er wohl Menschenhände
haben; zu Menschenhänden aber braucht

es ein Menschenangesicht. Das nun hat
ihm unser primitiver Bildner gegeben, ihm
aber zugleich in den Hörnern die ganze
Bedeutung des Widders gelassen. Er
kannte seine Leute! Ihnen überließ er
es, aus den Hörnern sich den richtigen
Gedankengang herauszuspinnen. Und so
haben wir hier einen Widdermenschen oder
Menschenwidder, d. h. ein Jneinander-
fließen zweier verschiedener Wesen, was
sonst in der ernsten Kunst des Mittel-
alters nur im schlimmen Sinn vorzukommen
pflegt, z. B. bei dem Hippocentaur, bei dem
Drachen mit Sirenenkopf u. dergl., welche
Bilder der Sünde sind. (Forts, folgt.)

Der Abschluß von Aontrakten

erfordert bekanntlich sehr viele Umsicht
utib Vorsicht und sollte nie vorgenommen
werden, ehe dieselben gründlich und all-
seitig geprüft worden sind. Erfahrungen
und Anfragen veranlassen mich, insbe-
sondere Einen Punkt zur Sprache zu
bringen, der bei den wichtigsten und thener-
sten Werken, den Kirchenbauten, im Kon-
trakt vielfach übersehen wird. Es sollte
hier niemals fehlen ein eigener Paragraph
des Inhalts, daß der Architekt sich ver-
pflichte, die Originalpläne oder wenigstens
eine Kopie derselben dem Pfarramt oder
der Gemeinde nach dem Ban zuznstellen.
Man kommt später, namentlich bei noth-
wendig werdenden Reparaturen, sehr oft
in die Lage, von diesen Plänen Gebrauch
machen zn müssen; finden sie sich nicht
vor, so muß man um thenres Geld neue
Aufnahmen machen lassen. Der Bauherr
hat ein Recht, diese Forderung an die
Architekten zu stellen; in Sappers
Taschenbuch der Baupreise, Stuttgart 1887,
handelt in der Norm für Berechnung des
Honorars der § 10 von dem geistigen
Eigenthum an den Entwürfen: „alle

Zeichnungen bleiben Eigenthnm des Archi-
tekten ; der Bauherr kann Kopien von den
Entwürfen verlangen, darf dieselben aber
nur für das betreffende Werk benützen." Letz-
tere Einschränkung will besagen, es sei nicht
erlaubt, von den Plänen ohne Ermächtigung
ihres geistigen Urhebers anderweitigen Ge-
brauch zu machen, sie nach außen zn geben und
andere Meister nach denselben arbeiten zn
lassen. Aber den Bauakten sollen regelmäßig
auch die Risse einverleibt werden und bleiben.

Stuttgart, Buchdruckerei der Akt.-Ges. „Deutsches Volksblatt".
 
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